EuGH: Seniorenheime müssen keine Gema-Gebühren zahlen.

Seniorenheime müssen keine Gema-Gebühren bezahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die GEMA vertritt die finanziellen Interessen von Musikern und Komponisten, deren Musik öffentlich gespielt wird, und hatte ein Seniorenheim verklagt. Dort werden Radio- und Fernsehproramme über einen Satelliten empfangen und über ein Kabelsystem an die einzelnen Bewohner des Heims weitergeleitet. Die GEMA meinte, dass der Heimbetreiber für die Weiterleitung über Kabel Gebühren zahlen muss. Denn dadurch finde – nach dem Urheberrecht - eine neue öffentliche Wiedergabe der Programme statt. Der Europäische Gerichtshof hat dem nun widersprochen. Das Urteil dürfte von großer Bedeutung sein. Denn alle Altersheime in Deutschland, die technisch genauso arbeiten können, können sich nun auf das EuGH-Urteil berufen.