Generationswechsel in Staatsanwaltschaften

Mehr Härte gegen Gewalttäter und Wirtschaftskriminelle

Hamdi H. vor Gericht: Mordanklage wegen einem tödlichen Autorennen auf dem Berliner Kurfürstendamm
Hamdi H. vor Gericht: Mordanklage wegen einem tödlichen Autorennen auf dem Berliner Kurfürstendamm © picture alliance / dpa / Gregor Fischer
Von Gaby Mayr · 27.11.2017
Staatsanwaltschaften klagen Raser neuerdings wegen Mordes an, wenn sie einen Menschen totgefahren haben, Steuerstraftaten und Umweltdelikte werden nachdrücklicher verfolgt. Eine neue Generation an Staatsanwälten geht pragmatisch und mit hohem Gerechtigkeitsempfinden zu Werke.
Radiomoderator: "Dieser Fall hat wirklich bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Es geht um den Motorradfahrer, der im Juni in Bremen-Walle einen 75 Jahre alten Mann angefahren und getötet hat, der Motorradfahrer deutlich zu schnell, und nun hat die Bremer Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, und zwar, und das überrascht ein bisschen, wegen Mordes. Bei einem Verkehrsunfall."
"Da war dieser Sachverhalt einfach so, dass sich hier tatsächlich Mordmerkmale ergeben haben, und vor diesem Hintergrund ist dann die Anklageerhebung auch mit diesem rechtlichen Kontext zwingend."
Janhenning Kuhn, Leiter der Staatsanwaltschaft Bremen.
Seit Jahren sterben Menschen, weil Fahrer mit weit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind, sich mitunter sogar Rennen liefern. Die Unfallverursacher wurden bisher wegen "fahrlässiger Tötung" angeklagt und kamen nicht selten mit Bewährungsstrafen davon.

Billigend den Tod in Kauf genommen

Nun hat sich, so scheint es, der Wind gedreht: Nicht nur in Bremen, auch in Berlin und zuletzt in Mönchengladbach wurden Raser, die tödliche Unfälle verursachten, wegen Mordes angeklagt. Janhenning Kuhn begründet die neue Argumentation der Staatsanwaltschaft:
"Da stellt sich dann natürlich wirklich die Frage bei diesem Risikopotenzial, ob derjenige, der so fährt, nicht letzten Endes auch billigend den Tod von Menschen in Kauf nimmt. Und dann ist die Konsequenz eben, ihn wegen Totschlags anzuklagen. Wegen Totschlags oder Mordes. Und nicht nur wegen fahrlässiger Tötung."
Motorradraser Alperen T. hatte seine Fahrten mit einer Helmkamera aufgezeichnet und samt Dauerkommentar ins Internet gestellt: "Alpi fährt" nannte er seinen YouTube-Kanal. Alpi hatte über 80.000 Abonnenten und verdiente damit Geld. Deshalb attestierte ihm die Anklagebehörde "niedrige Beweggründe", ein Mordmerkmal.
Alperen T. auf der Anklagebank mit seinen Anwälten: Der Motorradfahrer überfuhr einen Fußgänger und tötete ihn
Alperen T. auf der Anklagebank mit seinen Anwälten: Der Motorradfahrer überfuhr einen Fußgänger und tötete ihn© picture alliance / dpa / Carmen Jaspersen
Sind Mordanklagen gegen Raser ein Zeichen für eine neue Härte bei Deutschlands Staatsanwälten und Staatsanwältinnen?
"Also zunächst einmal, denke ich, ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft, keine Zeichen zu setzen, sondern Sachverhalte zu bewerten, und zwar nach strafrechtlichen Kategorien."
Aber genau das ist die Frage: Haben sich die Maßstäbe verändert, nach denen Staatsanwälte die Fälle bewerten, die auf ihren Schreibtisch kommen? Haben die Anklagebehörden heute einen anderen Blick auf Raser, auf Messerstecher und Steuerhinterzieher als, sagen wir, vor zwanzig Jahren? Klagen sie anders an und fordern sie härtere Urteile?
Für Felix Herzog, Strafrechtsprofessor an der Universität Bremen ...
"... passt es in eine gewisse kriminalpolitische Stimmung heute, dass Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, glaube ich, sich auch sehen als eine Instanz in der Gesellschaft, die sagt: Jetzt reicht es!"

