Familienunternehmer warnen vor "Bürokratiemonster"
Die Mittelstandsvereinigung der Familienunternehmer in Deutschland lehnt die von der Bundesregierung geplante Reform der Erbschaftsteuer ab. Die vorgesehene Regelung belaste die Erben erheblich und führe zu einer Abwanderung ins Ausland, sagte Patrick Adenauer, Präsident von "Die Familienunternehmen - ASU".
Hanns Ostermann: Immerhin so viel steht fest: Die Erbschaftssteuer muss sich ändern. Dafür sorgte das Bundesverfassungsgericht. Es entschied: Der Gesetzgeber müsse bis Ende dieses Jahres eine Neuregelung finden. Die Begründung: Immobilien und andere Vermögenswerte würden steuerlich ungleich behandelt. Im Zugzwang jetzt die Große Koalition, die sich schwer tut – auch heute, wenn die Reform im Bundestag diskutiert wird. – Am Telefon begrüße ich nun Dr. Patrick Adenauer, den Präsidenten des Verbandes "Die Familienunternehmer ASU", also Arbeitsgemeinschaft selbständiger Unternehmer. Patrick Adenauer gehört zu den rund 80 Unternehmern, die sich in einem Brandbrief an die Kanzlerin gewandt haben – allerdings wohl ohne Erfolg. Warum kritisieren die Wirtschaftsverbände die Novelle, Herr Adenauer, wo doch alle am Anfang von dem Abschmelzungsmodell so begeistert waren?
Patrick Adenauer: Weil das Abschmelzmodell ja nicht im Gesetz drin ist. Wir haben uns vorgestellt, dass man mit einer relativ einfachen Regelung die Erbschaftssteuer für Familienunternehmen nach einer Ablaufzeit von zehn Jahren vermeiden kann. Drin steht aber ein Bürokratiemonster, das am Ende sogar eine erhebliche latente Steuerlast für die Erben bringt.
Ostermann: Es geht um 15 Jahre, in denen beispielsweise Arbeitsplätze gesichert sein müssen.
Adenauer: Ja. Es geht um 15 Jahre und da wird im Wesentlichen Restrukturierung verboten. Das heißt also, wenn sich die Märkte ändern – nehmen Sie einen Automobilzulieferer, der sehr viel im Metallbereich gemacht hat, muss mehr im Kunststoff machen, muss Teile verkaufen oder muss vielleicht einen Werksteil schließen, baut einen anderen auf -, dann ist all das nur sehr eingeschränkt möglich und ist damit auch problematisch. Jeder Erbe wird sich dann überlegen, ob er einen Betrieb übernimmt oder nicht – erst recht wenn der Betrieb in einer kritischen Situation ist.
Ostermann: Aber wie wollen Sie garantieren, dass Realarbeitsplätze erhalten bleiben und nicht nur Scheinfirmen?
Adenauer: Garantieren kann man gar nichts, aber wir sehen ja, dass andere Länder darauf setzen, dass die Familienunternehmen, die im Land sind, bleiben und dass sie andere noch anlocken und verzichten deshalb auf die Erbschaftssteuer. Wir brauchen uns doch nur die Realität hier in Deutschland anzuschauen. Die Familienunternehmen, die hier sind, tun nichts lieber als zu investieren und diese Firmen immer substanzstärker zu machen und diese Unternehmen dann in die nächste Generation zu überführen. Diese Unternehmen stellen die Mehrheit der Arbeitsplätze in Deutschland. Ich kann jetzt nicht, um ein paar möglicherweise schwarze Schafe zu verhindern, genau diese Mehrheit der Substanz schaffenden Unternehmen in Deutschland bestrafen. Das passiert aber genau mit diesem Gesetzentwurf.
Ostermann: Aber wie würden Sie auf die schwarzen Schafe eingehen?
Adenauer: Wir müssen aufhören, nur auf die paar schwarzen Schafe zu gucken.
Ostermann: Aber die gibt es!
Adenauer: Natürlich gibt es die! Die gibt es überall! Jeder Bürger hat die Chance, schwarzes Schaf zu sein. Die meisten sind es aber nicht. 99 Prozent sind es nicht. Das ist bei Unternehmern genauso. Das ist genauso bei Konzernen und ist eben auch so beim Normalbürger. Wir können nicht Gesetze machen für zehn schwarze Schafe, damit aber alle anderen Familienunternehmer treffen. Deren Konsequenz wird dann sein, auf Dauer möglicherweise aus dem Land zu verschwinden.
