Gericht in Kenia lässt Klage gegen Facebook-Konzern zu

    Funktionen bei Facebook - Welcher Knopf wird nun gedrückt?
    Funktionen bei Facebook - Welcher Knopf wird nun gedrückt? © picture alliance / dpa / Peer Grimm
    In Kenia hat ein Arbeitsgericht die Aufforderung des Facebook-Mutterkonzerns Meta zurückgewiesen, eine Klage wegen Ausbeutung und schlechter Arbeitsbedingungen fallen zu lassen. Meta hatte geltend gemacht, dass zwei verklagte Unternehmenstöchter weder ihren Sitz in Kenia hätten noch dort Umsätze machten. Der zuständige Richter Jacob Gakeri wies das zurück.
    Geklagt hatte ein sogenannter Content Moderator - ein Beschäftigter, der Inhalte überwacht und verbotene Inhalte sperrt oder löscht. Er hatte sich beschwert, dass Angestellte in Kenia unter "unmenschlichen" Bedingungen arbeiteten, weil sie nur unregelmäßig bezahlt würden und sich nicht gewerkschaftlich organisieren dürften.
    Die britische Kanzlei Foxglove, die den Kläger vertritt, äußerte sich "sehr zufrieden". Es sei richtig, dass der Prozess in Kenia stattfinde, "wo die Ausbeutung stattfand", erklärte Cori Crider von Foxglove. Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International in Kenia begrüßte die Entscheidung des Richters. Meta steht weltweit in der Kritik wegen der Arbeitsbedingungen der Content Moderatoren. Viele haben sich beschwert, weil sie dauerhaft Hass-Botschaften oder verstörende Nachrichten anschauen müssen und der Konzern zu wenig für ihr seelisches Wohlbefinden tue.