Galerist König will Roman verbieten lassen

    Johann König schaut schaut durch ein Fenster seiner Galerie in Berlin
    Der Galerist Johann König vertritt zeitgenössische Kunst. Bekannt wurde er zusätzlich durch seine Autobiografie mit dem Titel „Blinder Galerist“ © picture alliance / Markus C. Hurek
    Ein zeitgenössischer Roman soll verboten werden. Das ist das Ziel des Berliner Galeristen-Ehepaars König. Es hat gerichtlich eine einstweilige Verfügung gegen den Roman „Innerstädtischer Tod“ von Christoph Peters beantragt. Lena und Johann König glauben, sich in dem Buch wiederzuerkennen und sehen ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Eine der Romanfiguren ist ein Berliner Galerist, dem sexuelle Belästigung vorgeworfen wird – ähnliche Vorwürfe hatte es auch gegen Johann König gegeben. Gegen diese Anschuldigungen hatte König teils erfolgreich geklagt. Für den Luchterhand Verlag fällt der Roman „Innerstädtischer Tod“ klar unter den garantierten Schutz der Kunstfreiheit. Und Autor Christoph Peters betonte im Deutschlandfunk Kultur, dass Johann König nicht das Vorbild für die Romanfigur gewesen sei. Er kenne König gar nicht persönlich. Dieser sei durch sein Alleinstellungsmerkmal „blinder Galerist“ in der gesamten Kunstszene berühmt. Der Galerist aus seinem Roman aber sei bekannt für seinen extrem präzisen Blick. Da gebe es keine Verwechslungsgefahr. Der Deutschlandfunk hat die Antragsteller der einstweiligen Verfügung um Darlegung ihrer Sicht gebeten, aber keine Rückmeldung erhalten. Dass eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte höher eingestuft wird als die Kunstfreiheit, war zuletzt 2007 der Fall. Damals wurde der Roman „Esra“ von Maxim Biller verboten. Eine ehemalige Freundin Billers sah sich in dem Buch verunglimpft, das Bundesverfassungsgericht gab ihr Recht.