Ostermann: An der Börse weiß ich, was Aktien wert sind. Wie würden Sie einen realistischen Wert für einen Betrieb ermitteln?
Adenauer: Das hängt sehr mit der Gewinnsituation des Unternehmens auch für die Zukunft zusammen und auch vor allem natürlich mit der Substanz des Unternehmens. Seit gestern gibt es eine dringend erwartete Durchführungsverordnung zu diesem Erbschaftssteuervorschlag und diese Verordnung sieht vor, dass ein Unternehmen mit dem 11-, 12- oder 13-fachen seines Jahresgewinns bewertet wird. Das ist völlig abstrus! Unternehmen, normale Unternehmen werden, wenn sie verkauft werden, für das fünf- bis siebenfache des Jahresgewinns verkauft. Ich weiß gar nicht, wie ein Finanzministerium auf so einen unsinnigen, völlig realitätsfremden Bewertungsansatz kommen kann. Wir liegen über Kreuz mit den Vorstellungen, die der Bundesfinanzminister hier vorgelegt hat, zusammen mit den Länderfinanzministern.
Ostermann: Nehmen wir das Beispiel Dienstleister, Arztpraxen zum Beispiel. Der Partner kann den Betrieb nicht fortsetzen, er muss verkaufen. Wird der möglicherweise doppelt bestraft?
Adenauer: Das kommt ganz darauf an, wann er dann verkauft. Zum einen ist natürlich die Frage, ob diese Betriebe, wenn ich das mal so nennen darf, innerhalb der Freigrenzen liegen. Wenn nicht, dann gibt es ein Doppelbesteuerungsproblem, wenn der Partner verkauft eine Zeit lang nachdem er das fortgeführt hat. Dann kommt die Einkommenssteuer auf den Verkauf plus die Erbschaftssteuer. Das kann dann sogar mehr wert sein als der gesamte Betrieb.
Ostermann: Gesetz den Fall die Koalition einigt sich nicht, wäre das ein Schaden?
Adenauer: Es wäre insofern kein Schaden, weil wie die Rechtslage ist, die Verfassungslage sich dann die Erhebung der Erbschaftssteuer ab Ende des Jahres verbieten würde und wir dann eine Situation hätten, wie sie in Österreich entstanden ist, wo man aus dem gleichen Grund dann, weil man keine Einzelfallgerechtigkeit herstellen konnte und auch keine vernünftige Lösung gefunden hat, auf die Steuer verzichtet hat. Das gleiche in Schweden und wie es heißt, soll das in Frankreich auch kommen. Das werden die Länder sein, in denen ansonsten, wenn die Erbschaftssteuer käme, die Unternehmen auswandern werden.
Patrick Adenauer: Weil das Abschmelzmodell ja nicht im Gesetz drin ist. Wir haben uns vorgestellt, dass man mit einer relativ einfachen Regelung die Erbschaftssteuer für Familienunternehmen nach einer Ablaufzeit von zehn Jahren vermeiden kann. Drin steht aber ein Bürokratiemonster, das am Ende sogar eine erhebliche latente Steuerlast für die Erben bringt.
Ostermann: Es geht um 15 Jahre, in denen beispielsweise Arbeitsplätze gesichert sein müssen.
Adenauer: Ja. Es geht um 15 Jahre und da wird im Wesentlichen Restrukturierung verboten. Das heißt also, wenn sich die Märkte ändern – nehmen Sie einen Automobilzulieferer, der sehr viel im Metallbereich gemacht hat, muss mehr im Kunststoff machen, muss Teile verkaufen oder muss vielleicht einen Werksteil schließen, baut einen anderen auf -, dann ist all das nur sehr eingeschränkt möglich und ist damit auch problematisch. Jeder Erbe wird sich dann überlegen, ob er einen Betrieb übernimmt oder nicht – erst recht wenn der Betrieb in einer kritischen Situation ist.
Ostermann: Aber wie wollen Sie garantieren, dass Realarbeitsplätze erhalten bleiben und nicht nur Scheinfirmen?
