Gericht: Durchsuchungen bei Radio Dreyeckland rechtswidrig

Die Durchsuchungen bei Radio Dreyeckland im Januar waren nach Auffassung des Karlsruher Landgerichts rechtswidrig. Der Erlass des Durchsuchungsbeschlusses durch das Amtsgericht Karlsruhe sei nicht verhältnismäßig gewesen, teilte ein Sprecher des Landgerichts am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe mit. Ermittler hatten damals zwei Mitarbeiterwohnungen und Redaktionsräume des nicht-kommerziellen Senders in Freiburg durchsucht. Der Vorwurf lautet früheren Angaben zufolge, auf der Homepage des Senders sei ein Bericht veröffentlicht worden, der einen Link auf ein Archiv der verbotenen Internetplattform "Linksunten.Indymedia" enthalten habe. Diese war im August 2017 vom Bundesinnenministerium nach Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg verboten und aufgelöst worden. Auf der Plattform sei zu linksextremistischen Straftaten aufgerufen worden, hieß es damals zur Begründung. Die Anwältin des Freiburger Senders, Angela Furmaniak, sagte nun mit Blick auf den Beschluss des Landgerichts: "Das ist eine sehr erfreuliche Entscheidung, die das Grundrecht der Pressefreiheit gerade in kleinen und unabhängigen Medien stärkt."