Fischereiaufseher in Brandenburg

Wenn Angler über die Stränge schlagen

05:20 Minuten
Martin Liebetanz-Vahldiek von der Fischereibehörde (M) und Fischereiaufseher Engin Yurtcan (r) überprüfen in Hamburg im Hafen einen Angler.
Fischereiaufseher kontrollieren u.a. Stellnetze im Hamburger Hafen, um Fischdieben einen Strich durch die Rechnung zu machen. © dpa/ picture alliance/ Georg Wendt
Von Gerhard Richter · 02.11.2019
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Mehr als eine Million Angler sitzen regelmäßig an deutschen Seen und Flüsse. Aber nicht alle halten sich an die Regeln: Sie vermüllen die Ufer oder haben keinen Angelschein. Viel Arbeit für die Fischereiaufseher, die auf Patrouille gehen.
Thomas Rohr schlendert am Ufer des Ruppiner Sees entlang. Mit seiner dunkelblauen Windjacke und der Jeans sieht der 44-Jährige ganz harmlos aus, wie einer der vielen Spaziergänger an diesem Sonntag.
Rohr lässt seinen Blick über die belebte Uferpromenade schweifen: kein Angler in Sicht. Er lässt die Cafés und Hotels hinter sich und folgt einem Fußweg zu einer Industriebrache. Zwischen den Uferweiden gibt es gut versteckte Angelstellen.
"Hier das ist eine ideale Stelle, wir haben die Bahndammbrücken auf der linken Seite, da gibt es Strömung, hier unten sind Steinpackungen im Wasser drinne, hervorragend, um jede Art von Fisch zu angeln."
Aber auch an dieser verborgenen Stelle ist heute kein Angler zu sehen, nur noch ein paar leere Bierflaschen.
"Was an solchen Stellen, die nicht stark frequentiert sind, immer bemerkt wird, ist dass durch Angler der größte Dreck hinterlassen wird und nicht durch Urlauber."

Verboten: Köderfische in zu kleinem Kescher

Laut Vorschrift muss jeder Angler die vier Quadratmeter seiner Angelstelle sauber verlassen, also auch den Müll einsammeln, den er gar nicht hingeworfen hat. Aber kaum ein Angler hat eine Mülltüte dabei. Und es gibt noch schlimmere Verstöße, erzählt Rohr, während er zu seinem Auto zurückgeht. Zum Beispiel lebende Köderfische in einem zu kleinem Kescher. Das ist Tierquälerei und verboten: "Wo die Köderfische schon kieloben im Kescher schwimmen. Das ist das, was wir nicht wollen."
Rohr fährt eine Runde um den Ruppiner See. Seit 21 Jahren kontrolliert er in seiner Freizeit andere Angler. Wer Raubfische wie Hecht oder Zander angeln will, der braucht einen Fischereischein, für den man eine Prüfung ablegen muss. Wer nur Friedfische, wie Karpfen, Plötzen oder Schleie angeln will, der muss nur die Erlaubnis des Pächters haben. Das kostet meist nur die Hälfte.
Manche Angler schummeln da, um ein paar Euro zu sparen. Rohr biegt auf einen schmalen Weg ein, hält neben einem anderen Auto an einem Stauwehr. "Das sieht doch gar nicht so schlecht aus."
Am Wehr wirft Berno Rosenfeld seine Angel aus, kurbelt den Köder langsam wieder ein. Eine glitzernde Fischattrappe aus Metall. Mit einem Drillingshaken. Ganz klar eine Raubfischangel.
Rohr: "Jetzt brauch ich von dir Fischereischein, Fischereiabgabe, DAV-Ausweis."
Angler: "Das übliche Prozedere."
Rohr: "Genau."

Der Angler fühlt sich gegängelt

Angler Rosenfeld hat die Papiere griffbereit in seinem Angelkoffer, wasserdicht in Klarsichthüllen verpackt. Rohr blättert durch den Fischereischein, kontrolliert die Bezahlmarken. Alles noch gültig, alles vorschriftsmäßig.
"Ich bedanke mich. Petri Heil. Hast du denn schon was? Kescher ist doch noch trocken."
"Ne, aber vor drei Tagen hatte ich drei Stück hier."
Schon das zweite Mal, dass Rosenfeld in diesem Jahr von einem Aufseher in seiner Ruhe gestört wurde. "Ein bisschen belastend ist das manchmal schon, weil erstmal kommen sie auf gut Kumpel, ja, was hast du denn schon gefangen, so schön von hintenrum einen reindrehen, weil du sagst, du hast was, was vielleicht nicht so maßig ist, was du vielleicht sogar mitnimmst."
Martin Liebetanz-Vahldiek von der Fischereibehörde (l, am Ruder) und Fischereiaufseher Engin Yurtcan fahren in Hamburg im Hafen während einer Kontrollfahrt.
Fischereiaufseher sind in ganz Deutschland tätig. © dpa/ Georg Wendt
Mindestmaße, Schonzeiten, Zahl der Angelruten, Hakengrößen und Köder. Für alles gibt es Vorschriften. Und nachts braucht man eine Extraerlaubnis. Rohr fährt auch manchmal im Dunkeln mit dem Boot die Ufer ab und findet schwarze Schafe. Einen Urlauber zum Beispiel, der von einem Seegrundstück aus sein Angelglück versucht.
"Nachtangeln, mit vier Ruten, unbeaufsichtigt, mit zwei lebenden Köderfischen, also für den Mann lohnt es sich richtig. Der hat kaum was ausgelassen. Hätte bloß noch gefehlt, dass er von dem Grundstück, auf dem er in Urlaub war, noch einen Mülleimer ins Wasser gekippt hätte."

Im Sommer häufen sich die Anzeigen

Rund 300 Euro Strafe kann sowas kosten. Solche Fälle landen auf dem Schreibtisch von Andreas Sidow bei der Neuruppiner Kreisverwaltung. Er leitet die Infos von den Fischereiaufsehern an die Polizei weiter oder an die hauseigene Bußgeldstelle. Im Sommer häufen sich die Anzeigen, berichtet Sidow:
"Schwerpunkt ist zum Beispiel auch dieser Wassertourismus mit diesen schwimmenden Hausbooten. Das ist ein regelrechtes Problem für uns, dass also speziell nachts Dinge veranstaltet werden, die nicht mit dem Fischereirecht vereinbar sind."
75 ehrenamtliche Aufseher sind im Auftrag von Sidow unterwegs, bis zu 200 Anzeigen kommen im Jahr zusammen. Neben dem Regal mit Ordnern stehen auch zwei Angelruten, erst kürzlich sichergestellt. Die Angeln waren nachts ausgelegt, deren Besitzer nicht auffindbar. Sidow bringt die Angeln hinunter in den Keller - zu den anderen.
Zwischen Aktenregalen und ausrangierten Druckern lehnen vor dem vergitterten Kellerfenster etwa 60 Angelruten und ein paar Kescher. Ein ganzes Jahr wartet Sidow, bis sich die Eigentümer melden. Dann gibt er die Fundstücke weiter.
"Wir machen das schon seit 20 Jahren so, dass wir die Angeln dann den Kreisanglerverbänden zur Verfügung stellen, die nutzen das für ihre Jugendarbeit. Oder wir geben sie ab an Kinderheime oder an irgendwelche Institutionen, die Jugendarbeit unterstützen, und insofern die Angeln von Kindern und Jugendlichen genutzt werden können."
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