Gericht erteilt keine Abrissgenehmigung für die Hofsynagoge Detmold

    Blick auf die Hofsynagoge in Detmold
    Das Gebäude aus dem Jahr 1633 wurde demnach von Juden als Hofsynagoge und Betsaal erbaut. © picture alliance / dpa / Friso Gentsch
    Seit Jahren streiten sich der Besitzer und Denkmalschützer um ein Gebäude in der Detmolder Altstadt. Jetzt haben die obersten NRW-Verwaltungsrichter ein Urteil gesprochen. Für das denkmalgeschützte Gebäude, die Hofsynagoge Detmold, hat der Besitzer keinen Anspruch auf eine Abrissgenehmigung. Der Besitzer, ein Anwalt, wollte das Gebäude aus dem Jahr 1633 abreißen und zusätzliche Parkplätze für seine Kanzlei bauen lassen. Er hatte bestritten, dass das Gebäude, das bis 2010 als Gartenhaus in der Denkmalliste stand, von Juden als Hofsynagoge und Betsaal erbaut und 110 Jahre lang genutzt worden war. Die Stadt Detmold habe den Kauf zur Bewahrung des kulturellen Erbes über Jahre wiederholt angeboten, dem habe sich der Besitzer bis heute verweigert, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.