Fachärztin Annika Ludwig

Erlaubt endlich die Eizellspende!

29:48 Minuten
Eine Mikroskopaufnahme einer In-vitro-Fertilisation, die Injektion von Spermium in die Eizelle.
Künstliche Befruchtung: Eine Eizelle wird mit dem aufbereiteten Sperma zusammengebracht. © image / Jochen Tack
Moderation: Susanne Führer · 18.07.2020
Audio herunterladen
Die Samenspende ist in Deutschland erlaubt, die Eizellspende verboten. Das sei ungerecht den Frauen gegenüber, meint Fachärztin und Akademie-Mitglied Annika Ludwig. Auch in anderen Punkten müsse das deutsche Gesetz geändert werden.
Hinweis: Es handelt sich um eine Wiederholung der Sendung vom 5.10.2019.
Zehn Prozent der Paare, die sich ein Kind wünschen, bleiben ungewollt kinderlos. Die moderne Medizin kann zumindest einigen von ihnen helfen, doch in Deutschland sind die Hürden dafür besonders hoch. Annika Ludwig gehört zu einer Expertenkommission der Leopoldina, der Akademie der Wissenschaften, die sich für ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz einsetzt.
Die geltende deutsche Regelung stammt aus dem Jahr 1990 und setze Mütter wie Kinder erhöhten Risiken aus, sagt Annika Ludwig. Bei einer künstlichen Befruchtung werden Eizellen im Reagenzglas befruchtet, die sich dann verschieden entwickeln.

Zu viele Mehrlingsschwangerschaften in Deutschland

"In Skandinavien beispielsweise werden alle Eizellen befruchtet und alle weiter beobachtet. Dann wird zumeist nur ein Embryo, der mit den besten Entwicklungschancen, der mit den besten Chancen, dass er sich einnisten kann, zurückgesetzt. Das hat den ganz großen Vorteil, dass in aller Regel nur eine Einlings-Schwangerschaft entsteht, so wie im natürlichen Zyklus auch."
In Deutschland aber darf unter den Embryonen nicht selektiert, nicht ausgewählt werden. "Das heißt, um auf eine ähnliche Schwangerschafts-Chance zu kommen, setzen wir meistens mehrere Embryonen zurück in die Gebärmutter. Damit haben wir in Deutschland eine sehr viel höhere Mehrlingsrate als im Ausland. Und Mehrlings-Schwangerschaften sind mit einem sehr viel höheren Risiko behaftet für Mutter und Kinder als eine Einlings-Schwangerschaft."

Verbot der Eizellspende ist ungerecht

Aber noch in anderen Punkten hinke das deutsche Embryonenschutzgesetz der Entwicklung hinterher. Das Verbot der Eizellspende hält Annika Ludwig für ungerecht. "Es widerspricht einfach der Fortpflanzungsfreiheit, die wir nach dem Grundgesetz haben. Männer haben die Möglichkeit, sozialer Vater zu werden mit gespendeten Spermien. Frauen haben die Möglichkeit nicht."
Das Absurde: Ausländische Kliniken dürfen zwar in Deutschland für die Eizellspende in ihrer Klinik werben, und tun das auch, beispielsweise auf "Kinderwunschmessen", aber eine in Deutschland niedergelassene Ärztin wie Annika Ludwig darf ihre Patientinnen nicht über die Eizellspende beraten, sonst macht sie sich strafbar.

Reiche sind beim Kinderwunsch im Vorteil

Ungerecht sei es auch, dass die Krankenkassen nur die Hälfte der Kosten übernehmen, und auch das nur für verheiratete Paare zwischen 25 und 40. Hier erfolge eine soziale Selektion. Das gelte noch mehr für die Eizellspende, die deutsche Paare im Ausland in Anspruch nehmen. Das aber kann nur, wer in der Lage ist, sich zu informieren und die hohen Kosten zu tragen. Ist die Eizellspende im Ausland erfolgreich und die Frau wird schwanger, darf Annika Ludwig sie übrigens in Deutschland behandeln.
(sf)
______________________________________________________________________________
Das Interview im Wortlaut:
Deutschlandfunk Kultur: Unser Thema heute ist die Fortpflanzungs-Medizin, bzw. die Frage, welche medizinischen Verfahren Menschen, die ungewollt kinderlos sind, in Deutschland in Anspruch nehmen dürfen – und welche nicht.
Das aktuell geltende Gesetz in Deutschland verbietet ja so einiges, u.a. das Klonen oder auch die Bildung von Chimären, also von Mischwesen von Mensch und Tier. Ich nehme mal an, das dürfte für den Alltag der meisten Menschen keine große Bedeutung haben. Wo schafft denn das geltende deutsche Gesetz in der täglichen Praxis Ihrer Ansicht nach die meisten Probleme?
Ludwig: Den größten Nachteil, den wir in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz haben, ist, dass wir keine Embryonen selektieren dürfen. Also: bei der künstlichen Befruchtung erhält eine Frau Hormone, meist in Form von Spritzen. Das Ziel ist, mehr als eine Eizelle pro Zyklus heranreifen zu lassen, idealerweise so zehn Eizellen, die dann – es handelt sich um einen vaginalen Ultraschall, mit einer kleinen Nadel mit dem Ultraschallkopf – unter Ultraschallsicht punktiert werden, die Eizellen werden ins Reagenzgläschen reingesaugt. Diese Eizellen werden dann im Labor befruchtet.
Nicht alle Eizellen, die befruchtet werden, entwickeln sich auch gut weiter. Manche lassen sich gar nicht befruchten. Manche entwickeln sich einen Tag und hören dann auf, sich weiterzuentwickeln. Und manche entwickeln sich zu guten Embryonen.
Gut heißt einfach nur, dass sie sich ganz regelmäßig teilen, dass sie in der Zeit sich richtig entwickeln und sich nicht langsamer entwickeln als andere Embryonen, so dass wir einen gewissen Ausschuss haben. Deswegen ist das Ziel bei einer künstlichen Befruchtung, eben mehr als eine Eizelle heranreifen zu lassen, so dass man ein bisschen Puffer hat, dass wir nachher auch genug Embryonen haben zum Transferieren, also, das heißt, zum Zurücksetzen in die Gebärmutter.

