Ermäßigter Steuersatz im Kunsthandel

Der Kunsthandel in Deutschland profitiert von einer steuerlichen Änderung. Der Bundesrat hat heute dem Jahressteuergesetz zugestimmt. Damit gilt für den Kauf und die Lieferung von Kunst wieder der ermäßigte Steuersatz von 7 anstelle von 19 Prozent. Laut Kulturstaatsministerin Roth will die Bundesregierung so die Galerieszene entlasten, sie aber auch international wettbewerbsfähiger machen. Das Sammeln von Kunst werde attraktiver und Küntlerinnen und Künstler könnten mehr Einkommen erzielen.