EU-Urheberrechtsreform

Kommen jetzt die Upload-Filter?

06:29 Minuten
Demo-Teilnehmer gegen die Reform des Urheberrechts beim Protest gegen Art. 13 in Berlin
Trotz Protesten: Die EU-Urheberrechtsreform ist nun verabschiedet worden. © imago images / Christian Mang
Jan Rähm im Gespräch mit Axel Rahmlow · 15.04.2019
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Der EU-Rat hat der umstrittenen Urheberrechtsreform zugestimmt. Wird die Marktmacht der großen Technologieunternehmen dadurch eingeschränkt? Kommen nun die Upload-Filter? Und warum fürchten Kritiker eine Zensur im Internet? Die wichtigsten Antworten.
Die EU-Staaten haben die heftig umstrittene Urheberrechtsreform endgültig beschlossen. Damit will die Europäische Union das Urheberrecht an das digitale Zeitalter anpassen und unter anderem für faire Bezahlung für Urheber und Rechteinhaber sorgen.
Das klingt zwar ganz gut, allerdings hatte die nun verabschiedete Reform des EU-Urheberrechts zuvor europaweit massive Proteste verursacht. Vor allem war es der Artikel 13, der später in Artikel 17 umbenannt wurde, an dem sich der Ärger entzündete. Der besagt, dass Diensteanbieter, die Werke in großem Umfang speichern oder öffentlich zugänglich machen, geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, um sicherzustellen, dass – vereinfacht gesagt – die Rechte der Urheber nicht verletzt werden. Dafür könnten auch technische Maßnahmen zum Einsatz kommen, die sogenannten Upload-Filter.
Ist es mit dem Beschluss der EU-Urheberrechtsreform sicher, dass die Upload-Filter kommen werden?
Sicher ist es zwar nicht, aber schon wahrscheinlich, meint Journalist Jan Rähm. So müsse dem letzten Gesetz-Entwurf zufolge ein Dienstanbieter, der Uploads erlaubt, sicherstellen, dass mit dem Upload keine Schutzrechte wie eben das Urheberrecht verletzt werden. Dafür werden verschiedene Maßnahmen vermerkt. Unter anderem muss der Diensteanbieter alle Anstrengungen unternommen haben, "um sicherzustellen, dass bestimmte Werke und sonstige Schutzgegenstände, zu denen die Rechteinhaber den Anbietern dieser Dienste einschlägige und notwendige Informationen bereitgestellt haben, nicht verfügbar sind". Dahinter verstecken sich die technischen Maßnahmen, die auch Upload-Filter umfassen können.
Was genau ist ein Upload-Filter?
Ein Upload-Filter ist ein technisches System, das digitale Medien wie Videos, Texte, Bilder und Musik daraufhin überprüft, ob das ganze Medium oder Teile dieser Medien in irgendeiner Form urheberrechtlich geschützt sind. Dazu werden Dateien analysiert und mit anderen verglichen. Gibt es einen Treffer, könnte die hochgeladene Datei entsprechend gekennzeichnet und die Rechtefrage geklärt werden. Möglich wäre aber auch, dass die Datei ohne weitere Prüfung direkt geblockt oder gar gelöscht wird.
Warum fürchten die Kritiker, dass die Upload-Filter die Meinungsfreiheit beschneiden könnten?
Das System kann Parodien, Zitate und ähnliche Produkte, die aus bereits vorhandenem Bild- oder Video-Material entstehen, nicht zweifelsfrei von unerlaubter Nutzung unterscheiden. Hier wird befürchtet, dass es zu weitreichenden Einschränkungen beim Publizieren von Medien geben wird. Darüber hinaus wird befürchtet, dass die Filterung ausgeweitet wird. So würde Stück für Stück eine Art Zensurinfrastruktur eingeführt werden.
Und schließlich wird befürchtet, dass künftig mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, wenn Nutzungen im Graubereich unterbunden werden, die bisher teils noch geduldet wurden. Wenn beispielsweise jemand in einem Video Gitarrengriffe anhand berühmter Riffs erklärt oder ein Teenager seine noch ersten Schritte auf dem Keyboard anhand eines bekannten Liedes im Netz vorführt.
Welche Alternative gibt es zu Upload-Filter?
Einige Befürworter des Artikels 17 (zuvor Artikel 13) betonen, wenn die Verwerter und Rechteinhaber weitreichende Lizenzen erteilten und die Nutzer, also in dem Fall die Plattformen, gewillt sind, sich zu einigen und Gebühren zu zahlen, dann brauche es die Filter nicht.
Weitere Vorschläge umfassen einfach zu erwerbende und zu prüfende Lizenzen, zum Beispiel auf Basis digitaler Wasserzeichen zur Erkennung. Oder dass einfach umsetzbare Sanktionsmöglichkeiten gegen Urheberrechtsverstöße eingeführt werden, sodass sich von selbst ein Anreiz ergibt, derlei Verstöße entweder nicht zu begehen oder sie besser zu erkennen.
Wird die Urheberrechtsreform die Macht der großen US-Konzern eindämmen und europäische Angebote stärken?
Das ist unwahrscheinlich, meint Journalist Jan Rähm. Im Gegenteil: Es könne sein, dass die Marktmacht großer Unternehmen sogar noch gestärkt wird. Das liegt einfach daran, dass beispielsweise Facebook oder auch Google bereits ein Filtersystem besitzen. Sollen nun auch kleinere Plattformen Filter nutzen, werden diese mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf angewiesen sein, die Technologie bei den Großen zu lizenzieren beziehungsweise direkt deren Systeme zu nutzen. Das eröffnet den großen Spielern sogar noch ein neues Geschäftsfeld.
Auch ist es für die großen Player deutlich einfacher, Lizenzabkommen mit den Verwertungsgesellschaften zu schließen. Das können sich die kleinen im Netz eher nicht leisten, weil sie einerseits eine deutlich schwächere Verhandlungsmacht haben und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch weniger finanzielle Mittel.
Deutschland hat für die Reform gestimmt, aber eine Protokollerklärung abgegeben, laut der Upload-Filter vermieden werden sollen. Welche Wirkung hat die Protokollerklärung?
Mit der Protokollerklärung reagiert die deutsche Regierung auf die heftigen Proteste. Allerdings ist es eher ein Feigenblatt, meint Rähm. Denn so eine Protokollerklärung hat juristische keine große Kraft. Dennoch: Noch sind Upload-Filter nicht unumgänglich. Ein letzter Funken Hoffnung bleibe den Kritikern, meint Jan Rähm.
(lkn)
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