Fortsetzung Visa-Untersuchungsausschuss
Das nennt man wohl Sieg auf ganzer Linie. Union und FDP haben sich mit ihrem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen rot-grün gewehrt. Deren Entscheidung, mit ihrer Mehrheit die Zeugenvernahme im Visa-Untersuchungsausschuss auszusetzen, war verfassungswidrig.
Noch liegt die schriftliche Begründung aus Karlsruhe nicht vor. Doch soviel lässt sich erahnen: Den Richtern passte offenbar zweierlei nicht: Zum einen der respektlose Umgang mit dem parlamentarischen Kontrollinstrument Untersuchungsausschuss, zum anderen die rot-grüne Argumentation. Das Regierungslager hatte erklärt, die angekündigten Neuwahlen würden es aus Zeitdruck notwendig machen, direkt einen Sachstandsbericht zu erstellen. Mit dieser Argumentation nahmen die Abgeordneten jedoch etwas vorweg, das ihnen gar nicht zusteht: die Parlamentsauflösung, über die nur der Bundespräsident entscheidet. Und das hat der zweite Senat einstimmig nicht durchgehen lassen.
Ein kräftiger Nasenstüber also für SPD und Grüne. Die Noch-Koalitonäre haben sich gründlich verspekuliert. Mit Blick auf den geplanten Wahlkampf hatten sie gehofft, unangenehme Fragen zur politischen Verantwortung für Visa-Missbrauch unter rot-grün still zu beerdigen. Doch ihre Begründung dafür stützte sich immer nur auf Formalia. Da hatte die Oppostion das stärkere Argument auf ihrer Seite: Das Grundgesetz. Dort geht aus Artikel 44 hervor, dass ein Untersuchungsausschuss auch ein Instrument ist, um die Minderheitenrechte zu wahren. Denn schon ein Viertel der Bundestagsmitglieder reicht aus, um einen solchen Ausschuss einzusetzen. Da wirkte es auch für Laien nicht eben verfassungskonform, wenn die Mehrheit ein Ende der Ausschussarbeit eben gegen diese geschützte Minderheit durchdrückt.
Doch auch Union und FDP sollten nicht zu laut triumphieren. Ihr nun gesichertes Minderheitenrecht nutzten sie in der zurückliegenden Ausschussarbeit häufig für Polemik, nicht für Aufklärung. Es ist fraglich, ob sie mit soviel Enthusiasmus nach Karlsruhe gezogen wären, wenn auf der Befragungsliste nur noch für die Union uninteressante Zeugen gestanden hätten. Nein, der Oppostion ging es nur um eines: Um die Aussage Otto Schilys. Schwarz-gelb verspricht sich vom Innenminister offene Kritik an der Visa-Politik des grünen Außenministers Joschka Fischer und damit frische Wahlkampfmunition. Die Aussage Schilys werden sie nun wohl bekommen. Doch ein vollständiges Bild des Visa-Missbrauches unter der jetzigen und auch der Vorgängerregierung wird das nicht mehr ergeben. Und im Falle einer gewonnenen Bundestagswahl wird die Union den Ausschuss kaum fortsetzen, denn ihr Ziel hat sie dann schon erreicht: Die Entzauberung und Entmachtung des Außenministers. Inhalte zählen dann wohl nicht mehr.
Karlsruhe hat mit der Entscheidung heute aber eines auch klargestellt: Einen Untersuchungsausschuss sollten alle Parlamentarier ernst nehmen, egal welchem Lager sie angehören. Es geht um Aufklärung, nicht um parteipolitisches Getöse. Das sollten sich alle Mitglieder des wiederbelebten Visa-Untersuchungs-Ausschusses hinter die Ohren schreiben.
Ein kräftiger Nasenstüber also für SPD und Grüne. Die Noch-Koalitonäre haben sich gründlich verspekuliert. Mit Blick auf den geplanten Wahlkampf hatten sie gehofft, unangenehme Fragen zur politischen Verantwortung für Visa-Missbrauch unter rot-grün still zu beerdigen. Doch ihre Begründung dafür stützte sich immer nur auf Formalia. Da hatte die Oppostion das stärkere Argument auf ihrer Seite: Das Grundgesetz. Dort geht aus Artikel 44 hervor, dass ein Untersuchungsausschuss auch ein Instrument ist, um die Minderheitenrechte zu wahren. Denn schon ein Viertel der Bundestagsmitglieder reicht aus, um einen solchen Ausschuss einzusetzen. Da wirkte es auch für Laien nicht eben verfassungskonform, wenn die Mehrheit ein Ende der Ausschussarbeit eben gegen diese geschützte Minderheit durchdrückt.
Doch auch Union und FDP sollten nicht zu laut triumphieren. Ihr nun gesichertes Minderheitenrecht nutzten sie in der zurückliegenden Ausschussarbeit häufig für Polemik, nicht für Aufklärung. Es ist fraglich, ob sie mit soviel Enthusiasmus nach Karlsruhe gezogen wären, wenn auf der Befragungsliste nur noch für die Union uninteressante Zeugen gestanden hätten. Nein, der Oppostion ging es nur um eines: Um die Aussage Otto Schilys. Schwarz-gelb verspricht sich vom Innenminister offene Kritik an der Visa-Politik des grünen Außenministers Joschka Fischer und damit frische Wahlkampfmunition. Die Aussage Schilys werden sie nun wohl bekommen. Doch ein vollständiges Bild des Visa-Missbrauches unter der jetzigen und auch der Vorgängerregierung wird das nicht mehr ergeben. Und im Falle einer gewonnenen Bundestagswahl wird die Union den Ausschuss kaum fortsetzen, denn ihr Ziel hat sie dann schon erreicht: Die Entzauberung und Entmachtung des Außenministers. Inhalte zählen dann wohl nicht mehr.
Karlsruhe hat mit der Entscheidung heute aber eines auch klargestellt: Einen Untersuchungsausschuss sollten alle Parlamentarier ernst nehmen, egal welchem Lager sie angehören. Es geht um Aufklärung, nicht um parteipolitisches Getöse. Das sollten sich alle Mitglieder des wiederbelebten Visa-Untersuchungs-Ausschusses hinter die Ohren schreiben.