"Gauweilers Klage gegen EU-Verfassung ohne Chance"

Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Professor Hans-Hugo Klein, sieht keine Chance für die Klage des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler gegen die neue EU-Verfassung.
Das Grundgesetz werde "in keiner Weise" durch die EU-Verfassung ersetzt, sagte Klein im DeutschlandRadio Kultur. Die bisherigen europäischen Verträge würden lediglich zusammengefasst. Es gebe zwar einige Neuerungen zugunsten des Europäischen Parlaments, die die demokratischen Strukturen der EU stärkten, aber keine substanziellen Änderungen. Deutschland erhalte mit dem EU-Verfassungsvertrag keine neue Verfassung. Ein Referendum, wie Gauweiler es fordere, sei rechtlich nicht nötig.

Das Bundesverfassungsgericht habe 1993 in seinem Maastricht-Urteil festgestellt, dass die demokratische Substanz des Deutschen Bundestages durch die EU nicht in Frage gestellt werde. "Substanziell ändert sich zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten durch den Verfassungsvertrag nichts", sagte Klein, seinerzeit Mitautor des Maastricht-Urteils. Daher habe Gauweilers Verfassungsbeschwerde "keine Aussicht auf Erfolg".

Klein räumte aber ein, dass es eine Reihe ernsthafter Staatsrechtslehrer gebe, die schon 1993 Zweifel am Grad der Integration gehabt hätten und diese Zweifel heute noch hätten.

Sollte die Klage Gauweilers Erfolg haben, könne der EU-Verfassungsvertrag nicht in Kraft treten, weil alle 25 Mitgliedsstaaten zustimmen müssten. Damit werde die EU aber nicht "auf die Stunde Null" zurückgeworfen, sagte Klein. Es würden dann die heutigen Verträge weiter gelten. "Das ist weit mehr als eine Freihandelszone."