Deutsches Gesetz gefährdet Mütter und Kinder

Deutschlandfunk Kultur: Zu welchem Zeitpunkt passiert das laut deutscher gesetzlicher Regelung?
Ludwig: Das passiert entweder so an Tag drei als Embryo oder meistens Tag fünf als Blastozyste. In Deutschland gilt die Einschränkung, dass wir Embryonen nicht selektieren dürfen. Das heißt, wir dürfen nur so viele Embryonen heranreifen lassen, wie wir auch Eizellen zurücksetzen möchten.
In Skandinavien beispielsweise werden alle Eizellen befruchtet und alle weiter beobachtet. Dann wird zumeist nur ein Embryo, der mit den besten Entwicklungschancen, der mit den besten Chancen, dass er sich einnisten kann, zurückgesetzt. Das nennen wir Single-Embryo-Transfer. Das hat den ganz großen Vorteil, dass, wenn wir ein Embryo zurücksetzen, in aller Regel der Fälle nur eine Einlings-Schwangerschaft entsteht, so wie im natürlichen Zyklus auch. Auch da kann dieser Embryo sich teilen, so dass eineiige Zwillinge entstehen, aber das ist eher sehr selten, wie eben nach natürlicher Befruchtung auch.
In Deutschland dürfen wir nicht selektieren. Das heißt, um auf eine ähnliche Schwangerschafts-Chance zu kommen, setzen wir meistens mehrere Embryonen zurück in die Gebärmutter. Damit haben wir in Deutschland eine sehr viel höhere Mehrlingsrate als im Ausland. Und Mehrlings-Schwangerschaften sind mit einem sehr viel höheren Risiko behaftet für Mutter und Kinder als eine Einlings-Schwangerschaft. Das ist in der alltäglichen Praxis das, was am drängendsten ist.
Deutschlandfunk Kultur: Wie hoch ist die Mehrlingsrate in Deutschland?
Ludwig: In Deutschland sind 20 Prozent der Schwangerschaften nach künstlicher Befruchtung Mehrlinge.

Frauen werden unnötigen Strapazen ausgesetzt

Deutschlandfunk Kultur: Embryonenselektion klingt ja tatsächlich ein bisschen so, dass sich einem die Nackenhaare aufstellen.
Ludwig: Ja. Mit Selektion verbinden wir natürlich ganz schnell die Selektion nach Eigenschaften, nach dem intelligentesten Kind, nach dem schönsten Kind, dem blonden Kind. Da sind wir auch durch die Geschichte gebrandmarkt, dass das Wort bei uns schon negativ behaftet ist. Selektion auf Ebene von Embryonen, da geht es wirklich nur darum: Sind die Zellen, aus denen der Embryo besteht, regelmäßig? Sind die alle gleich groß? Hat er sich am Tag drei so weit entwickelt, wie er soll, oder hinkt er ein bisschen hinterher? Damit können wir vorhersagen, wie groß die Chancen sind, dass sich dieser Embryo implantieren kann, also eine Schwangerschaft daraus entstehen kann oder nicht.
Man muss sagen: Indem man in Deutschland Frauen Embryonen mit niederer Qualität – also unregelmäßig geteilte Embryonen, deren Zellen fragmentiert sind – zurücksetzt, setzen wir sie auch Strapazen aus. Die Frauen hegen Hoffnungen, werden dann wieder enttäuscht, weil wir ihnen Embryonen einsetzen, die ein ganz niedriges Risiko haben, überhaupt zu einer Schwangerschaft zu führen.
Deutschlandfunk Kultur: Was passiert denn in Schweden mit den überzähligen Embryonen? Von "Ausschuss" haben Sie gerade gesprochen. Es gibt ja Menschen, die sagen: Es ist menschliches Leben.
Ludwig: Die überzähligen Eizellen werden eingefroren. Und wenn die Frau nicht schwanger geworden ist, dann bedarf der nächste Zyklus wesentlich weniger Aufwand. Dann erhält sie meist nur Hormone in Form von Hormonpflastern, um die Schleimhaut vorzubereiten. Und dann können die Embryonen einer nach dem anderen aufgetaut und dann in die Gebärmutter zurückgesetzt werden.
Man muss aber dazu sagen, dass überall – sowohl in Deutschland, als auch im Ausland – unzählige Eizellen im Vorkernstadium, das heißt am Tag zwei, oder Embryonen eingefroren in den Kryo-Behältern in den Kinderwunschzentren lagern.

