Geldstrafe gegen Schlagersängerin Melanie Müller wegen Hitlergrußes bestätigt

Die Schlagersängerin Melanie Müller ist bereits in erster Instanz wegen Zeigens des Hitlergrußes verurteilt worden; nun folgte die zweite Instanz. Das Landgericht Leipzig sprach sie schuldig, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Müller soll insgesamt 3.500 Euro zahlen. Im ersten Verfahren waren es noch 80.000 Euro. Das Gericht stufte aber die aktuellen Einkünfte der früheren RTL-Dschungelkönigin deutlich niedriger ein. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Müllers Anwalt sagte, seine Mandantin habe keine rechte Gesinnung und die Geste sei zum Anfeuern des Publikums gedacht gewesen. Die Sängerin soll bei einem Auftritt 2022 in Leipzig mehrmals den rechten Arm gehoben haben. Aus dem Publikum wurden der Anklage zufolge wiederholt Naziparolen gerufen.