Adenauer: Garantieren kann man gar nichts, aber wir sehen ja, dass andere Länder darauf setzen, dass die Familienunternehmen, die im Land sind, bleiben und dass sie andere noch anlocken und verzichten deshalb auf die Erbschaftssteuer. Wir brauchen uns doch nur die Realität hier in Deutschland anzuschauen. Die Familienunternehmen, die hier sind, tun nichts lieber als zu investieren und diese Firmen immer substanzstärker zu machen und diese Unternehmen dann in die nächste Generation zu überführen. Diese Unternehmen stellen die Mehrheit der Arbeitsplätze in Deutschland. Ich kann jetzt nicht, um ein paar möglicherweise schwarze Schafe zu verhindern, genau diese Mehrheit der Substanz schaffenden Unternehmen in Deutschland bestrafen. Das passiert aber genau mit diesem Gesetzentwurf.
Ostermann: Aber wie würden Sie auf die schwarzen Schafe eingehen?
Adenauer: Wir müssen aufhören, nur auf die paar schwarzen Schafe zu gucken.
Ostermann: Aber die gibt es!
Adenauer: Natürlich gibt es die! Die gibt es überall! Jeder Bürger hat die Chance, schwarzes Schaf zu sein. Die meisten sind es aber nicht. 99 Prozent sind es nicht. Das ist bei Unternehmern genauso. Das ist genauso bei Konzernen und ist eben auch so beim Normalbürger. Wir können nicht Gesetze machen für zehn schwarze Schafe, damit aber alle anderen Familienunternehmer treffen. Deren Konsequenz wird dann sein, auf Dauer möglicherweise aus dem Land zu verschwinden.
Ostermann: An der Börse weiß ich, was Aktien wert sind. Wie würden Sie einen realistischen Wert für einen Betrieb ermitteln?
Adenauer: Das hängt sehr mit der Gewinnsituation des Unternehmens auch für die Zukunft zusammen und auch vor allem natürlich mit der Substanz des Unternehmens. Seit gestern gibt es eine dringend erwartete Durchführungsverordnung zu diesem Erbschaftssteuervorschlag und diese Verordnung sieht vor, dass ein Unternehmen mit dem 11-, 12- oder 13-fachen seines Jahresgewinns bewertet wird. Das ist völlig abstrus! Unternehmen, normale Unternehmen werden, wenn sie verkauft werden, für das fünf- bis siebenfache des Jahresgewinns verkauft. Ich weiß gar nicht, wie ein Finanzministerium auf so einen unsinnigen, völlig realitätsfremden Bewertungsansatz kommen kann. Wir liegen über Kreuz mit den Vorstellungen, die der Bundesfinanzminister hier vorgelegt hat, zusammen mit den Länderfinanzministern.
Ostermann: Nehmen wir das Beispiel Dienstleister, Arztpraxen zum Beispiel. Der Partner kann den Betrieb nicht fortsetzen, er muss verkaufen. Wird der möglicherweise doppelt bestraft?
Adenauer: Das kommt ganz darauf an, wann er dann verkauft. Zum einen ist natürlich die Frage, ob diese Betriebe, wenn ich das mal so nennen darf, innerhalb der Freigrenzen liegen. Wenn nicht, dann gibt es ein Doppelbesteuerungsproblem, wenn der Partner verkauft eine Zeit lang nachdem er das fortgeführt hat. Dann kommt die Einkommenssteuer auf den Verkauf plus die Erbschaftssteuer. Das kann dann sogar mehr wert sein als der gesamte Betrieb.
Ostermann: Gesetz den Fall die Koalition einigt sich nicht, wäre das ein Schaden?
Adenauer: Es wäre insofern kein Schaden, weil wie die Rechtslage ist, die Verfassungslage sich dann die Erhebung der Erbschaftssteuer ab Ende des Jahres verbieten würde und wir dann eine Situation hätten, wie sie in Österreich entstanden ist, wo man aus dem gleichen Grund dann, weil man keine Einzelfallgerechtigkeit herstellen konnte und auch keine vernünftige Lösung gefunden hat, auf die Steuer verzichtet hat. Das gleiche in Schweden und wie es heißt, soll das in Frankreich auch kommen. Das werden die Länder sein, in denen ansonsten, wenn die Erbschaftssteuer käme, die Unternehmen auswandern werden.