Fleisch-Doping mit Sauerstoff

Von Udo Pollmer · 15.08.2010
"Foodwatch" entdeckte in den Theken der Handelsketten Fleisch, das mit Sauerstoff angehübscht wurde. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner sieht keine Gefahr für den Verbraucher und die Schlachter betonen, dass sie das Verfahren gar nicht nötig hätten. Was ist mit uns Verbrauchern?
Schon seit Jahren wird Fleisch mit einem speziellen Gerät unter hohem Druck mit Sauerstoff behandelt. Die Edelteile von Rind, Kalb und Lamm sehen danach aus wie gemalt, die Steaks wirken wie frisch geschlachtet. Die Behandlung mit Sauerstoff stabilisiert den roten Blutfarbstoff – daher der optische Effekt. Wer will, kann die aufgefrischte Ware danach in SB-Folie mit einer Extraportion Sauerstoff verpacken und in die Selbstbedienungstheke legen. Die Lebensmittelwirtschaft jubelt, manche Supermärkte verkaufen seither doppelt soviel Fleisch wie vorher ohne die Behandlung.

Doch das Verfahren hat auch Nachteile. Sauerstoff beeinträchtigt die Qualität vieler Lebensmittel: Vor allem Fetthaltiges wird schneller ranzig. Das ist ein Naturgesetz. Noch wichtiger sind potenzielle Verderbniserreger. Doch die lassen sich durch die Extraportion Sauerstoff nicht bremsen. Insofern handelt es sich nicht um ein Schutzgas, das die Haltbarkeit erhöht, sondern um ein Verfahren, das viele Bazillen gut finden dürften. Auch die Fachpresse schwärmt. Ich zitiere: "Auf natürliche Weise wird (dem Fleisch) so eine 'künstliche Lunge' gegeben." Ehrlich gesagt, mir wäre da ein ganz anderes Gas führendes Organ eingefallen.

Die Anschaffung der Anlage kostet zwar einen fünfstelligen Betrag, aber es lohnt sich. Über Nacht behandeln die Mitarbeiter der Märkte das portionierte Fleisch vor. Morgens entnehmen sie die knallroten Teile, und legen sie in die Theke. So sehen die Rouladen in der SB-Truhe bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums außen und innen wie nagelneu aus. Aber nicht nur das: "Durch die längere Werterhaltung der Edelteile wird der Verwolfungsanteil deutlich reduziert." Der Anbieter der patentierten Anlage ergänzt: "Was heute nicht verkauft wird, kann ohne Farbverlust morgen oder übermorgen verkauft werden." Und das bis zu neun Tagen – solange sieht das Fleisch frisch aus.

Die Begasungs-Anlagen werden natürlich nicht nur in Supermärkten installiert, sondern gleichermaßen auch den Metzgereien aufs Wärmste empfohlen. Denn auch die leben von der ansprechenden Optik. Selbst die Lebensmittelindustrie nutzt es – und zwar zur Herstellung von Fertiggerichten. Speziell für Fleisch, das in Tiefkühlgerichte kommt. Allerdings gibt es hier einen Unterschied zur Metzgerei oder Frischetheke des Supermarkts: Es handelt sich ja nicht mehr um "Frischfleisch", sondern um eine tiefgekühlte und damit haltbare Konserve. Insofern hält sich eine mögliche Täuschung des Verbrauchers in diesem Falle in Grenzen.

Anders beim Verkauf von Frischfleisch. So sah es auch das Verwaltungsgericht Braunschweig. Es verlangte zur Vermeidung der Irreführung der Verbraucher auch bei nicht verpacktem Frischfleisch eine Deklaration mit folgendem Wortlaut: "mit Sauerstoff unter Hochdruck farbstabilisiert". Das ist nicht nur lebensmittelrechtlich korrekt, sondern auch faktisch. Doch die Behörden sahen das anders. Die "Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz", also die Verbraucherschützer von Staats wegen, deren Aufgabe es ist, für Rechtssicherheit zu sorgen, die wollten das Urteil nicht akzeptieren. Sie erklärten daraufhin, eine Deklaration sei bei Frischfleisch grundsätzlich nicht erforderlich.

Es ist schon komisch: Eine Branche, die seit Jahren unter besonderer Beobachtung der Medien steht, eine Branche, der die Gammelfleisch-Arie noch in den Ohren klingt, ist schon wieder auf Kriegspfad. Überall säuseln sie was von "Frische und Qualität" und dann das. Der Verbraucher wird ganz klar getäuscht, und das möchte ich hier in aller Deutlichkeit sagen, er wird auch dann getäuscht, wenn auf der Packung Sprüche wie "unter Schutzatmosphäre verpackt" stehen. Denn unter einer "Schutzatmosphäre" stellt er sich genau das Gegenteil dessen vor, was ihm tatsächlich untergejubelt wird.

Die oberste Verbraucherschützerin, Frau Minister Aigner, reagierte pikiert. Sie vermochte keine Risiken zu erkennen. Und so wurde der ganze Schwindel auf den Herbst vertagt, denn dann sollen die Experten befragt werden. Offensichtlich hofft man, dass sich bis dahin die Aufregung wieder gelegt hat. Und die widerspenstigen Gerichte bekommen einfach ein paar neue Paragraphen und Verordnungen aufs Auge – natürlich nur zum Schutze des Verbrauchers. Mahlzeit!

Literatur zur Fleischmanipulation:

Nitsch P: Aufrötung von Rindfleisch durch Sauerstoffhochdruckbehandlung. Fleischwirtschaft 2009; H.4: S.98-101
BfR: Keine gesundheitliche Gefährdung des Verbrauchers durch unter Sauerstoff-Schutzgas verpacktes Frischfleisch. Stellungnahme Nr. 38/2010; 6. August 2010

Verhaag H: Optimale Fleischpräsentation. Frischelogistik 2004; H.2: S.40-41

Anon: Der Kunde als Maßstab. Rundschau für den Lebensmittelhandel. 2006; H.7

Möllers M et al: Rechtliche Fragen bei der Behandlung von frischem Fleisch mit Sauerstoff. Journal for Verbraucherschutz uns Lebensmittelsicherheit 2007; 2: 516-517

VG Braunschweig: Irreführung bei fehlendem Hinweis auf Sauerstoffdruckbehandlung von nicht verpacktem Frischfleisch. AZ 5 A 185/07, Urteil vom 10.12.2008