Generalsekretärin des Zentralrates der Muslime

Schulfrieden auch mit Kopftuch

Eine Teilnehmerin der Jungen Islam Konferenz läuft am 27.09.2014 in Hamburg durch das Rathaus. Die Junge Islam Konferenz ist ein Dialogforum junger Menschen im Alter zwischen 17 und 25 Jahren.
Im Schuldienst dürfen Frauen jetzt Kopftuch tragen © picture-alliance / dpa / Axel Heimken
Nurhan Soykan im Interview mit Christine Watty · 13.03.2015
Nurhan Soykan hat nach dem Urteil geweint. Die Generalsekretärin des Zentralrates der Muslime macht klar: Die Rücknahme des pauschalen Kopftuchverbots für Lehrer durch das Bundesverfassungsgericht ist für sie ein wichtiger Beitrag zum Religionsfrieden.
Die Generalsekretärin des Zentralrates der Muslime in Deutschland, Nurhan Soykan, hat das Bundesverfassungsgerichtsurteil begrüßt, dass das pauschale Kopftuchverbot von Lehrerinnen gekippt hat. "Ich konnte beim ersten Lesen mir die Tränen kaum verdrücken", sagte Soykan im Deutschlandradio Kultur. "Ich habe mich sehr darüber gefreut." Das Urteil aus Karlsruhe sende ein klares Signal, dass das Kopftuch alleine nicht ausreiche, um eine mögliche Gefahr zu begründen. Somit könne das Kopftuchtragen nicht verboten werden und sei verfassungswidrig. "Das ist schon mal eine ganz wichtige Aussage", sagte Soykan.
Kleiner Haken auf den zweiten Blick
Allerdings habe das Urteil aus Karlsruhe auch einen kleinen Haken. Diesen erkenne man aber erst auf den zweiten Blick. In ihrem Urteil erklären die Richter, ein Verbot sei allerdings dann möglich, wenn das Tragen der Kopfbedeckung zu einer konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität führen könnte. "Das, denke ich, ist auch erstmal eine unnötige Regelung, denn wenn eine Lehrerin jetzt im Unterricht indoktrinieren würde oder anderweitig den Schulfrieden stören würde, könnte man das auch durch disziplinarrechtliche Maßnahmen ahnden", sagte Soykan über den Richterspruch aus Karlsruhe. Nun also gebe es nur noch Sonderregeln bei "hinreichendem Verdacht", sagte sie und erklärte: "Das ist auch eine Phase der Entwicklung." Allerdings sei sie auch hier optimistisch: "Das muss vielleicht noch ein bisschen reifen."

Das Urteil trage auf jeden Fall zum Religionsfrieden bei. "Das ist schon ein großer, wichtiger Schritt in die richtige Richtung", sagte sie. Insbesondere die muslimischen Frauen sollten sich nicht betrüben lassen. "Ich hoffe, dass die Gesellschaft dieses positive Zeichen genauso schnell übernehmen wird, wie sie damals das negative Zeichen sehr schnell übernommen hat."
Ende für faktische Berufsverbote
Das erste Bundesverfassungsgerichtsurteil 2003 habe faktisch noch zu Berufsverboten geführt. Auch muslimische Frauen außerhalb des Schuldienstes, beispielsweise in der Wirtschaft, seien damals von dem Kopftuchverbot mit erfasst worden. Viele Arbeitgeber hätten sich das einfach zu eigen gemacht und gedacht, auch für müsse gelten, was das Bundesverfassungsgericht in den Schulen verboten habe. "Diese Entwicklung muss man jetzt wieder rückgängig machen, wenn das Bundesfassungsgericht sagt, das war verfassungswidrig." Damit sei zuvor den Frauen Unrecht angetan worden. Sie habe die Hoffnung, dass man dieses "leidige Thema Kopftuch" endlich abschließen könne.
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