Weit verbreitetes Unbehagen

Mit Mordanklagen für Raser, die tödliche Unfälle verursachen, haben die Staatsanwälte - im Rahmen der geltenden Gesetze - offenbar ein weit verbreitetes Unbehagen aufgegriffen. Im Juni 2017 legte der Gesetzgeber nach: Illegale Straßenrennen gelten nun nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat und können mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden.
Kommt ein Mensch dabei ums Leben oder wird schwer verletzt, können bis zu zehn Jahren Haft verhängt werden. Auch sogenannte "Alleinraser", die besonders "gefährlich und eigensüchtig oder gleichgültig" fahren, um die "höchstmögliche Geschwindigkeit" auszutesten, können entsprechend bestraft werden.
Der rechtliche Blick auf Ereignisse ändert sich - das gilt nicht nur für tödliche Verkehrsunfälle durch Raser. Sondern gerade auch für Wirtschaftsdelikte, sagt Felix Herzog:
"Es gibt eine viel höhere Intensität von Ermittlungen. Es gibt eine höhere Bereitschaft anzuklagen, und es gibt Ehrgeiz auf dem Feld in der Wirtschaftskriminalität."

Auch Wirtschaftskriminalität wird härter verfolgt

Zum Beispiel in Bochum. Die Staatsanwaltschaft dort besitzt eine "Schwerpunktabteilung zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität". Die wurde 1968 eingerichtet. Spezialisierte Staatsanwälte, so die Idee, sollten komplizierte Wirtschaftsstraftaten zügiger bearbeiten können.
Das Interview findet im neunten Stock eines wuchtigen Betonklotzes in der Bochumer City statt. Das Gebäude aus den 1970er Jahren wird demnächst abgerissen - wegen Asbest.
Die Anfänge der Abteilung waren bescheiden, erzählt Staatsanwältin Cornelia Kötter:
"Wir haben damals einen Oberstaatsanwalt gehabt und zwei Staatsanwälte. Das war damals die gesamte Wirtschaftsabteilung."
Schon vor einem halben Jahrhundert hatten die Wirtschaftsstaatsanwälte mit Betrügereien im großen Stil zu tun:
"Sei es im Rahmen von Anlegerbetrügereien, wo leichtgläubige Anleger mit horrenden Gewinnversprechen dazu veranlasst worden sind, Kapital in windige Investments zu investieren. Ähnliche Betrügereien gab es auch mit Schrottimmobilien. Zudem sind in unserer Abteilung schon von Anfang an Abrechnungsbetrügereien im Medizinalbereich bearbeitet worden, sprich von Ärzten, Apothekern, Physiotherapeuten und in den letzten Jahren eben auch von Pflegediensten."
Seit ihren Anfängen hat die Anklagebehörde erheblich aufgerüstet.
Die Mitglieder der Bochumer Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsdelikte sollen selbstbewussten Managern gut gerüstet und auf Augenhöhe begegnen.

