Ex-IWF-Chef Strauss-Kahn in Zuhälterei-Prozess freigesprochen

Dominique Strauss-Kahn ist vom Vorwurf der Zuhälterei freigesprochen worden. Das Gericht in Lille entschied, gegen den früheren IWF-Chef lägen nicht genügend Beweise vor.
Nun ist es amtlich, dem früheren Chef des Internationalen Währungsfonds und einstigem Hoffnungsträger der französischen Sozialisten, Dominique Strauss-Kahn, konnte nicht nachgewiesen werden, dass er für Sex-Partys bezahlt hat und Nutznießer eines Prostituiertennetzes war. Somit keine Verurteilung wegen Zuhälterei, vielmehr Freispruch.
Der Gerichtspräsident Bernard Lemaire hatte es gleich zu Prozessbeginn gesagt: "Wir sind eine juristische Instanz, keine moralische Instanz."
Zwar galt Strauss-Kahn als der Mittelpunkt der organisierten Abende in Lille, in Washington, in Paris, war zuweilen einziger und exklusiver Gast - aber die Argumentationskette der Verteidigung hielt: DSK habe nicht gewusst, dass die Frauen für ihre Dienste bezahlt wurden, also Prostituierte waren.
Der frühere Chef der Öffentlichkeitsarbeit des Carlton-Hotels in Lille, René Kojfer, vermittelte Frauen an Freunde, nachdem er sich selbst von deren Qualitäten, wie es im Prozess hieß, überzeugt haben soll. Kojfer wurde heute zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt.
Unterstützt worden war Kojfer von seinem Freund Dominique Alderweireld alias "Dodo la Saumure", der in Belgien zahlreiche Sexclubs besitzt.
Libertinär ja, Zuhälter nein
Die Prostituierten seien ohne seinen Rat nach Frankreich gefahren, hatte sich der Bordellbesitzer aus Belgien stets verteidigt. Die Frauen seien frei in dem, was sie täten. Das Gericht folgte nun überraschend dieser Linie, sprach "Dodo la Saumure" frei, ihm habe nicht nachgewiesen werden können, dass er die Fäden zog und die Mädchen zwang, an den Partys teilzunehmen.
Die Prostituierte Jade hatte ausgesagt:
"Sie wussten, dass ich eine in den Medien bekannte Person treffen sollte, aber ich war nicht eingeweiht."
Die Frau hatte geschildert, wie sie als Mutter, aus finanziellen Gründen, in die Prostitution geriet, und sie war es auch, die unter Tränen die teils brutalen Sexualpraktiken des früheren IWF-Chefs zur Sprache gebracht hatte. Diese Praktiken, so hatte Strauss-Kahn erwidert, gingen das Gericht nichts an, wegen seiner sexuellen Gewohnheiten stehe er schließlich nicht vor Gericht.
Libertinär ja, Zuhälter nein, während der Prozess gegen DSK mit Freispruch endete, begibt sich die französische Nationalversammlung in die zweite Lesung des "Anti-Prostitutionsgesetzes". Das sieht vor, dass der bislang gültige Straftatbestand des "Kundenfangs", der die Frauen ins Visier nahm, gestrichen und dafür die "Bestrafung der Freier" eingeführt wird.
"Ich will keine Gesellschaft, in der eine Frau einen Preis hat", hatte die damals zuständige Minister Vallaud-Belcacem in der ersten Parlamentsberatung gesagt. "Die breite Mehrheit der Republik für eine Bestrafung der Freier", die sich die Ministerin auch gewünscht hatte, kam aber nicht zustande. Zwar berichten die Frauen auf dem Straßenstrich im Bois de Boulogne, dass die Kunden schon ausbleiben aus Angst vor Verurteilung.
Aber Verbände, Politiker, Betroffene sind uneins und der Senat, die zweite Kammer, hat die geplante "Strafe für die Kunden der Prostituierten" unlängst aus dem Gesetzestext gestrichen - das Parlament, das jetzt am Zuge ist, redigierte den Passus wieder hinein.