Grauzone Embryonenspende

Deutschlandfunk Kultur: Und man nicht weiß, was mit denen passieren wird.
Ludwig: Es gibt in Deutschland bisher noch keine Regelung, wie lange diese Embryonen oder Eizellen aufbewahrt werden müssen oder dürfen. Das Paar muss das Einfrieren selbst bezahlen und auch die Lagerung selbst bezahlen. Wenn das Paar entscheidet, dass die Familienplanung abgeschlossen ist, dass sie es auch nicht mehr probieren möchten oder dass sie schon ein, zwei, drei Kinder haben, dann werden die eingefrorenen Eizellen auch in Deutschland vernichtet.
Es gibt auch die Möglichkeit der Embryonenspende, dass überzählige Eizellen gespendet werden. Das ist in Deutschland ein Graubereich. Es gibt einen Verein in Süddeutschland, der Embryonenspenden vermittelt, aber das ist ein rechtlicher Graubereich in Deutschland, der noch nicht geregelt ist. Denn die Einzellspende beispielsweise ist ja in Deutschland verboten. Die Embryonenspende wird durchaus praktiziert, aber es ist rechtlich nicht einwandfrei geklärt. Auch das muss geregelt werden.
Deutschlandfunk Kultur: Embryonenspende heißt, dieser Embryo von dem Paar Meier wird dann dem Paar Müller geschenkt?
Ludwig: Ja, das Paar Meier hat eine künstliche Befruchtung gemacht. Das war erfolgreich. Sie haben vielleicht ihr zweites Kind nach künstlicher Befruchtung bekommen, haben noch eingefrorene Embryonen im Kinderwunschzentrum, möchten aber einfach keine weiteren Kinder. Dann haben sie die Wahl, ob diese Eizellen vernichtet werden, oder ob sie aus Mitgefühl mit anderen Kinderwunschpaaren – sie wissen ja, wie es ist zu hoffen und zu bangen und auch enttäuscht zu werden – diese überzähligen Embryonen spenden an andere Kinderwunschpaare.

Künstliche Befruchtung ist heute alltäglich

Deutschlandfunk Kultur: Dieses deutsche Embryonenschutzgesetz, was auch zu so vielen Widersprüchen oder Graubereichen geführt hat, stammt aus dem Jahr 1990. Damit entstand es acht Jahre nachdem das erste Kind in Deutschland nach einer Reagenzglasbefruchtung, einer In-vitro-Fertilisation, geboren worden war. Wenn man so in die Archive blickt und sich die damaligen Diskussionen nochmal aufruft, dann merkt man, wie vielen das unheimlich war. Ich glaube, deswegen ist auch in diesem Gesetz von Chimären und Klonen die Rede.
Hat sich diese Haltung heute geändert? Sprich: Ist diese In-vitro-Fertilisation inzwischen ein alltäglicher Vorgang geworden?
Ludwig: Ich denke, man kann schon sagen, dass es ein alltäglicher Vorgang ist. Man muss einfach sagen, dass zehn Prozent der Paare, die sich ein Kind wünschen, kinderlos bleiben und dann entweder entscheiden, kinderlos zu bleiben oder Hilfe in Anspruch nehmen. Ich denke auch, es hat den Schrecken verloren, weil wir mittlerweile mehr Wissen haben über die Kinder, die nach künstlicher Befruchtung geboren worden sind, weil wir einfach wissen, dass es den Kindern in den allermeisten Fällen gut geht und auch, dass die Familienstruktur nach künstlicher Befruchtung ganz normal ist, dass es keine überbehütenden Eltern sind, sondern dass die Familienstrukturen ganz normal sind im Vergleich mit der normalen Familie.

Manche verzichten auf medizinische Hilfe

Deutschlandfunk Kultur: Haben Sie denn auch Patientinnen, Frau Ludwig, die ungewollt kinderlos sind und die medizinische Hilfen wie eine künstliche Befruchtung ablehnen?
Ludwig: Ja. Das steht ja jedem offen. Es gibt ja genug Paare, denen das suspekt ist. Sie sagen, sie wollen nicht in die Natur eingreifen. Sie hätten gerne Kinder, aber…
Deutschlandfunk Kultur: Das ist schon eine wichtige Frage, weil es ja Gegner der Reproduktionsmedizin gibt, die sagen, dadurch werde auf alle Paare Druck ausgeübt, sie müssten das auch in Anspruch nehmen. – Aber das sehen Sie nicht so?
Ludwig: Ich denke, weil es die Möglichkeit gibt, muss sich jemand, der es bewusst nicht in Anspruch genommen hat, vielleicht auch mal rechtfertigen. Genauso muss sich jemand auch rechtfertigen, der bewusst auf Kinder verzichtet, weil er vielleicht Karriere machen möchte, obwohl vielleicht nur der Partner nicht zur richtigen Zeit da war und man dann Karriere macht und sich am Ende entscheidet, dass das auch ein guter Weg war. Diese Leute müssen sich auch rechtfertigen.
Ich glaube, dass das ein Problem unserer Gesellschaft ist, dass wir viel vergleichen und wissen, was besser wäre. Die Familie mit den fünf Kindern muss sich häufig auch rechtfertigen.

