Ex-Bundesrichter Thomas Fischer zum Fall Wohlleben

"Eine reine Entscheidung über die Untersuchungshaft"

Die Angeklagten Holger G. (hinten) und Ralf Wohlleben sitzen am 23.04.2015 im Gerichtssaal in München.
Die Angeklagten Holger G. (hinten) und Ralf Wohlleben sitzen am 23.04.2015 im Gerichtssaal in München. © dpa / picture alliance / Andreas Gebert
Moderation: Hans-Joachim Wiese · 18.07.2018
Der NSU-Helfer Ralf Wohlleben ist wieder auf freiem Fuß - zum Entsetzen weiter Teile der Öffentlichkeit. Thomas Fischer hingegen betont: Ein noch nicht rechtskräftig Verurteilter habe ein Recht darauf, freigelassen zu werden, falls keine Fluchtgefahr mehr bestehe.
Erst in der vergangenen Woche wurde der NSU-Helfer Ralf Wohlleben vom Oberlandesgericht München zu zehn Jahren Haft verurteilt. Am Dienstag dann hoben die Münchner Richter den Haftbefehl gegen den früheren NPD-Funktionär auf. Begründung: Es bestehe keine Fluchtgefahr.
Ein Skandal, finden viele. Nicht so der frühere Bundesrichter und Publizist Thomas Fischer. Fischer verwies darauf, dass es bei der Aufhebung des Haftbefehls gegen den NSU-Helfer lediglich um die Untersuchungshaft gegangen sei:
"Die Freilassung von Wohlleben ist ja keine Entscheidung über die Schuld oder das Strafmaß, sondern ist ja eine reine Entscheidung über die Untersuchungshaft", betonte Fischer im Deutschlandfunk Kultur. Denn das Strafurteil des Münchner Oberlandesgerichts sei lediglich ein erstinstanzliches und noch nicht rechtskräftig.
Der frühere Bundesrichter Thomas Fischer am 1.2.2017 in der Talkshow Maischberger.
Der frühere Bundesrichter Thomas Fischer am 1.2.2017 in der Talkshow Maischberger.© picture alliance / dpa / Horst Galuschka
"Untersuchungshaft ist nicht Strafhaft", so der frühere Bundesrichter. Sie diene nicht dazu, schon mal gewissermaßen etwas von der Strafe vorabzubüßen. Diese Annahme sei "erstens falsch, zweitens rechtsstaatswidrig und hat auch mit Moral nichts zu tun".
Vielmehr sei Untersuchungshaft nur dazu da, das Verfahren zu sichern, beispielsweise damit der Beschuldigte sich diesem nicht durch Flucht entziehen kann. Wohlleben sei erstinstanzlich zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, von denen er durch die Untersuchungshaft bereits mehr als sechs Jahre abgesessen habe. "Und man weiß, dass alle Straftäter in Deutschland nach zwei Dritteln ihrer Strafhaft, die Möglichkeit haben, auf Bewährung vorerst entlassen zu werden", sagt Fischer.

Bei positiver Sozialprognose doht Wohlleben kaum oder keine Haft mehr

"Für Wohlleben würde das rein technisch bedeuten, dass er überhaupt nicht mehr oder nur noch sehr kurz in Strafhaft kommen würde, wenn das Urteil rechtskräftig würde. Und auf der Grundlage dieser Voraussetzungen hat das entscheidende Gericht in München jetzt beschlossen, dass der Haftgrund der Fluchtgefahr für Wohlleben nicht besteht."
Voraussetzung für eine vorzeitige Entlassung nach zwei Dritteln Strafverbüßung auf Bewährung ist allerdings eine positive Sozialprognose, "also die Prognose darüber, ob der Mensch sich in Zukunft legal verhalten wird", so Fischer.
(uko)
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