Gema verklagt ChatGPT-Mutter OpenAI

    Das Logo der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) - ein Pferdekopf mit Flügeln und den Buchstaben GEMA darunter - im Foyer des Hauses in Berlin
    Das Logo der GEMA, der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. © picture-alliance / ZB / Jens Kalaene
    In München hat am Montag der Prozess der Verwertungsgesellschaft Gema gegen den US-Konzern OpenAI begonnen. Die Gema will gegen die unlizenzierte Wiedergabe von Songtexten im Chatbot von OpenAI vorgehen. Der Vorwurf: Das Unternehmen habe Texte von neun bekannten deutschen Liedern nicht nur zum Trainieren der KI benutzt - das ist unstrittig. Vielmehr habe das System sie memorisiert, also letztlich auf eine gewisse Weise abgespeichert, und damit vervielfältigt. Die Vorsitzende Richterin Elke Schwager deutete zu Beginn des Prozesses an, in allen zentralen Punkten eher den Argumenten der Gema zu folgen. Ob es im Laufe des Prozesses mit einem Streitwert von 600.000 Euro auch dabei bleibt, ist allerdings offen.