Filmemacher haben am Wrack der "Estonia" gegen die Totenruhe verstoßen

Ein Gericht in Göteborg hat zwei schwedische Dokumentarfilmer wegen Störung der Totenruhe am Wrack der untergegangenen Fähre "MS Estonia" verurteilt. Sie müssen eine Geldstrafe in Höhe von rund 2.000 Euro bezahlen. Zur Begründung sagte der zuständige Richter, das Schiffswrack sei eine Grabstätte für eine große Anzahl von Menschen. Der Schutz der Unantastbarkeit der Toten sei wichtiger als der Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit. Die beiden Männer hatten 2019 für eine TV-Dokumentation über das Unglück unter anderem einen Tauchroboter zu dem Wrack heruntergelassen. Die "Estonia" war im September 1994 auf dem Weg von Tallinn nach Stockholm vor der finnischen Küste gesunken. 852 Menschen starben.