Fotografie

Wenn Bilder kriminalisiert werden

Eine Frau fotografiert das Brandenburger Tor in Berlin
Was bedeuten Privatheit und Öffentlichkeit im digitalen Zeitalter? Mit dieser Frage sind auch Fotografen konfrontiert. © imago/Westend61
Moderation: Timo Grampes · 02.10.2015
Wen oder was darf man noch fotografieren? Und wann gibt es Ärger? Fotografen sind wegen Urheber- und Persönlichkeitsrechten immer häufiger in juristische Konflikte verwickelt. Darüber sprechen wir mit Tobias Kruse von der Berliner Agentur Ostkreuz.
Würden Walker Evans, Henri Cartier-Bresson oder Helen Levitt die wichtigsten Fotos ihrer Karriere heute noch schießen? Oder hätten sie Angst vor Klagen und teuren Rechtsstreitigkeiten? Was und wer darf überhaupt noch so einfach abgelichtet werden, ohne dass Urheber-, Persönlichkeits- oder andere private Eigentumsrechte verletzt werden? Fest steht: Fotojournalisten und Vertreter der Straßenfotografie haben es heute schwer. Der jüngste Streit um die sogenannte Panoramafreiheit vor dem europäischen Parlament ist nur ein Beispiel dafür.
Der Rechtsstreit, in den der Ostkreuz-Fotograf Espen Eichhöfer immer noch verwickelt ist, ein weiteres. Eichhöfer hatte eine Frau in Berlin beim Überqueren der Straße abgelichtet - sie verklagte ihn. Das Landgericht Berlin urteilte, Eichhöfer habe ihre Persönlichkeitsrechte verletzt.
25 Jahre nach Gründung der Fotoagentur Ostkreuz sprechen wir mit dem Fotografen Tobias Kruse über "kriminalisierte Bilder".
Der Fotograf Tobias Kruse
Der Fotograf Tobias Kruse © Deutschlandradio / Jana Demnitz