Der Fall Zumwinkel

"Aktuell sind wir 34 Personen in unserem Team und nehmen die Etagen 11 bis 13 unseres großen Gebäudes ein. Von Bedeutung ist vielleicht noch, dass zu unserem Team nicht nur Juristen gehören, sondern darüber hinaus auch fünf Wirtschaftsreferenten, sechs Buchhalter und zwei Wirtschaftsinformatiker."
Radiobericht: "Die Polizei hat am Morgen die Büros des Vorstandsvorsitzenden der Post, Zumwinkel, und sein Privathaus durchsucht."
"Fünf Stunden haben Polizei und Staatsanwaltschaft die Privatvilla des Postchefs durchsucht, und am Ende wurde Klaus Zumwinkel in einem Polizeifahrzeug, begleitet von einem Polizeimotorrad, zur Staatsanwaltschaft nach Bochum gebracht, zur weiteren Vernehmung."
Es gehe um Ermittlungen in einem reinen Steuerstrafverfahren, sagte der Sprecher der Bochumer Staatsanwaltschaft.
Am 14. Februar 2008 berichten die Nachrichten den ganzen Tag über die spektakuläre Festnahme von Postchef Klaus Zumwinkel.
"Die Staatsanwaltschaft Bochum hat bestätigt, dass gegen Postchef Zumwinkel wegen Steuerhinterziehung ermittelt wird. Er stehe im Verdacht, Steuern in Höhe von rund einer Million Euro hinterzogen zu haben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft."
Der Hinweis auf Zumwinkel stammte von einer Steuer-CD, die das Land Nordrhein-Westfalen angekauft hatte.
Die Festnahme des Postchefs, habe ich bei meinen Recherchen erfahren, habe eine Signalwirkung für Wirtschaftsermittler auch anderswo in Deutschland gehabt. Natürlich müssen Staatsanwälte und Staatsanwältinnen ihre Arbeit ohne Ansehen der Person erledigen: Auch wenn sie oft "Anklagebehörde" genannt werden, Staatsanwaltschaften müssen belastendes und entlastendes Material zusammen tragen. Erst dann entscheiden sie, ob überhaupt eine strafbare Handlung vorliegt. Falls ja, ist die nächste Frage: Strafbefehl, verbunden mit einer Geldstrafe zum Beispiel oder einem Fahrverbot? Oder Prozess?

Viel Lob für die Staatsanwältin

Mit der Festnahme und dem anschießenden Prozess im Fall Zumwinkel hat die Staatsanwaltschaft Bochum jedenfalls klar gemacht, dass Wirtschaftsstraftaten kein Kavaliersdelikt sind. Dafür hatte die federführende Staatsanwältin landauf, landab viel Lob erhalten.
Ich war deshalb überrascht, als mir als Bedingung für ein Interview in Bochum mitgeteilt wurde: Keine Fragen zum Fall Zumwinkel! Staatsanwalt Matthias Rhode lenkt die Aufmerksamkeit stattdessen auf ein Urteil, das den Umgang mit Steuerhinterziehung damals veränderte:
"Das ist eine Entscheidung aus dem Jahr 2008, aus Dezember, da hat der Bundesgerichtshof judiziert, dass bei einem Verkürzungsbetrag von einer Million Euro beziehungsweise aufwärts in aller Regel wohl eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausscheidet ..."
Das heißt: Gefängnis ist seitdem fast unvermeidlich, wenn jemand eine Million Euro oder mehr an Steuern hinterzieht. 2015 legte der Bundesgerichtshof noch einmal nach: Ab einem Schaden von 50.000 Euro für den Fiskus liegt nun ein "besonders schwerer Fall" vor:
"Dann wäre ein Strafrahmen eröffnet von bis zu zehn Jahren und zudem bei diesen Fällen der besonders schweren Steuerhinterziehung beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre."
Zum Vergleich: Wenn etwa ein Mann seine Frau oder Freundin umbringt, vielleicht nach einer Geschichte jahrelanger Gewalttaten, wird er oft zu einer Freiheitsstrafe unter zehn Jahren verurteilt.
Die Bochumer Anklagebehörde erhielt damals Schützenhilfe auch vom Bundestag:
"Genau in die Zeit fallen eben auch entsprechende Gesetzesreformen, eine Änderung im Bereich der Telefonüberwachung, zugeschnitten auf spezifische Fälle der Steuerhinterziehung, ganz sicher auch vor dem Hintergrund, dass insbesondere die Umsatzsteuerhinterziehung enorme Schäden pro Jahr produziert."

