Gema siegt gegen OpenAI: KI darf Liedtexte nicht ohne Lizenz verwenden

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    Die GEMA-Verwertungsgesellschaft hat ihren Sitz in Berlin und vertritt mehr als zwei Millionen Rechteinhaber aus aller Welt © picture alliance / ZB / Jens Kalaene
    Eine künstliche Intelligenz darf urheberrechtlich geschützte Liedtexte nicht ohne Lizenz verwenden. Zu diesem Ergebnis kommt das Landgericht München I in einem am Dienstag gesprochenen Urteil. In dem Verfahren hatte die Verwertungsgesellschaft Gema gegen den KI-Anbieter OpenAI geklagt. Das US-Unternehmen hatte deutsche Liedtexte genutzt, um seinen KI-Chatbot "ChatGPT" zu trainieren. Wie das Gericht mitteilte, wurde OpenAI wegen dieser Nutzungen zu Schadenersatz verurteilt. Der Betreiber des KI-Chatbots hatte zuvor argumentiert, ChatGPT speichere keine Texte dauerhaft, sondern generiere lediglich neue Inhalte auf Grundlage statistischer Muster. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.