Weihnachtsgeschenk für den Bürger

Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht, hat ein Experte des Europäischen Gerichtshof festgestellt. Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung hält das für ein "wunderbares Signal".
Prantl sprach von einem Weihnachtsgeschenk an den Bürger und sagte, es sei an der Zeit, dass ein deutliches Wort gegen die Vorratsdatenspeicherung aus Luxemburg gesprochen werde: "Der Europäische Gerichtshof war bisher in Grundrechtsdingen nicht besonders sensibel, (...) ist eigentlich viele Jahre jetzt in erster Linie als Wirtschaftsgerichtshof aufgetreten."
Der Schutz der Grundrechte und der Bürgerrechte seien eher in Karlsruhe zu Hause gewesen, auch noch beim Menschengerichtshof in Straßburg. "Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hatte mit Grundrechten wenig am Hut", sagte Prantl. Das habe sich nun geändert: Vor dem Hintergrund der "Monstrosität" der NSA-Affäre sei das Gutachten ein "wunderbares Signal" und ein Indiz, wie das Urteil des EuGH aussehen werde.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und die Datenschützer könnten sich, so Prantl, ziemlich laut über das Votum des Generalanwalts freuen, denn nur selten weiche das Urteil von dem Rechtsgutachten ab: "Auch bei der mündlichen Verhandlung hat das Gericht in einer Weise, wie sie ganz ganz selten ist, in einer Massivität Skepsis geäußert, die schon bemerkenswert war."
Es könne gut sein, dass der EuGH noch weiter als der Gutachter gehen und sagen werde, "wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung überhaupt nicht". Die Regelung im schwarz-roten Koalitionsvertrag, dass die Maßnahme umgehend wieder eingeführt werden soll, sei jetzt "quasi vom Gericht in Luxemburg durchgestrichen" worden. Man müsse nun das Urteil abwarten, sagte der Leiter des Ressorts Innenpolitik bei der Süddeutschen Zeitung.

Heribert Prantl© dpa / picture alliance / Arno Burgi

