Fahrerflucht als Ordnungswidrigkeit

"Eine Erosion des Rechts"

Ein Polizist nimmt am 29.01.2014 einen Verkehrsunfall an dem ein Ford Focus, ein VW Golf 3 und ein Mercedes Transporter Viano beteiligt sind in Leipzig (Sachsen) auf. Foto: Jan Woitas | Verwendung weltweit
Freiheits- oder Geldstrafe drohen jedem, der Unfallflucht begeht. Doch aus Automobilklubs mehren sich die Stimmen, die sich für eine Ordnungswidrigkeit einsetzen. © picture alliance / dpa
Kay Nehm im Gespräch mit Liane von Billerbeck |
Auch bei einfachem Blechschaden ist jede Unfallflucht bisher strafbar - selbst wenn sich der Verursacher später meldet. Würde eine Ordnungswidrigkeit nicht ausreichen? Darüber diskutiert der Verkehrsgerichtstag. Dessen Präsident Kay Nehm bezieht eindeutig Stellung.
Jedes Jahr stehlen sich zehntausende Menschen vom Unfallort davon - 2016 allein fast 30.000. Kay Nehm erklärt das so: "Der Mensch ist ja in seinen Genen noch ziemlich festgelegt von Urzuständen. Und wenn man in Gefahr gerät, ist natürlich die erste Reaktion: Flucht und sich verdrücken." Dem müsse "etwas Deutliches entgegensetzt (werden) durch Einordnung als Straftat". Ein Bußgeld über 250 Euro sei hier nicht hilfreich.
"Man muss den Autofahrern schon deutlich machen, dass hier eine Verpflichtung besteht auch im Interesse der Sicherheit des Verkehrs und der Verkehrspartner, sich einer solchen Situation zu stellen."

Moralische Wirkung einer drohenden Strafe

Der ehemalige Generalbundesanwalt glaubt an die moralische Wirkung einer drohenden Strafe auf Menschen. Das zeige auch das Steuerrecht, das zu einem bestimmten Verhalten im Interesse der Mitbürger verpflichte:
"Wenn das nicht mit Nachdruck verfolgt wird, ein solcher Verstoß, dann gibt es eine Erosion des Rechts - und die Zahlen, die wir heute haben, die können Sie beliebig verdoppeln oder verdreifachen, wenn das nur noch eine Ordnungswidrigkeit wäre."
(bth)
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