Film "Das Boot"

Kameramann klagt auf Gewinnbeteiligung

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Blick in den Mannschaftsraum des U-Boots in einer Szene des Films "Das Boot", in dem das Schicksal der Mannschaft an Bord der "U 96" im Zweiten Weltkrieg geschildert wird.
Der Film "Das Boot" spielte Millionen ein. Doch nicht alle Beteiligten profitierten davon. © picture-alliance / dpa / Bavaria
Steffen Schmidt-Hug im Gespräch mit Liane von Billerbeck · 16.12.2020
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Der Kriegsfilm "Das Boot" spielte Millionen ein. Doch nicht alle profitierten davon. Kameramann Jost Vacano klagt auf Erfolgsbeteiligung. Medienanwalt Steffen Schmidt-Hug erklärt, wie wichtig der Fall für die Branche ist.
Der Erfolg des Films "Das Boot" von Regisseur Wolfgang Petersen war riesig: Er spielte an den Kinokassen Millionen ein, und auch im Fernsehen wurde er Dutzende Male ausgestrahlt. Chefkameramann Jost Vacano, der 1983 auch für den Oscar nominiert war, hatte ein Honorar von umgerechnet gut 100.000 Euro erhalten. Sonst nichts. Deshalb klagt er: Am Donnerstag (17.12.2020) beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall.
Viele in der Filmbranche seien davon betroffen, sagt der Medienanwalt Steffen Schmidt-Hug: neben Kameraleuten auch Regisseure oder Drehbuchautoren beispielsweise. Sie warteten darauf, von dem Kuchen "ein paar Brosamen" abzubekommen. Bisher hätten sie immer nur eine Grundvergütung bekommen, im Gegensatz zu Kinobetreibern, dem DVD-Vertrieb, Verleihern und Produzenten: "Die gesamte Welt verdient daran, die Filmindustrie. Aber diejenigen, die es erfunden haben, nicht", kritisiert Schmidt-Hug.

Der Fairness-Paragraf ist schwammig formuliert

Allerdings gilt in Deutschland seit 2002 ein sogenannter Fairness- und Bestseller-Paragraf. Danach steht den an einem Filmerfolg Beteiligten nachträglich eine "angemessene Beteiligung" zu, wenn ihr Lohn in einem "auffälligen Missverhältnis" zum Erlös steht. Das treffe zum einen nur auf ganz wenige Fälle zu, erklärt der Anwalt. Zum anderen habe der Gesetzgeber "sehr schwammig" formuliert, weswegen die Gerichte das nun ausführen müssten.
Außerdem müssten Urheber wie Jost Vacano auch erst einmal wissen, wie hoch die Nutzung und Einspielergebnisse waren. Weder Bavaria Film, noch WDR oder andere ARD-Anstalten hätten Jost Vacano diese Auskunft freiwillig erteilt. "Alle haben gemauert", kritisiert Schmidt-Hug. Deshalb habe der Kameramann zunächst die Auskunft einklagen müssen. Nun sei er beim Bundesgerichtshof gelandet, um die ihm zustehende Vergütung einzufordern.
(bth)
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