EuGH verneint Widerrufsrecht bei Kauf von Konzerttickets

    Der Sänger Peter Maffay steht mit einer Gitarre auf einer Bühne
    Bei der Klage ging es um die Rückgabe von Karten für ein Konzert des Sängers Peter Maffay © imago images/Andreas Weihs
    Der Europäischen Gerichtshof, EuGH, hat heute über das Widerrufsrecht beim Online-Kauf von Eintrittskarten für Kultur- oder Sportveranstaltungen entschieden. Er stellt klar: Genauso wie beim Kauf unmittelbar beim Veranstalter besteht beim Kauf über einen Ticketvermittler kein Widerrufsrecht, sofern das wirtschaftliche Risiko der Ausübung des Widerrufsrechts den Veranstalter treffen würde. Das Amtsgericht Braunschweig hatte dem EuGH Fragen zum Widerrufsrecht bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen vorgelegt. Im konkreten Fall ging es um Konzertkarten, die nach Absage eines Konzerts von Peter Maffay & Band aufgrund der Pandemie vom Veranstalter Eventim als Gutschein vergütet wurden. Die Verbraucherin hatte auf Rückzahlung des Kaufpreises sowie Erstattung der Versandkosten geklagt.