E-Musik vs. U-Musik

Debatte um die GEMA-Reform: Worum es geht

Eine gut gelaunte Rockband auf der Bühne: Gitarrist, Schlagzeuger und Bassist.
Bekannte Rockbands wie Sportfreunde Stiller, die aktuell auf großer Jubiläumstour sind und deren Songs oft im Radio und bei Veranstaltungen laufen, profitieren von den jährlich ausgeschütteten GEMA-Tantiemen. © picture alliance / dpa / Daniel Karmann
Wenn öffentlich Musik läuft, dann fließt immer auch Geld an die GEMA. Sie leitet jährlich über eine Milliarde Euro an über 100.000 Mitglieder weiter. Nun sollen die Regeln zur Ausschüttung reformiert werden. Die Vorschläge stoßen zum Teil auf heftigen Widerstand.
Die Musikwirtschaft befindet sich seit den 1990er-Jahren permanent im Umbruch. Von der Erfindung der MP3 und dem Aufkommen der Streaminganbieter über den Niedergang der Tonträgerindustrie und der Renaissance der Livebranche bis hin zu KI-generierter Musik: Eine Umwälzung jagt die nächste.
Dieser Entwicklung will nun auch die GEMA Rechnung tragen und die Ausschüttung an ihre Mitglieder neugestalten. Künftig soll die Gewichtung weniger stark auf der Komposition und mehr auf der Aufführung von Musik liegen. Die Reform wurde Anfang Mai 2026 beschlossen, wird aber nach wie vor heftig diskutiert. Die Debatte macht einen Konflikt zwischen zwei Modellen deutlich, die eine Verwertungsgesellschaft wie die GEMA darstellen soll. Und dabei treten alte Gräben zwischen E- und U-Musik wieder zutage.

Aufgaben und Tarife: Was genau macht die GEMA?

GEMA steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Die Verwertungsgesellschaft vertritt die Urheberrechte von über 100.000 Komponisten, Textdichterinnen und Musikverlagen und ist damit eine der mächtigsten Organisationen der deutschen Musiklandschaft. Ob Club, Weihnachtsmarkt, Hotel-Lobby oder Fitnessstudio – jede Veranstaltung und jeder Ort, der öffentlich Musik abspielt oder aufführen lässt, muss GEMA zahlen. Die Gesellschaft treibt die Gebühren ein und schüttet jedes Jahr über eine Milliarde Euro an ihre Mitglieder aus.
Die aktuelle GEMA‑Tarifübersicht listet mehr als 50 verschiedene Gebührenarten auf, darunter Tarife für die Musikwiedergabe im Hintergrund, für Sportveranstaltungen oder Gottesdienste. Es gibt sogar einen eigenen Tarif für Musik in einer Telefon-Warteschleife. Einer der wichtigsten Verhandlungspartner der GEMA für Musikgebühren ist der DEHOGA. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband vertritt mehr als 200.000 Unternehmen, die in irgendeiner Form öffentlich Musik abspielen. Dazu zählen neben Hotels und Gaststätten auch Diskotheken und Großkantinen.

Wie ist die GEMA organisiert?

Die GEMA-Mitglieder, die über die Verteilung der Lizenzeinnahmen entscheiden, sind in drei sogenannte Kurien unterteilt: Komponisten, Textdichter und Musikverleger. Es gibt zwei zentrale Arten von Mitgliedschaft. Ordentliche Mitglieder müssen seit mindestens fünf Jahren dabei sein und in diesem Zeitraum mindestens 30.000 Euro an Tantiemen eingenommen haben. Derzeit hat die GEMA rund 5.000 ordentliche Mitglieder. Sie entscheiden direkt über Satzungsänderungen, die Wahl des Aufsichtsrates und den jährlichen Verteilungsplan.
Den 5.000 ordentlichen stehen rund 95.000 außerordentliche GEMA-Mitglieder gegenüber. Sie sind die Kleinverdiener im Kreis der Komponisten, Textdichter und Verleger und lassen ihre Interessen auf den Jahresversammlungen durch 64 gewählte Delegierte vertreten. Auch wenn die außerordentlichen GEMA-Mitglieder den ordentlichen zahlenmäßig weit überlegen sind, haben sie bei Entscheidungen deutlich weniger Gewicht.

GEMA-Reform 2026: Das Ende von E- und U-Musik?

Die GEMA unterscheidet bis heute in sogenannte E-Musik (meist ist damit klassische Musik gemeint) und U-Musik (Unterhaltungsmusik wie Pop und Schlager). Damit soll im Sinne einer Solidargemeinschaft eine gerechte Ausschüttung der Musikerlöse gewährleistet sein. Diese Aufteilung will die GEMA nun beenden. Die Kulturförderung soll umgestellt werden, hin zu einer stärkeren Betonung von Aufführungen, im Gegenzug soll es weniger Förderung für Werke geben und auch die personenbezogene Förderung soll reduziert werden. 
Auf der Mitgliederversammlung 2025 gab es einen ersten Anlauf zur Reform. Damals reichte die Zustimmung jedoch nicht aus und es hagelte Proteste. Anfang Mai 2026 wurde nun die Neuausrichtung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. Doch auch dieses Mal gibt es sehr viel Gegenwind seitens der Kritikerinnen und Kritiker der geplanten Änderungen.

Kritik an der Reform: Klassische Musik in Gefahr?

