EuGH: Verbraucherzentrale darf gegen Meta klagen

    Meta-Chef Mark Zuckerberg spricht und gestikuliert auf einem Bildschirm
    Bei Datenschützern besonders umstritten: Mark Zuckerberg und sein Konzern Meta © dpa / picture alliance / Eric Risberg
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband, kurz vzbv, kann gerichtlich gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta vorgehen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Er stärkte damit die gerichtliche Kontrolle großer Internetplattformen. Nach dem Urteil ist ein konkreter Auftrag eines Nutzers für die Klage der Verbraucherschützer nicht erforderlich. Der vzbv wirft Meta vor, bei der Bereitstellung kostenloser Spiele von Drittanbietern gegen Daten- und Verbraucherschutz-Regeln sowie gegen Wettbewerbsregeln verstoßen zu haben. Nach dem Urteil können Vorwürfe der Verbraucherzentralen vor den Bundsgerichtshof verhandelt werden.