EU-Kompromiss zur Stammzellenforschung

Von Ralf Müller-Schmid |
Anfang der Woche verabschiedete der EU-Ministerrat eine Richtlinie, der gemäß die Arbeit mit embryonalen Stammzellen unter Auflagen öffentlich gefördert werden soll. Im Gegensatz dazu ist die Gewinnung und Erforschung embryonaler Stammzellen in Deutschland verboten. Die Max-Planck-Gesellschaft und die DFG fordern eine Änderung des Gesetzes.
Stammzellen sind Körperzellen, die noch nicht auf eine bestimmte Rolle im Körper festgelegt sind. Sie sind deshalb in der Lage, neue Tochterzellen zu erzeugen, die dann im Organismus eine genau definierte Funktion erfüllen, etwa als Haut- oder Leberzellen.

Von ihrer Erforschung versprechen sich Wissenschaftler Therapiemöglichkeiten für bisher unheilbare Krankheiten wie zum Beispiel Parkinson und multiple Sklerose.

Besonders hohe Erwartungen richten sich dabei an die Untersuchung embryonaler Stammzellen. Da aber zu ihrer Gewinnung menschliche Embryonen zerstört werden müssen, ist dieser Forschungszweig heftig umstritten.

Im Jahr 2002 hat der Bundestag das so genannte Stammzellengesetz verabschiedet, das die Gewinnung und Erforschung embryonaler Stammzellen in Deutschland grundsätzlich verbietet.

Eine Ausnahme stellen Embryonen dar, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Sie allein dürfen zu Forschungszwecken nach Deutschland importiert werden. In europäischen Nachbarländern wie zum Beispiel Großbritannien besteht ein solches Verbot nicht. Kritiker sehen darin einen wesentlichen Wettbewerbsnachteil für die deutsche Humanbiologie.

Anfang der Woche verabschiedete nun der EU-Ministerrat eine Richtlinie, der gemäß die Arbeit mit embryonalen Stammzellen unter Auflagen öffentlich gefördert werden soll.

Das deutsche Verbot bleibt davon allerdings unangetastet. Bundesforschungsministerin Annette Schavan lehnt eine Lockerung weiter ab, mit dem Hinweis, dass die Ethik des Heilens nicht in einen Widerspruch geraten dürfe zum Schutz des Lebens von Anfang an.

Die Max-Planck-Gesellschaft und die Deutsche Forschungsgemeinschaft fordern dagegen eine Änderung des Gesetzes. Deutsche Wissenschaftler, denen Strafverfolgung droht, weil sie nur im europäischen Verbund sinnvoll arbeiten können - ein Albtraum für die Spitzenforschung.


Das Gespräch zum Thema mit Gerd Winnacker, Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, können Sie für begrenzte Zeit in unserem Audio-on-Demand-Player hören.