Die Rektorinnen und Rektoren deutscher Musikhochschulen haben sich in einem offenen Brief an den Vorstand und den Aufsichtsrat der GEMA über die geplante Reform zutiefst besorgt gezeigt. Einer ihrer Hauptkritikpunkte ist die Abkehr vom Solidarprinzip. Von der bisherigen Aufteilung vor der Reform profitieren – jedenfalls überproportional zum Aufkommen – Musiker der sogenannten E-Musik, also der Klassik. Sie befürchten, dass künftig nicht mehr der künstlerische Wert eines Werkes im Fokus steht, sondern dessen kommerzielle Verwertbarkeit und Nutzung.
Zeitgenössische E-Musik ist oft kommerziell weniger erfolgreich, aber sehr aufwendig in der Produktion. Das neue Punktesystem ist allerdings stark an Markterfolge gekoppelt, Nachwuchskomponisten bekommen darin keine hohen Wertungen. Die Rektoren kritisieren weiter, dass die Förderung zu sehr an die kurzfristige wirtschaftliche Nutzung und zu wenig an die langfristige künstlerische Entwicklung gebunden wird. Entsprechend laufen die Komponistinnen und Komponisten zeitgenössischer E-Musik Sturm. Die Debatte wird mit viel Polemik geführt. Von Maulkorb, Lügen und Manipulationen ist die Rede.
Die Akademie der Künste sieht durch die geplante neue Kulturförderung der GEMA den Kulturauftrag gefährdet. Das neue sogenannte „Gießkannenprinzip“ entziehe genau dem schutzwürdigen Bereich seine Existenzgrundlage, der das Rückgrat der Musikkultur bilde, heißt es seitens der Akademie.
Die GEMA trage wegen ihrer faktischen Monopolstellung eine besondere kulturpolitische Verantwortung. Sie gefährde jedoch die deutsche zeitgenössische klassische Musik, die tragende Säule des Kulturbetriebs und globales Aushängeschild sei. Die Reform verspricht zwar mehr Flexibilität, doch ihre Kritiker sehen es so, dass die Ausweitung der Förderung ins Diffuse hinein erfolgt und damit keine Transparenz und Klarheit herrscht.

Befürworter der Reform: Mehr Gerechtigkeit für Pop

Die Befürworter der Reform sehen sie als längst überfällig an, denn für sie herrschte in der bisherigen Verteilung ein strukturelles Ungleichgewicht: Während die U-Musik den Großteil der GEMA-Einnahmen erwirtschaftet, trägt die E-Musik zu den Fördergeldern nur etwa 3 Prozent bei, bekommt aus diesem Topf aber 30 Prozent.
Werke der E-Musik behalten ihren Status, ganz unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg. Kommerziell erfolgreiche Werke der E-Musik profitieren sogar zusätzlich, anstatt zu Gunsten weniger erfolgreicher Musik aus der Förderung herausgenommen zu werden. Urheberinnen aus anderen Bereichen hingegen zahlen in das System ein, ohne vergleichbar profitieren zu können
Laut Christopher Annen, Mitglied der Band AnnenMayKantereit und Co-Vorsitzender von Pro Musik, dem Verband freier Musikschaffender, ist dieser Zustand „wirklich nicht länger tragbar. Da ging es um sehr, sehr wenige Mitglieder, die zum Teil sehr, sehr hohe Förderbeträge bekommen haben. Und auf der anderen Seite ganz, ganz viele, die von diesen Förderungen ausgeschlossen waren. Und das ist einfach nicht vermittelbar.“
Im Kern handelt es sich um einen Konflikt zwischen E und U, zwischen Klassik und Pop. Zwar betonen alle Beteiligten immer wieder, dass es sich dabei um Hilfsbegriffe handle, die längst nicht mehr tragfähig seien. In der Reform wird zwischen CCL ("Contemporary Classic Live") und L ("Live") unterschieden. Kritiker bezeichnen das als sprachliche Camouflage. Die Frage stellt sich: Ist die GEMA nur ein Inkasso-Unternehmen für die Ausschüttung von Erträgen oder eben auch ein kulturförderndes Institut?

Bedrohung durch KI-generierte Musik und das OpenAI-Urteil

Eine weitere Neuentwicklung setzt die Musikbranche immer mehr unter Druck: KI-generierte Musik. Immer weniger Firmen verwenden in ihren Werbe- und Telefonwarteschleifen Musik, die Menschen kreiert haben. Stattdessen lassen sie sich diese von künstlicher Intelligenz erstellen.
Der Markt für KI-basierte Dienste im Bereich der Musik wird sich bis 2028 voraussichtlich um mehr als das Zehnfache erhöhen, mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 60 Prozent allein für Musik-KI. Der Markt wird demzufolge in nur wenigen Jahren rund acht Prozent der weltweiten Musikurheberrechtserlöse ausmachen. In einer gemeinsamen Studie mit der französischen Verwertungsgesellschaft SACEM fand die GEMA heraus, dass durch KI-generierte Musik in den nächsten fünf Jahren einen Rückgang von circa 30 Prozent ihrer Gesamteinnahmen zu erwarten ist.
Doch auch KI-generierte Musik kann GEMA-pflichtig sein. In einem viel beachteten Urteil entschied das Landgericht München im November 2025 für die GEMA und gegen das US-Unternehmen OpenAI, das ChatGPT betreibt. Für das Training der KI hatte der Konzern Songtexte aus dem Repertoire der GEMA verwendet. Laut Gericht war das ein vergütungspflichtiger Eingriff in das Urheberrecht. Die Urheberinnen und Urheber der Original-Kompositionen müssten darum angemessen entlohnt werden.

Radio-Autor: Christian Blees, Onlinetext: Philipp Jedicke
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