Genitalverstümmelung

Kann ein Schutzbrief Mädchen helfen?

05:07 Minuten
Eine Frau legt schützend einen Arm vor ihre nackte Brust.
In Deutschland leben laut Bundesministerium für Familie rund 67.000 Frauen, die an ihren Genitalien beschnitten wurden. © imago images/Ikon Images/DarrenxHopes
Charlotte Weil im Gespräch mit Axel Rahmlow · 05.02.2021
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Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat einen Schutzbrief vorgestellt, der Mädchen vor Genitalverstümmelung schützen soll. Das sei ein "relevantes Instrument" und könne gefährdeten Mädchen helfen, sagt Charlotte Weil von "Terres des Femmes".
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) und Entwicklungsorganisationen haben zur stärkeren Bekämpfung der Genitalverstümmelung bei Frauen aufgerufen. Am Freitag stellte Giffey einen Schutzbrief der Bundesregierung gegen diese Menschenrechtsverletzung vor.
Er dokumentiere, dass Genitalverstümmelung in Deutschland ein eigener Straftatbestand ist, auch wenn sie im Ausland verübt wird. Es drohten bis zu 15 Jahren Haft. In Deutschland leben laut Bundesministerium für Familie rund 67.000 Frauen, die an ihren Genitalien beschnitten wurden.

Große Wissenslücken

"Wir sind sehr glücklich, dass dieser Schutzbrief jetzt tatsächlich erfolgreich verabschiedet und umgesetzt wurde", sagt Charlotte Weil, Referentin für Genitalverstümmelung bei "Terres des Femmes". "Wir glauben ganz stark, dass der Schutzbrief ein sehr relevantes Instrument im Schutz von gefährdeten Mädchen ist."
Der Schutzbrief informiere über die Strafbarkeit der Praxis und auch die Folgen daraus, aber auch über die Folgen der Praxis für Betroffene, so Weil.

"Es ist tatsächlich so, dass da sehr große Wissenslücken bestehen. Und dieser Schutzbrief kann tatsächlich Familien oder auch gefährdeten Mädchen direkt helfen, wenn sie in den Sommerferien – so wie es der klassische Fall ist – in die Herkunftsländer reisen und dort einer Genitalverstümmelung unterzogen werden sollen."
Der Schutzbrief, den es in unterschiedlichen Sprachen gäbe, könne vor dem sozialen Druck helfen. Betroffene könnten in ihren Herkunftsländern deutlich machen, dass Genitalverstümmelung in Deutschland eine Straftat sei, sagt Weil.
Zur Verhinderung von Reisen mit dem Ziel einer Genitalverstümmelung gibt es in Deutschland im Passgesetz die Möglichkeit, Pässe einzuziehen. Das sei eine relativ aktuelle Neuerung, so Weil. Bisher würde das allerdings wenig Anwendung finden.
"Das liegt zum einen daran, dass unserer Meinung nach immer noch zu wenig Menschen sensibilisiert sind, ein Mädchen zu erkennen, das bedroht ist von einer Genitalverstümmelung. Das ist aber die Voraussetzung, damit dieses Verfahren überhaupt eingeleitet werden kann", sagt Weil. Deswegen sei Aufklärungsarbeit sehr wichtig.
(nho)
Hinweis zum Audio:
In der Anmoderation des Moderators hatte sich ein Fehler eingeschlichen: In Deutschland leben laut Bundesfamilienministerium rund 67.000 Frauen, die beschnitten wurden – nicht 86.000.
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