Hohe moralische Ansprüche und Vorstellungen

Hoch motivierte Staatsanwälte und Staatsanwältinnen bei Wirtschaftsermittlungen und obendrein Rückenwind für sie durch die Gesetzgebung - Strafrechtsprofessor Felix Herzog sieht eine klare Tendenz beim Umgang mit Wirtschaftsdelikten:
"Es gibt bestimmte Bereiche in der Gesellschaft, Politikbereiche, wo sehr hohe moralische Ansprüche und Vorstellungen existieren. Also man will zwar in einer in Anführungszeichen kapitalistischen Gesellschaft Anführungszeichen leben, aber die Unternehmen sollen sich gefälligst anständig verhalten. Und das wird dann auch umgesetzt in solchen Verfahren."
Aber warum darf ich keine Fragen zum Fall Zumwinkel stellen? Dass der Fall damals solche Bedeutung erlangte - das genau ist offenbar ein Problem. Die Bochumer Staatsanwältin, die den Postchef am Valentinstag 2008 vor laufenden Kameras aus seiner Villa abführte, bekam Ärger in ihrer Behörde. Alleingänge wurden ihr vorgeworfen und Selbstherrlichkeit. Ihre männlichen Vorgesetzten hätten Probleme mit der selbstbewussten Staatsanwältin, wurde damals gemutmaßt. Die Zumwinkel-Verfolgerin gab schließlich die Arbeit auf, die sie nach eigenem Bekunden gerne getan hatte. Heute ist sie Amtsrichterin in Essen.
Ehemalige Steuermittlerin Lichtinghagen: Erst gefeiert, dann gegangen
Ehemalige Steuermittlerin Lichtinghagen: Erst gefeiert, dann gegangen© picture alliance / dpa / Karlheinz Schindler
Und sie ist kein Einzelfall. Es gibt auch andere Staatsanwälte in anderen Anklagebehörden, die ihrer Arbeit zielstrebig nachgingen - und weggedrängt wurden oder aufgaben.
Bremen, im Büro von Oberstaatsanwalt Janhenning Kuhn. Er sei mit Leidenschaft Staatsanwalt, sagt der Mitfünfziger, schlank, der Anzug figurbetont, die Haare messerscharf auf Linie gebracht, früher Hamburg, nächster Karriereschritt Bremen. Außerdem ist Kuhn alleinerziehender Vater, die Teenie-Tochter erfordert offenbar Aufmerksamkeit: Ein Termin wie dieses Gespräch nach Dienstschluss soll die Ausnahme sein.

Das Messer sitzt lockerer

Kuhn ist sichtlich zufrieden, dass er gerade eine organisatorische Neuerung in seiner Behörde durchgesetzt hat - das ist nicht leicht im seit Kriegsende sozialdemokratisch regierten Bremen mit langen Entscheidungswegen und sehr mächtigen Personalvertretungen. Die Veränderung soll helfen, Gewaltkriminalität besser zu bekämpfen:
Eine Schülerin zeigt während des Unterrichts einer Mitschülerin ihr Klappmesser
Das Messer sitzt lockerer - manchmal werden damit sogar Mitschüler oder Lehrer in der Schule bedroht© dpa / Oliver Berg
"Die gefährliche Körperverletzung nimmt zu. Das Messer sitzt lockerer. Gegenstände, die zu erheblichen Verletzungen führen können, sind einfach immer präsenter. Und da haben wir hier, das ist glaube ich einmalig in Deutschland, versucht zu sagen, dass wir vier Kollegen und zwei Kollegen der Jugendabteilung mit dieser Aufgabe speziell betrauen und ihnen mehr Zeit einräumen, damit sie die Sachverhalte auch vernünftig bearbeiten können. Und ich glaube das ist der richtige Weg."
Das klingt nicht sensationell - und ist doch Zeichen für einen deutlichen Wandel.
Ein halbes Jahr nach Ibourahima K.s Ankunft in Bremen, im Herbst 2006, wird sein Asylantrag abgelehnt. Er erhält eine sogenannte Duldung, die muss er alle sechs Monate verlängern lassen.
In dem Feature "Guinea-Gold" habe ich 2009 die Geschichte des Jungen Ibourahima K. erzählt.
Solange Ibourahima unter 18 ist, droht ihm - in Bremen jedenfalls - keine Abschiebung. Mittlerweile ist aus dem zurückhaltenden Jungen ein aggressiver Jugendlicher geworden.
Ibourahima war aus Westafrika als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in die Hansestadt gekommen. Dort landet er rasch in der Kleindealer-Szene, nimmt selber Drogen.
Er ist polizeibekannt - aber erst nach 48 Anzeigen deutet die Justiz eine Reaktion an: Ibourahima K. steht erstmals vor einem Richter. Bald ist er wieder auf freiem Fuß und sich selbst überlassen. Nach 22 weiteren Straftaten zeigt der Rechtsstaat dann, was eine Harke ist: Ibourahima K. wird zu zwei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt.
In der Haft verliert er offenbar den Boden unter den Füßen. Er nimmt sich das Leben.

