Frankreich stellt Strafverfolgung wegen Verwendung der Tilde in Vornamen ein

    Gezeiten-Insel Petit-Bé mit Fort National, Saint Malo, Ille et Vilaine, Bretagne, Frankreich.
    Gezeiten-Insel Petit-Bé mit Fort National, Saint Malo, Ille et Vilaine, Bretagne, Frankreich. © imago images/imagebroker
    Eine kleine Welle über einem Buchstaben - die sogenannte Tilde - wird nicht nur im Spanischen verwendet, sondern auch im Bretonischen und Baskischen. Bis vor kurzem konnte die Verwendung dieses kleinen Zeichens im Vornamen eines Neugeborenen in Frankreich eine Strafverfolgung nach sich ziehen. Das Justizministerium in Paris gab nun jedoch bekannt, die Strafverfolgung der Eltern einzustellen. Zur Begründung hieß es, man wolle die individuellen Entscheidungen der Menschen respektieren und die Gerichte nicht unnötig belasten. Das Ministerium stellte außerdem fest, dass die Gerichtsverfahren zu keinem Ergebnis führten. Das ursprüngliche Verbot der Tilde bei der Eintragung von Vornamen in offiziellen Dokumenten basierte auf der Idee, die Einheitlichkeit der französischen Sprache zu wahren. Besonders bekannt wurde der Fall des Jungen "Fañch" - bretonisch für Franz - in der Bretagne, dem 2017/2018 die Eintragung mit der Tilde verwehrt wurde, da der Staat das 'ñ' als nicht konform zur französischen Sprache betrachtete.