Ermäßigter Steuersatz im Kunsthandel

    Eine Frau betrachtet einige Poster in einer Galerie.
    Kleine Galerien und neue Künstler können enorm profitieren. © picture alliance / Photoshot
    Der Kunsthandel in Deutschland profitiert von einer steuerlichen Änderung. Der Bundesrat hat heute dem Jahressteuergesetz zugestimmt. Damit gilt für den Kauf und die Lieferung von Kunst wieder der ermäßigte Steuersatz von 7 anstelle von 19 Prozent. Laut Kulturstaatsministerin Roth will die Bundesregierung so die Galerieszene entlasten, sie aber auch international wettbewerbsfähiger machen. Das Sammeln von Kunst werde attraktiver und Küntlerinnen und Künstler könnten mehr Einkommen erzielen.