Verbot der Eizellspende benachteiligt Frauen

Deutschlandfunk Kultur: Sie haben es gerade schon erwähnt, Frau Ludwig, die Eizellenspende ist in Deutschland verboten, die Samenspende hingegen ist ja schon lange erlaubt. Und die Medizinethikerin Claudia Wiesemann findet das ungerecht. – Finden Sie das auch ungerecht?
Ludwig: Ja. Es widerspricht einfach der Fortpflanzungsfreiheit, die wir nach dem Grundgesetz haben. Männer haben die Möglichkeit, sozialer Vater zu werden mit gespendeten Spermien. Frauen haben die Möglichkeit nicht. Das Embryonenschutzgesetz beruft sich dabei darauf, dass die Gefahr der gespaltenen Mutterschaft nicht ausgeschlossen ist. Hierauf hat sich die Bundesregierung jetzt auch nochmal aktuell berufen. Das besagt, dass nicht auszuschließen ist, dass das Kind Schaden nimmt, wenn die genetische Mutter eine andere ist als die biologische Mutter.
Bei der Eizellspende wird eine künstliche Befruchtung durchgeführt mit der Eizelle einer fremden Frau, einer Spenderin, meist mit dem Samen des Wunschvaters, und der Wunschmutter eingesetzt, die dann die Schwangerschaft austrägt. Das heißt, hier haben wir eine genetische Mutter, und wir haben auf der anderen Seite eine soziale Mutter, die nachher die Mutterrolle übernimmt, die das Kind aber auch austrägt und die Schwangerschaft erlebt.


Bei der Samenspende haben wir den genetischen Vater und den sozialen Vater. Hier haben wir mittlerweile sehr gute Daten, insbesondere aus England. Susan Golombek hat ihre Kohorten sehr lange und sehr sorgfältig untersucht. Susan Golombek aus England ist eine Forscherin, die Kinder nach Eizellspende, Samenspende, auch Leihmutterschaft und Kinder bei lesbischen Paaren sehr gut untersucht und nachverfolgt hat, gute Studien geführt hat. Es gibt noch mehr Studien, aber gerade diese Arbeitsgruppe ist herausragend.
Fachärztin und Akademie-Mitglied Annika Ludwig
Fachärztin und Akademie-Mitglied Annika Ludwig© privat
Aus diesen Studien haben wir wirklich gute Daten, dass es den Kindern nach einer Eizellspende gut geht, dass sie keine vermehrten Probleme haben, dass es ihnen körperlich gut geht und ihr Schwangerschaftsverlauf vergleichbar ist mit den Kindern nach künstlicher Befruchtung mit den eigenen Eizellen. Das Risiko einer Bluthochdruckerkrankung in der Schwangerschaft ist etwas höher, weil es sich für die Mutter um genetisch fremdes Material handelt.
Aber ansonsten verlaufen diese Schwangerschaften gut und den Kindern geht es gut. Insbesondere im Verlauf geht es diesen Kindern gut: Sie entwickeln sich ganz normal, zeigen keine psychologischen Auffälligkeiten und vor allem wenn sie früh über die gespaltene Mutterschaft aufgeklärt worden sind, gerade dann entwickeln sie sich sehr gut in der Familie und zeigen, die Familien unterscheiden sich nicht von einer normalen Familie.

Eizellspende birgt nur geringes Risiko

Deutschlandfunk Kultur: Trotzdem ist ja die Frage, ob das dasselbe ist. Spontan zuckt man doch etwas zusammen. Spermien gibt’s bekanntlich im Überfluss, Eizellen nicht. Samen sind schnell gespendet, Eizellen nicht. Die Frauen müssen dafür Hormone nehmen, und sie müssen – soweit ich weiß – auch unter Narkose einen chirurgischen Eingriff über sich ergehen lassen. – Kann man denn beides einfach so auf eine Stufe stellen?
Ludwig: Inhaltlich ist es die gleiche Stufe, denn sie spenden ihre Keimzellen. Sie spenden ihr genetisches Material. Deswegen denke ich, dass es inhaltlich schon das Gleiche ist. An die Spermien kommen wir leichter ran, das birgt kein Risiko. Das ist natürlich wirklich ein Unterschied.
Die Eizellspenderin erhält wie die Frau bei der künstlichen Befruchtung auch Hormone in Form von Spritzen. Und sie muss die Eizellentnahme über sich ergehen lassen. – Ein "chirurgischer Eingriff" ist sehr hoch gegriffen dafür. Man macht einen Ultraschall über die Scheide, bei dem die Eibläschen abpunktiert werden. Man kann es ohne Narkose machen. Meist macht man es mit einer Kurznarkose, die vergleichbar ist mit der Narkose bei einer Darmspiegelung, es ist also auch keine schwerwiegende Narkose. Natürlich können dabei andere Organe verletzt werden, aber zu Komplikationen kommt es in weniger als einer von tausend Punktionen.
Die Eizellspende dürfte bei uns nicht kommerziell erfolgen, es dürfte nur eine Aufwandsentschädigung geben. Diese Aufwandsentschädigung müsste natürlich höher sein als bei einer Blutspende oder der Spermienspende. Allerdings: dass es sich finanziell lohnt, es deswegen zu machen, das dürfte in Deutschland nicht passieren, weil wir mit Keimzellen nicht handeln dürfen.

