Freundliche Geste oder Verwirrspiel?
Michael Buback möchte wissen, wer seinen Vater und dessen Begleiter vor 30 Jahren erschossen hat. Darauf hatte er am 7. April während einer Gedenkstunde der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hingewiesen. Elf Tage später berichtete er in der "Süddeutschen Zeitung", dass er mittlerweile erfahren habe, Christian Klar jedenfalls sei nicht der Todesschütze gewesen.
Wie wenig später bekannt wurde, hatte Peter-Jürgen Boock, ein aussagefreudiges, ehemaliges RAF-Mitglied den Sohn informiert, um ihm zu helfen, sich zu entscheiden. Und wirklich sieht sich Michael Buback jetzt davon befreit, es weiterhin abzulehnen, dass der Bundespräsident Christian Klar eventuell begnadigen könnte.
Für ihn hat sich der Sachverhalt geändert, nicht aber für Christian Klar. Wir wissen nicht, warum jener ein Gnadengesuch gestellt hat? Fühlte er sich vor Gericht ungerecht behandelt, müsste er beantragen, sein Verfahren wieder auf zu nehmen. Aber er schweigt. Und darum könnte er auch gut und gerne, die Freiheitsstrafe bis zum Januar 2009 absitzen. Denn sein Urteil macht frühestens nach 26 Jahren eine Strafaussetzung zur Bewährung möglich.
Wahrscheinlich wird sich durch die neue Information für ihn auch strafrechtlich nichts ändern. Er wurde nicht als Todesschütze, sondern ganz allgemein als Tatbeteiligter verurteilt. Das würde für den Mitangeklagten Knut Folkerts ganz anders aussehen. Er soll allenfalls den Mord mit vorbereitet, aber nicht am Tatort anwesend gewesen sein.
Stefan Wisniewski könnte sogar zusätzlich angeklagt werden, wenn es sich erweisen sollte, dass er und kein anderer gemordet hat. Wie dem auch sei, verurteilt wurden sie alle wegen dieser oder anderer Taten als Mitglieder der gewalttätigen Rote Armee Fraktion. Sie haben also bereits eine Strafe erhalten.
Und doch hat Peter-Jürgen Boock – unterstützt vom "Spiegel" – ein großes Verwirrspiel rund um das Gnadengesuch von Christian Klar ausgelöst. Erlebten wir nun nichts anderes als eine freundliche Geste eines Kronzeugen gegenüber dem fragenden Sohn eines Opfers? Oder wurde uns nur altes Material neu aufgetischt? Handelt es sich gänzlich um gezielte Falschinformation? Oder sind die ehemaligen RAF-Terroristen müde vom Schweigen?
Wir wissen es noch nicht. Aber vielleicht stößt das Überprüfen dieser neuen Information ja etwas an, gibt alten Ermittlungen noch einmal Auftrieb, provoziert Aussagen von Tatbeteiligten. Zügig allerdings sollen wir erfahren, ob das Bundeskriminalamt und der Verfassungsschutz der Staatsanwaltschaft wichtiges Material vorenthalten haben oder nicht.
Denn ein latentes Misstrauen schadet den Sicherheitsbehörden, allein wenn alte Geschichten daran zweifeln lassen, dass sie der aktuellen Terrorismusabwehr gewachsen seien. Wohl auch deshalb hat der Bundesinnenminister so schnell reagiert.
Für ihn hat sich der Sachverhalt geändert, nicht aber für Christian Klar. Wir wissen nicht, warum jener ein Gnadengesuch gestellt hat? Fühlte er sich vor Gericht ungerecht behandelt, müsste er beantragen, sein Verfahren wieder auf zu nehmen. Aber er schweigt. Und darum könnte er auch gut und gerne, die Freiheitsstrafe bis zum Januar 2009 absitzen. Denn sein Urteil macht frühestens nach 26 Jahren eine Strafaussetzung zur Bewährung möglich.
Wahrscheinlich wird sich durch die neue Information für ihn auch strafrechtlich nichts ändern. Er wurde nicht als Todesschütze, sondern ganz allgemein als Tatbeteiligter verurteilt. Das würde für den Mitangeklagten Knut Folkerts ganz anders aussehen. Er soll allenfalls den Mord mit vorbereitet, aber nicht am Tatort anwesend gewesen sein.
Stefan Wisniewski könnte sogar zusätzlich angeklagt werden, wenn es sich erweisen sollte, dass er und kein anderer gemordet hat. Wie dem auch sei, verurteilt wurden sie alle wegen dieser oder anderer Taten als Mitglieder der gewalttätigen Rote Armee Fraktion. Sie haben also bereits eine Strafe erhalten.
Und doch hat Peter-Jürgen Boock – unterstützt vom "Spiegel" – ein großes Verwirrspiel rund um das Gnadengesuch von Christian Klar ausgelöst. Erlebten wir nun nichts anderes als eine freundliche Geste eines Kronzeugen gegenüber dem fragenden Sohn eines Opfers? Oder wurde uns nur altes Material neu aufgetischt? Handelt es sich gänzlich um gezielte Falschinformation? Oder sind die ehemaligen RAF-Terroristen müde vom Schweigen?
Wir wissen es noch nicht. Aber vielleicht stößt das Überprüfen dieser neuen Information ja etwas an, gibt alten Ermittlungen noch einmal Auftrieb, provoziert Aussagen von Tatbeteiligten. Zügig allerdings sollen wir erfahren, ob das Bundeskriminalamt und der Verfassungsschutz der Staatsanwaltschaft wichtiges Material vorenthalten haben oder nicht.
Denn ein latentes Misstrauen schadet den Sicherheitsbehörden, allein wenn alte Geschichten daran zweifeln lassen, dass sie der aktuellen Terrorismusabwehr gewachsen seien. Wohl auch deshalb hat der Bundesinnenminister so schnell reagiert.