Verantwortungsloses Wegducken

Ein eklatanter Fall einer unguten Mischung von wahrscheinlich gut gemeinter Milde und verantwortungslosem Wegducken vor klaren Entscheidungen. Das, sagt Oberstaatsanwalt Kuhn, sei so heute nicht mehr vorstellbar.
"Im Bereich des Jugendrechts und der Verfolgung von Jugendlichen und Heranwachsenden hat sich eine ganze Menge geändert. Ich kenne das aus Hamburg, das war auch so ein bisschen der Geist, der damals herrschte: Um Gottes willen keine Gefängnisse, keinen Vollzug, das kriminalisiert nur. Immer wieder Verständnis haben, immer wieder Nachsicht zeigen. Bis man dann irgendwo merkte, dass Erziehung eben nicht nur Nachsicht bedeutet, sondern auch Grenzen aufzeigen, und das ist eben auch strafrechtlich so."
Die neue Linie wird oft von neuen Leuten vertreten. Die Bremer Staatsanwaltschaft ist jung. Pragmatisch, mobil, interessiert auch an anderen Arbeitsstellen in der Justiz - und an der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es weht viel frischer Wind durch die Behörde, die in einer Trutzburg aus der vorletzten Jahrhundertwende untergebracht ist.
Veränderungen stellt auch Strafrechtsprofessor Felix Herzog bei seinen Studierenden fest - den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten von morgen:
"Menschen, die noch in den 80er-Jahren sagten: Also Staatsanwaltschaft, das kommt überhaupt nicht in Frage, das ist die Kavallerie der Justiz, dumm und schneidig, so hieß das, diese Haltung gibt es nicht mehr. Die Staatsanwaltschaft ist ein Bereich, wo man auch gesellschaftliche Gerechtigkeitsprojekte verfolgen kann."
Gegen Gewalttäter, gegen Steuerhinterzieher und Umweltvergifter - die Anklagebehörde als Ort, an dem man Gutes tun kann. Und noch an einem weiteren Punkt unterscheidet sich die junge Jura-Generation von der vor 30 Jahren in Westdeutschland:
"Das ist bei meinen Studierenden so, dass die Studentinnen weit, weit, weit, weit voraus liegen in der Leistungsfähigkeit gegenüber den Männern. Eindeutig kann man das sagen. Das betrifft auch Frauen aus Migrantenfamilien, die jetzt zweite, dritte Generation, die streben auch in diese Berufe. Und das bringt einen völlig anderen Wind in die Staatsanwaltschaften. Das kann man zum Beispiel sehr gut daran beobachten, wie in Bayern, in Wirtschaftsstrafsachen sind fast ausschließlich Frauen, die in den Staatsanwaltschaften dort tätig sind."
Meiningen ist eine schmucke Residenzstadt im südlichen Thüringen, bekannt für sein Theater und die im detailreichen, fränkischen Fachwerkstil gestalteten Bürgerhäuser. In leichtem Bogen fließt die Werra am Stadtzentrum vorbei - aber ...
... der Fluss ist krank. Und zwar ist der sowohl chronisch krank als auch häufig akut krank. Und krank bedeutet, dass er vor allen Dingen unter einer zu hohen Salzbelastung leidet."
... diagnostiziert Professor Dietrich Borchardt, Gewässerökologe am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in Magdeburg. Verantwortlich für die Belastung ist das Unternehmen "Kali und Salz", kurz KplusS.
Der international tätige Konzern betreibt als einziger in Deutschland noch Kalibergbau und ist ein bedeutender Arbeitgeber in der Region. Kali wird als Dünger verwandt.