Psychosoziale Beratung

Deutschlandfunk Kultur: An welche Summen denken Sie als Aufwandsentschädigung?
Ludwig: Im europäischen Ausland ist es üblich, dass die Aufwandsentschädigungen bei 500 bis 1000 Euro liegen, weil die Frau schon ein bis zwei Wochen damit beschäftigt ist, also nebenbei.
Den Vorteil, den wir in Deutschland hätten, wenn wir es hier einführen würden, ist, dass wir die Bedingungen, unter denen die Eizellspende läuft, kontrollieren können, dass wir beispielsweise die Eizellspenderin auch psychosozial beraten können, dass Beraterinnen unabhängig vom Kinderwunschzentrum beraten. Wie das im Ausland erfolgt, wissen wir so genau nicht. Genug deutsche Frauen gehen ja ins Ausland und nehmen dort eine Eizellspende in Anspruch. Aber wie die Spenderinnen dort behandelt werden, wie viele Hormone sie bekommen, wie viele Zyklen sie machen, wie häufig sie Eizellen spenden, das haben wir nicht unter Kontrolle.
Wenn wir das in Deutschland einführen würden, könnten wir es gut regeln, dass jede Frau nur eine gewisse Anzahl an Zyklen durchlaufen darf, so dass auch nur eine gewisse Anzahl von Geschwistern entstehen dürfen und dass die Frau auch gut beraten wird.

Absurde Folgen durch deutsche Gesetzeslage

Deutschlandfunk Kultur: In Deutschland ist die Eizellspende verboten. Welche Folgen hat denn das für Ihre Praxis, also tatsächlich Ihre ärztliche Praxis und Ihre Patientinnen?
Ludwig: Das hat momentan ganz starke Auswirkungen, weil ich Patienten in keiner Weise beraten darf. Das empfinde ich als sehr frustrierend im täglichen Umgang mit den Patienten, weil Patienten nicht selten an einen Punkt kommen, wo man gerne erwähnen würde, dass es diese Möglichkeit gibt.
Die Eizellspende kommt infrage für Frauen, die eine genetische Auffälligkeit wie das Turner-Syndrom haben, so dass sie gar keine Eizellen bilden. Es gibt Frauen, die kommen mit 30, 35 in die Wechseljahre und bilden keine Eibläschen mehr. Da bleibt sie die einzige Möglichkeit. Dann haben wir Frauen, die eine Chemotherapie in jungen Jahren bekommen haben oder eine Bestrahlung und daher keine Eizellen mehr bilden können.
Wir haben aber auch Paare, die bei der künstlichen Befruchtung nur eine sehr geringe Ausbeute an Eizellen haben, die sich dann nicht befruchten lassen, weil die Eizellqualität schon sehr gelitten hat. Diese Paare können über eine Eizellspende schwanger werden.
Und wenn ich ein solches Paar vor mir habe, darf ich in keiner Weise beraten, dass es diese Möglichkeit gibt. Sie haben es selber gelesen und wollen einfach Hilfe haben. Wo soll ich hingehen? Können Sie mir was empfehlen? Was soll ich vergleichen? Da darf ich sie nicht begleiten.
Hier besteht, denke ich, großer Handlungsbedarf, denn die Kinderwunschzentren aus dem Ausland, die die Eizellspende durchführen, die werben in Deutschland sehr massiv. Sie haben alle deutsche Internetseiten, sie haben deutschsprachige Behandler vor Ort, sie haben einen Flughafentransfer zum Kinderwunschzentrum. Und das ist für die Patienten sehr undurchschaubar, über Internetinformationen das richtige Zentrum auszuwählen.

Anonyme Eizellspende im Ausland

Deutschlandfunk Kultur: Heute am Tag der Sendung veranstaltet zum Beispiel eine spanische Kinderwunschklinik in Köln einen sogenannten "Kinderwunschtag". Und ein Punkt im Programm lautet: "Warum Eizellspende in Spanien?"
Die Eizellspende in Spanien ist, soweit ich weiß, so geregelt, wie Sie das sich gerade für Deutschland gewünscht haben. Allerdings – und diesen Punkt haben Sie nicht erwähnt – in Spanien ist die Eizellspende anonym. Das heißt, die so entstandenen Kinder haben niemals die Chance zu erfahren, wer ihre genetische Mutter ist.
Ludwig: Ja, das ist richtig. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, der den Paaren auf den ersten Blick sogar häufig ganz sympathisch ist. Weil ja dadurch, dass die Eizellspende in Deutschland verboten ist, hier darüber nicht geredet wird. Man erzählt es im Umfeld nicht. Deswegen finden Paare das auf den ersten Blick meistens ganz sympathisch, dass sie gar nicht wissen müssen, wer die Eizellspenderin ist.
Aber in Deutschland hat das Kind ein Recht auf die Kenntnis seiner Herkunft. Im letzten Jahr ist das das Samenspender-Register-Gesetz formuliert und sehr gut geregelt worden. Die Daten der Samenspender werden jetzt zentral erfasst und müssen 110 Jahre aufgehoben werden, so dass die Kinder die Möglichkeit haben, Informationen über den Spender zu erhalten. Dies haben Kinder nach einer Eizellspende nicht, wenn im Ausland die anonyme Eizellspende praktiziert wird. Damit verwehren wir den Kindern ein Grundrecht.

Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung

Deutschlandfunk Kultur: Es gibt einen Verein mit dem Namen "Spenderkinder". In ihm sind Erwachsene organisiert, die durch Samenspende gezeugt worden sind. Die sagen, dass häufig die gesamte Reproduktionsmedizin gedacht wird aus der Warte der Wunscheltern, aber nicht aus der Warte der so entstandenen Kinder. Ich finde, das sieht man an der Eizellspende ganz gut. Wenn jetzt Frauen zu Ihnen kommen, die sich im Ausland eine Eizelle haben spenden lassen und aufgrund dessen schwanger sind, dürfen Sie die dann behandeln?
Ludwig: Ja, selbstverständlich. Die Frauen sind schwanger und die Schwangerschaft muss ja auch betreut werden.
Deutschlandfunk Kultur: Obwohl sie dann gegen das deutsche Recht verstoßen haben, Verbot der Eizellspende, und auch gegen das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ihres Kindes?
Ludwig: Die Eizellspende im Ausland ist eh straffrei, und das Paar, das im Ausland die Eizellspende in Anspruch nimmt, ist in Deutschland straffrei. Nur der Arzt, der dazu beitragen würde, der würde strafrechtlich verfolgt werden. Wenn die Frau aber schwanger wird, ist es eine schwangere deutsche Frau, die in Deutschland behandelt werden muss. Das heißt, ich muss sie in der Schwangerschaft betreuen. Da ist es auch sehr gut zu wissen, dass sie nach einer Eizellspende schwanger geworden ist, weil man beispielsweise etwas genauer auf Bluthochdruckerkrankungen guckt und die Frau als Risikoschwangere behandelt.
Wenn sie dann schwanger ist, dann habe ich die Möglichkeit – und das mache ich auch mehrfach in der Schwangerschaft –, dass man das Gespräch sucht und bespricht, wie sinnvoll es ist, das Kind früh aufzuklären, dass es wichtig ist für die Kinder zu erfahren, wie sie entstanden sind, weil man einfach weiß, dass Kinder, die das frühzeitig erfahren, damit gut umgehen können und damit aufwachsen. Es entsteht auch irgendwann der Wunsch, Kenntnis zu haben über die genetische Herkunft, wie es bei Adoptionskindern nach Adoption auch entsteht. Da gibt es mittlerweile auch gutes Begleitmaterial, Kinderbücher oder...

Kinder frühzeitig aufklären

Deutschlandfunk Kultur: …aber der Wunsch kann ja in diesem Fall nicht erfüllt werden. Das ist ja von vornherein klar.
Ludwig: Aber trotzdem muss das Kind wissen, dass es eine Spenderin gibt und dass die Mutter, mit der das Kind aufwächst, nicht die genetische Mutter ist. Wenn das Kind das durch Zufall erfährt, durch Dritte erfährt, ist es immer ein Vertrauensbruch. Wenn es nicht erfährt, steht es als Familiengeheimnis in der Familie. Und wir wissen, dass so unausgesprochene Dinge, Familiengeheimnisse, auch einen negativen Einfluss auf die Familiendynamik haben.
Deutschlandfunk Kultur: Na ja, ich frage mich jetzt ganz platt, ob das fair ist der Wunscheltern ihrem Kind gegenüber, dass sie ihm die Möglichkeit verwehren. Wenn die Eizellspende anonym ist, ist sie anonym. Das heißt, man kann es auch nachträglich nicht mehr recherchieren.
Ludwig: Man kann es so nicht recherchieren. Das ist klar. Wir haben momentan einfach wenig andere Möglichkeiten. Es wird in einigen Ländern auch die nicht anonyme Eizellspende durchgeführt, aber dort haben die deutschen Patienten meistens keinen Zugang, weil das Angebot nicht groß genug ist.

"Reproduktions-Tourismus" wird es weiterhin geben

Deutschlandfunk Kultur: In Großbritannien zum Beispiel ist die Eizellspende erlaubt und – alles vorbildlich – die Identität der Spenderin und des Kindes wird registriert, weil dort die Kinder das Recht haben, ihre genetische Herkunft zu erfahren. Die Folge ist aber: Seitdem das eingeführt worden ist, ist die Warteliste sehr, sehr lang. Und was machen die ungewollt Kinderlosen? Die fahren nach Spanien, weil da die Eizellspende anonym ist und weil es da kein Problem ist, Spenderinnen zu finden.
Ludwig: Ja, den Tourismus ins Ausland werden Sie nicht verhindern können. Trotzdem wäre es schön, wenn wir die Paare vorher beraten könnten, überhaupt darüber sprechen könnten, bevor sie die Behandlung in Anspruch nehmen. Das können wir in Deutschland halt nicht.
Deutschlandfunk Kultur: Aber habe ich Sie jetzt richtig verstanden? Sollte die Eizellspende in Deutschland erlaubt werden, wären Sie auch dafür, dass die Identität der Spenderin dem Kind bekannt gemacht werden kann, wenn es das möchte?
Ludwig: Wenn wir in Deutschland die Eizellspende erlauben, müssen wir die Identität der Mutter erfassen. Analog zum Samenspenderregistergesetz muss es auch ein Eizell-Spenderinnen-Register-Gesetz geben, und wir müssen die Informationen aufheben und dem Kind verfügbar machen.
Mittlerweile haben wir auch die Problematik, dass Spenderkinder, die die Identität ihrer Eltern nicht kennen, über die genetischen Tests, über diese Internetfirmen sich auf die Suche nach ihren Verwandten machen können. Wenn ich es dem Kind nicht erzähle, kann es sein, dass es irgendwann, wenn es erwachsen ist, auf die Idee kommt, "ich versuche herauszufinden, ob ich Verwandte in USA hab", oder wo seine Wurzeln herkommen, und einfach mal, vielleicht auch aus einem Spaß, sich in so eine Datenbank aufnehmen lässt und dann erfährt, dass es eine genetische Probe gibt, die zu ihrer Probe so gut passt, dass das die genetische Mutter sein würde.

