EuGH-Urteil zur Flüchtlingsaufnahme

Ohrfeige für Polen, Ungarn und Tschechien

07:24 Minuten
Hunderte Flüchtlinge campierten vor dem Hauptbahnhof in Budapest, Ungarn, während der Flüchtlingskrise 2015. Hier ein jugendliches Mädchen in einem Schlafsack.
Hunderte Flüchtlinge, wie dieses Mädchen, campierten 2015 vor dem Hauptbahnhof in Budapest. © picture alliance / NurPhoto / Beata Zawrzel
Bascha Mika im Gespräch mit Andreas Müller · 02.04.2020
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Das Verhalten von Polen, Ungarn und Tschechien im Jahr 2015, als Hunderttausende Menschen auf der Flucht waren, verstößt gegen EU-Recht, hat der EuGH entschieden. Dieses Urteil ist ein wichtiges Zeichen, sagt die Journalistin Bascha Mika.
Während der Flüchtlingsbewegung im Jahr 2015 entschieden die EU-Staaten, 160.000 Migranten in der EU zu verteilen - Polen, Ungarn und Tschechien weigerten sich jedoch.

Damit haben sie gegen EU-Recht verstoßen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt entschieden hat. Die drei Länder hätten eine Umsetzung der EU-Beschlüsse nicht pauschal ablehnen dürfen.

Ein Urteil im Sinne der Solidarität

Die Richter haben damit ein wichtiges Zeichen gesetzt, findet die Journalistin Bascha Mika. "Selbstverständlich geht es um Fragen von Solidarität und Rechtsverbindlichkeit in der EU", so Mika. "Was ist denn die Gemeinschaft wert, wenn jedes Land für sich entscheidet 'Ach nö, das passt mir gerade nicht, darauf pfeif ich jetzt mal'?"
(cmk)

Bascha Mika, geboren 1954 in der Nähe von Opole in Polen, ist Journalistin und Publizistin und war von 1998 bis 2009 Chefredakteurin der Berliner "taz". Von 2014 bis März 2020 war sie Chefredakteurin der "Frankfurter Rundschau".

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