Widerstand gegen Kollateralschäden

Zur DDR-Zeit war die Salzbelastung sogar noch höher. Aber heute wollen viele Gemeinden an der Werra die Versalzung des Flusses und die Verpressung von Salzlauge in den Boden nicht mehr hinnehmen - denn es gefährdet das Trinkwasser. Seit Jahren gibt es in dem sanften Hügelland Widerstand gegen die salzigen Kollateralschäden der KplusS-Produktion.
Die Gemeinde Gerstungen hat Anzeige erstattet. Jochen Grundler, Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Meiningen:
"Die Gemeinde Gerstungen hat in ihrer Anzeige dargelegt, dass der Salzgehalt extrem hoch ist des eingepressten Abwassers, und die Formation, in die das Abwasser eingebracht wird, in Kontakt mit Trinkreservoiren steht. Und im Rahmen dieser Anzeige gab es den Anfangsverdacht, dass Genehmigungen für die Versenkung der Abwässer unrechtmäßig sind."
Ein Fall für das Sonderdezernat für Umwelt.
Umweltdelikte sind zu einem wichtigen Arbeitsfeld für Anklagebehörden geworden.
"Die Justiz ist ja eingebunden in die Gesellschaft. Und natürlich ändern sich Parameter. Also es wird heute etwas verfolgt, was man früher vielleicht nicht verfolgt hat. Will mal ein Beispiel nennen: Die Erziehung mit dem Rohrstock war mal eine anerkannte Erziehungsmethode, mittlerweile ist es eine gefährliche Körperverletzung."
Auch beim Grundwasser hat sich die Rechtslage völlig verändert.
"Es gab eine Zeit, da war man der Meinung, wenn ich ein Grundstück habe, dann gehört mir auch das Grundwasser unten drunter. Dann kam irgendwann der Gesetzgeber und hat gesagt: Grundwasser ist Gemeinschaftseigentum."

Es wird sensibler hingeschaut

Aber nicht nur die Gesetze haben sich geändert. Der Hauptpunkt ist, dass sensibler hingeschaut wird.
Jochen Grundler und seine Kollegen und Kolleginnen müssen dann prüfen, ob das, was da an vermeintlichen Umweltsauereien angezeigt wird, auch tatsächlich strafbar ist. Nach der Anzeige der Gemeinde Gerstungen durchforstete der Umwelt-Staatsanwalt Behördenunterlagen auf der Suche nach Hinweisen auf unrechtmäßiges Handeln. Das Ergebnis: Ein Anfangsverdacht, dass KplusS mit der Aufsichtsbehörde gemauschelt haben könnte. Dass also das thüringische Landesbergamt tatsächlich, wie von der Gemeinde Gerstungen behauptet, eine Verpressung von Salz genehmigt hat, obwohl es nicht hätte genehmigen dürfen.
Im März 2016 beschlagnahmt die Staatsanwaltschaft Berge von Akten bei KplusS. Der Umweltstaatsanwalt auf der Suche nach dem entscheidenden Aktenvermerk, ungefähr so: "Heute mit Behördenleiter X gut gegessen - danach war alles klar"?
"Ja, so wär's im Film gewesen. Ja, man sucht dann einfach nach Unterlagen, die auch möglicherweise mittelbar den Schluss darauf zulassen."
Der Staatsanwalt kommt zu dem Schluss, es habe ein unrechtmäßiges Zusammenwirken zwischen KplusS und der Aufsichtsbehörde gegeben. Er erhebt Anklage gegen 14 Beschäftigte des Konzerns sowie gegen drei Beamte des Landesbergamtes.
Es habe keine Versuche gegeben, den Staatsanwalt zu beeinflussen, versichert Jochen Grundler. Das muss durchaus erwähnt werden. Denn anders als Richter und Richterinnen, die unabhängig sind, ist die Staatsanwaltschaft eine hierarchisch organisierte Behörde. An der Spitze die Behördenleitung, und darüber das Justizministerium. Strafrechtsprofessor Felix Herzog:
"Es gibt an der Spitze das Justizministerium, was nicht Staatsanwalt Müller anrufen kann und sagen: Du stellst das jetzt ein. Aber was mit Nachfragen und Rückfragen und Berichten, die angefordert werden, natürlich auf Verfahren schon Einfluss nehmen kann. Und gerüchteweise sagt man: In manchen Bundesländern wird das intensiver gemacht als das in anderen der Fall ist. Zum Beispiel sagt man, was vielleicht politisch erstaunlich ist, aber man sagt, in Bayern mischt sich die Politik aus Prinzip nicht ein in die Arbeit der Staatsanwaltschaften, während das in Nordrhein-Westfalen schon mal vorgekommen sein soll. Gerüchteweise sagt man das so. Aber es ist ein schon fundierter Schnack unter Juristen."
Und wie ging es weiter mit KplusS, der Aufsichtsbehörde und der womöglich zu Unrecht erteilten Genehmigung, die das Trinkwasser schwer belastet? Jochen Grundler:
"Nach Auswertung aller Unterlagen war die Bewertung durch uns so, dass wir gesagt haben, es besteht ein hinreichender Tatverdacht der Straftat, das war unsere Auffassung."
Das Landgericht ließ keine Hauptverhandlung zu. Die Staatsanwaltschaft wollte sich damit nicht abfinden - sie ging vors Oberlandesgericht. Und scheiterte.
"Das OLG hat's dann anders gesehen. Punkt. Natürlich gibt es verschiedene Sichtweisen, und das muss man akzeptieren."