Ungerechte Finanzierung durch die Kassen

Deutschlandfunk Kultur: Ich würde gern noch auf einen Punkt kommen, nämlich auf das Geld. Fortpflanzungsmedizin kostet natürlich etwas. Und die Krankenkassen knüpfen ihre Zahlung an mehrere Bedingungen. In der Regel wird nur die Hälfte der Kosten übernommen, auch nur für eine bestimmte Anzahl von Behandlungszyklen, nur für verheiratete Paare, nur in einer bestimmten Alters-Tranche. Auch hier könnte man sagen: Das ist ungerecht. Auch unverheiratete Paare wollen Kinder, genauso wie Homosexuelle oder Singles. – Was meinen Sie? Sollten die Krankenkassen für alle die Kosten übernehmen?
Ludwig: Das ist absolut ungerecht. Kassen übernehmen die Hälfte der Kosten für die ersten drei Zyklen bei verheirateten Paaren zwischen 25 und 40. Der Punkt des Verheiratetseins ist, denke ich, was man in Deutschland nicht weiter unterstützen kann, weil wir sehr viele Kinder haben, die bei nicht verheirateten Eltern aufwachsen. Das, denke ich, muss absolut reformiert werden. Durch die Ehe für alle steht es in Deutschland jetzt zumindest den lesbischen Frauen offen, eine Samenspende in Anspruch zu nehmen. Da ist auch fragwürdig, warum diese dann nicht bezahlt wird.

Reiche sind beim Kinderwunsch im Vorteil

Deutschlandfunk Kultur: Vor allen Dingen wird ja immer nur die Hälfte der Kosten übernommen. Es soll auch Menschen geben, für die zwei- oder dreitausend Euro sehr viel Geld sind, die sich das nicht leisten können.
Ludwig: Ja. Sie selektieren damit die Bevölkerung, die es sich leisten kann. Das geschieht bei der Eizellspende jetzt noch viel stärker. Dort selektieren sie nicht nur die, die sich selber informieren können, sondern die auch diese noch höheren Kosten, die mit der Auslandsreise verbunden sind, tragen können.
Deutschlandfunk Kultur: Auf der anderen Seite kann man sich fragen: Ist die Allgemeinheit verpflichtet, die Erfüllung des Wunsches nach einem Kind zu finanzieren?
Ludwig: Da der unerfüllte Kinderwunsch eine anerkannte Krankheit ist, denke ich schon, dass die Allgemeinheit verpflichtet ist, das in einem gewissen Umfang zu tun. Es ist versucht worden, den "gewissen Umfang" mit der 50-Prozent-Regelung zu erreichen, weil es keine günstige Behandlung ist. Es muss auch eine hinreichende Erfolgschance da sein. Denn wir wissen, dass gerade Kinderwunschpaare noch immer weiter hoffen, dass es doch noch klappt, dass aber mit der Anzahl an frustraen (vergeblichen) Zyklen die Chance abnimmt. Das hat man versucht zu erreichen, indem die Behandlung nur bei unter 40-Jährigen bezahlt wird. Aber es ist schwer Regeln zu finden, die auf alle passen. Aber es bedarf sicher einer grundlegenden Diskussion und des Versuchs, eine bessere Lösung zu finden.

Wessen Kinderwunsch soll unterstützt werden?

Deutschlandfunk Kultur: Würden Sie denn sagen, es sollte jedem Menschen offenstehen, dass sein Kinderwunsch von der Krankenkasse unterstützt wird – also, unabhängig von sexueller Orientierung, verheiratet, Single, Alter, was auch immer?
Ludwig: Die Singlefrauen sind ein ethisches Problem und auch ein juristisches Problem, denn – wenn wir das aus Kindersicht betrachten und nicht aus der Sicht der Frau, die ein Kind haben möchte – wir nehmen dem Kind einen gesamten Familienzweig. Das heißt, wir nehmen ihm auch sozialrechtliche Unterhaltsansprüche, Erbschaftsansprüche einer gesamten Familie. Wir haben nur einen Familienzweig und einen Elternteil, der sich um das Wohl des Kindes kümmern kann. Wenn jetzt diese Mutter aus irgendeinem Grunde ausfällt, haben wir keinen zweiten Elternteil und dessen Familie, der das auffangen kann. Das ist ein sehr schwieriges Thema, das man in beide Richtungen diskutieren kann.