Der Fall Middelhoff

Radiobericht: "Lächelnd wie eine Sphinx hatte er am Morgen kurz vor der Urteilsverkündung noch in die Kameras geblickt, wenige Minuten später ist dann klar: Thomas Middelhoff muss ins Gefängnis. Das Urteil, drei Jahre Haft ohne Bewährung, war so von vielen Prozessbeobachtern nicht erwartet worden ..."
"Mit der Verurteilung sind wir durchaus zufrieden, unserem Antrag ist im Wesentlichen entsprochen worden ..."
... sagt Oberstaatsanwältin Cornelia Kötter von der Bochumer Schwerpunktabteilung zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität. Die Ermittlungen zur Insolvenz von Arcandor/Karstadt-Quelle waren sehr aufwändig, sie dauerten acht Jahre. Der komplizierte wirtschaftliche Schiffbruch hatte ein Gesicht: das von Thomas Middelhoff.
Thomas Middelhoff während des Prozesses vor dem Landgericht Essen
Thomas Middelhoff während des Prozesses vor dem Landgericht Essen© dpa / picture-alliance / Roland Weihrauch
"Und zwar ist Herrn Middelhoff in der Anklageschrift damals zur Last gelegt worden, den Arcandor-Konzern mit betriebsfremden Ausgaben belastet zu haben, zum einen sind das eben Flüge gewesen, private Charterflüge, und eine Festschrift für den ehemaligen Vorsitzenden der Bertelsmann AG über das Unternehmen abgerechnet zu haben."
Die Anklagepunkte wirken angesichts der Dimension der Insolvenz im dreistelligen Millionenbereich fast ein wenig hilflos. Der Strohhalm, an dem sich eine Staatsanwaltschaft festhält, um nicht am Ende mit leeren Händen dazustehen. Strafrechtler Felix Herzog:
"Es gibt Fälle, wo die Ermittlungen solche Ausmaße annehmen, dass ein Büro bis zur Decke aus den Nähten platzt: Aktenordner. Irgendwann wird die ganze Sache dann überkomplex. Entweder man macht dann einen Schnitt, sagt: Ich mache einen Teilkomplex und klage den an. Oder man kommt in eine Situation, die in der Öffentlichkeit ja auch bekannt ist: Deal. Da gibt´s das schöne: 'Stiehlst du ein Pferd, wird man dich hängen, stiehlst du eine ganze Herde, wird man mit dir verhandeln.' Also je größer und komplexer der Fall, der Sachverhalt, möglicherweise auch der Schaden ist, umso größer ist dann leider, muss man in vielen Fällen sagen, die Bereitschaft, die Sache irgendwie gesprächsweise zu Ende zu bringen."

Deal im Hinterzimmer

Das Dealen im Hinterzimmer des Gerichtssaals schien außer Rand und Band zu geraten. Mit seinem Urteil vom März 2013 setzte das Bundesverfassungsgericht dem Feilschen Grenzen. Seitdem, sagt Oberstaatsanwalt Matthias Rhode, wissen alle Anklagebehörden in Deutschland:
"Sie können nicht über die eigentliche Straf- oder Schuldfrage dealen."
Felix Herzog meint, dass die Justiz auf ihre Glaubwürdigkeit achten müsse:
"Fälle, die man mit großem Getöse angeschoben hat und gesagt hat: Jetzt haben wir die Beweise dafür zusammen, dass das und das geschehen ist - also im Bereich, wo die Öffentlichkeit hinguckt - da kann man das unmöglich so machen, wie man das noch vor zehn, zwanzig Jahren gemacht hat, das macht die Justiz lächerlich, also Hartz, oder Ackermann, der mit dem Victory-Zeichen im Gerichtsflur steht. Das kann sich die Justiz auf keinen Fall weiter leisten. So dass man schauen muss, was man gerichtsfest anklagen kann, und darf dann auch nicht so ohne Weiteres zurückweichen."
Im Fall Middelhoff hat sich die Bochumer Staatsanwaltschaft für die Anklage sehr konkreter, fest umrissener und gut verständlicher Teilaspekte entschieden - und hatte Erfolg.

Ein zusätzlicher Trumpf: Vermögenswerte abschöpfen

Seit dem 1. Juli 2017 haben Staatsanwälte und Staatsanwältinnen bei Wirtschaftsdelikten einen weiteren Trumpf in der Hand: Sie können leichter Vermögenswerte abschöpfen, die durch illegale Machenschaften erworben wurden. Im kriminellen Milieu ist die Drohung, dass all die schönen, angehäuften Schätze einkassiert werden, womöglich wirksamer als ein zeitlich überschaubarer Gefängnisaufenthalt.
Cornelia Kötter ist sicher, dass ihrer Spezialabteilung für Wirtschaftsdelikte die Arbeit nicht ausgehen wird.
"Wenn ein Deliktsfeld ein bisschen nachlässt, dann kommen in anderen Bereichen wieder neue Täter hinterher. Also, wir werden nicht aussterben."
Kriminalität ist heute oft grenzüberschreitend. Die Internationalisierung des Verbrechens führt zu verstärkter Zusammenarbeit der Strafverfolger: Das Europäische Parlament hat im Oktober dieses Jahres die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft beschlossen, ein Schwerpunkt sind Wirtschaftsstraftaten. Allein der Schaden aus Mehrwertsteuerbetrug wird in der EU auf 50 Milliarden Euro jährlich geschätzt.
"Seit vier Jahren habe ich einen Anstieg der Eingangszahlen."
Janhenning Kuhn, Chef der Bremer Anklagebehörde, muss einen ständigen Balanceakt hinlegen zwischen steigenden Fallzahlen und knappen Mitteln.

"Aktendruck" führt zu Einstellungen

"Ich will durchaus vielleicht konzedieren, dass wir natürlich manchmal schon vielleicht das eine oder andere Verfahren mehr einstellen, wenn der Aktendruck besonders groß ist, als wir es vielleicht tun würden, wenn wir einen nicht so großen Aktendruck hätten."
Immerhin kann Kuhn einen deutlichen Fortschritt im Sinne des Dreiklangs von "Wahrheit, Gerechtigkeit und Rechtsfrieden" feststellen, der die Arbeit der Justiz leiten soll: Die Opfer von Straftaten finden mehr Beachtung als früher, vor allem durch die stärkere Position der Nebenklage.
Angeklagte, denen etwa wegen Gewalttaten der Prozess gemacht wird, sehen sich heute im Gerichtssaal nicht selten einem Doppelpack aus Staatsanwaltschaft und Nebenklage gegenüber. Verhaltensweisen, die nach Auffassung des Gesetzgebers Schaden anrichten, werden immer weniger geduldet:
"Der Gesetzgeber schließt Strafbarkeitslücken, die er meint zu sehen, und das heißt also: Es wird eigentlich immer mehr unter Strafe gestellt."
Deutschlands Anklagebehörden sind neuerdings auch für Männer, die grapschen, zuständig, und illegale Autorennen werden nicht länger als Ordnungswidrigkeit abgeheftet. Das sind zivilisatorische Fortschritte.
Aber es ist auch zu bedenken: Staatsanwälte und Staatsanwältinnen können nicht alle möglichen zivilisatorischen Defizite ausgleichen. Dagegen müssen an vielen Stellen der Gesellschaft entschieden Zeichen gesetzt werden: Gegen Gewalt. Gegen Gier und Rücksichtslosigkeit, die anderen Menschen schaden. Das könnte, jedenfalls auf längere Sicht, die Aktenberge in Deutschlands Staatsanwaltschaften tatsächlich eindämmen.
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