Warten auf ein neues Gesetz

Deutschlandfunk Kultur: Das deutsche Embryonenschutzgesetz wird demnächst 30. Sie sind Mitglied einer Expertenkommission der Leopoldina, der Akademie der Wissenschaften, die eine Stellungnahme für ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz erstellt hat. Diese Stellungnahme wurde vor zwei Jahren veröffentlicht. – Haben Sie den Eindruck, dass sich seitdem politisch etwas getan hat, also, dass die Bereitschaft gewachsen ist, ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz für Deutschland zu erstellen?
Ludwig: Ich denke, es ist zumindest ins Bewusstsein geraten, dass wir hier Handlungsbedarf haben. Es ist ins Bewusstsein geraten, dass wir ein veraltetes Gesetz und damit auch viele ungeregelte Gebiete haben, die angegangen werden müssen. Dieses Bewusstsein ist schon entstanden. Ich denke, die Bereitschaft von politischer Seite ist absolut signalisiert worden. Wir haben momentan leider politische Verhältnisse, die andere Sorgen haben, als sich jetzt mit einem Thema zu befassen, was doch eine kleinere Bevölkerungsgruppe angeht.
Deutschlandfunk Kultur: Also, Sie rechnen in dieser Legislaturperiode auf keinen Fall mehr damit, dass da jemand ein neues Gesetz vorschlägt?
Ludwig: Nein, das ist in allen Gesprächen immer wieder herausgehoben worden, dass es verschoben wird auf eine weitere Legislaturperiode.

Schwieriges Thema Leihmutterschaft

Deutschlandfunk Kultur: Wenn man diese Stellungnahme liest, dann fällt auf, dass ein heißes Eisen quasi nur am Rande erwähnt wird, nämlich die Leihmutterschaft. Sie und ihre Mit-Autorinnen und -Autoren formulieren lediglich den Wunsch, dass es gesetzliche Regelungen geben möge für die Kinder, die im Ausland von einer Leihmutter geboren wurden und in Deutschland aufwachsen. Aber wie oder ob die Leihmutterschaft in Deutschland geregelt wird, das wird gar nicht ausgeführt.
Ludwig: Die Leihmutterschaft ist ein extrem schwieriges Thema, weil dort noch mehr Interessen zusammenkommen. Wir haben die Interessen der Wunscheltern. Wir haben das Wohl und die Interessen des entstehenden Kindes. Und wir haben eine Leihmutter.
Bei der Leihmutterschaft trägt eine fremde Frau oder eine Leihmutter das Kind für ein Paar aus, die meist dann weder genetisch, noch sozial die Mutter wird. Meistens werden die Eizellen der Wunschmutter verwendet oder bei homosexuellen Männern die einer Eizellspenderin. Nach künstlicher Befruchtung wird dann dieser Embryo dieser Leihmutter eingesetzt.
Diese Leihmutter geht die Strapazen einer Schwangerschaft ein mit den Komplikationen, die eine Schwangerschaft haben kann. Das Ganze dauert bekanntlicherweise lange. Sie geht die Strapazen einer Geburt ein, und sie muss auch eine Schwangerschaft eingehen, zu der sie keine große Bindung entwickeln darf, weil sie das Kind hinterher wieder abgeben muss. Das ist schon ein nicht unerheblicher Eingriff in das Leben einer Frau.
So dass wir hier die Rechte der Wunscheltern, der Leihmutter und auch des Kindes beachten müssen. Das ist sehr schwierig, allen gerecht zu werden.
Wir haben im Ausland sehr abschreckende Beispiele, insbesondere der kommerziellen Leihmutterschaft, wo Agenturen dazwischengeschaltet werden, die große Summen an Geld kassieren und die Leihmütter unter schlechten Bedingungen arbeiten, und das für das Geld tun.
Im Gegensatz zur kommerziellen Leihmutterschaft gibt es die altruistische Leihmutterschaft, bei der eine Frau aus moralischen Überlegungen einem Paar helfen möchte, also aus altruistischen Gründen. Sie bekommt eine Aufwandsentschädigung, die natürlich größer ist als bei der Eizellspende, die aber sehr schwierig zu bemessen ist. Was ist angemessen?
Das ist die Art der Leihmutterschaft, wie sie beispielsweise in England oder in Australien und Neuseeland erlaubt ist. Das wäre auch die einzige Art der Leihmutterschaft, die in Deutschland erlaubt sein könnte. Aber auch hier ist es sehr schwierig zu regeln, wie wir allen dabei gerecht werden.

Andere Anliegen sind dringender

Deutschlandfunk Kultur: Und deswegen haben Sie jetzt darauf verzichtet, eine Regelung vorzuschlagen?
Ludwig: Ich denke, es muss moralisch noch weiter diskutiert werden, ob wir hier den Punkt erreicht haben, wo Medizin nicht alles ermöglichen muss. Da wir so vordringliche Themen haben, die im Alltag mehr Leute betreffen, haben wir uns von der Leopoldina jetzt darauf beschränkt zu sagen: Es gibt Themen, die müssen dringend angegangen werden. Und wenn wir all das geregelt haben, dann müssen wir über die Leihmutterschaft in Deutschland sprechen. Wir müssen wirklich auch diskutieren, was wir möchten, was wir regeln möchten.
Es wäre auch eine Chance, wenn wir es geregelt bekämen, aber es ist eine ganz besonders schwere Aufgabe. Deswegen haben wir erst mal darauf verzichtet, uns klar zur Leihmutterschaft zu positionieren, weil wir uns so sehr wünschen, dass die anderen Punkte in naher Zukunft geregelt werden.

Prof. Dr. med. Annika Ludwig ist Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Sie hat eine eigene Praxis in Hamburg und sie lehrt an der Universität Lübeck. Als Mitglied einer Expertenkommission der Leopoldina, der Akademie der Wissenschaften, gehört sie zu den Autoren einer Stellungnahme für ein modernes Fortpflanzungsmedizingesetz.

Mehr zum Thema