Streitpunkt Kolonialismus

Kritik an Gedenkstättenkonzept reißt nicht ab

Wolfram Weimer (parteilos), Staatsminister für Kultur und Medien, steht in einem Fahrstuhl, als er den Ausschuss für Kultur und Medien im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages verlässt. Er steht im Gegenlicht, es ist vor allem seine Kontur zu erkennen.
Ließ das Gedenkstättenkonzept des Bundes überarbeiten: Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) © picture alliance / dpa / Christoph Soeder
Die Bundesregierung hat im Herbst ein neues Gedenkstättenkonzept verabschiedet – und erntet dafür bis heute Kritik. Der Grund: Im Zentrum stehen der Nazi-Terror und die SED-Diktatur. Der deutsche Kolonialismus wird ausgespart.
Hologramme von Zeitzeugen, Podcasts, Social-Media-Projekte. Das Erinnern an die Verbrechen der Nazis und das DDR-Regime soll modernisiert werden. Das sieht das Gedenkstättenkonzept von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer vor, das das Bundeskabinett im November billigte. Ein weiterer Schwerpunkt des rund 50 Seiten starken Papiers ist die Sanierung von Gedenkstätten.

Zentralrat der Juden begrüßt Gedenkstättenkonzept

Mit der Neukonzeption geht es Weimer vor allem darum, die Erinnerung an den Terror der Nationalsozialisten wachzuhalten. In dem Dokument wird von zunehmenden Anfeindungen gegen NS-Gedenkstätten berichtet. Die Arbeit der Einrichtungen werde infrage gestellt, historische Fakten würden geleugnet, Gedenkstätten-Mitarbeiter bedroht. Der Vandalismus habe an den Erinnerungsorten in erschreckendem Ausmaß zugenommen, heißt es in dem Papier.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßte das Konzept ausdrücklich. „Der klare Fokus auf die Verbrechen der NS-Diktatur und der Schwerpunkt auf den singulären Zivilisationsbruch der Schoah senden angesichts der aktuellen Herausforderungen und der Bedrohung jüdischen Lebens durch den wieder aufkeimenden Antisemitismus das richtige Signal“, erklärte Präsident Josef Schuster.

Forscher kritisieren Auslassung des Kolonialismus

Doch das Konzept stößt auch auf Kritik. „Dass in das zuletzt verabschiedete Gedenkstättenkonzept die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte nicht aufgenommen wurde, ist für mich ein ganz erheblicher Rückschritt“, sagt etwa Manuela Bauche, Historikerin an der Freien Universität Berlin.
Bauches Argument: In der Öffentlichkeit gibt es durch die Arbeit von postkolonialen Initiativen ein Bewusstsein für die Verbrechen in den deutschen Kolonien. Das Erinnern an den Kolonialismus brauche deshalb endlich auch ein staatliches Fundament.
Mit ihrer Kritik steht Bauche nicht allein da. Mehrere Forscher und Verbände werfen der Regierung vor, den Kolonialismus im deutschen Kaiserreich in der Konzeption auszuklammern. Dass die Bundesregierung ein eigenständiges Konzept zur deutschen Kolonialgeschichte angekündigt hatte, reicht vielen Kritikern nicht. Für das Erinnern an den Kolonialismus fordern sie einen zentralen Lern- und Erinnerungsort, außerdem eine dezentrale „Erinnerungslandschaft“ mit bundesweiten Gedenkstätten. Für beides brauche es klare Förderstrukturen.

Historiker: Aktivisten bestimmen die Debatte

Der Historiker Götz Aly hält es dagegen für richtig, die Kolonialgeschichte nicht in das Gedenkstättenkonzept aufzunehmen. Zumindest noch nicht. „Fürs Erste sollte der Kolonialismus da herausgehalten werden“, so der Forscher in der „Zeit“. Die kritische und „selbstkritische“ wissenschaftliche Erforschung, die dem Gedenken vorangehen sollte, beginne gerade erst. Noch würden politische Aktivisten die Debatte bestimmen. Diese würden versuchen, das Thema zu instrumentalisieren.
Die Diskussion, ob der Kolonialismus Teil der staatlich geförderten Erinnerungskultur werden sollte, ist nicht neu. Das erste Gedenkstättenkonzept hatte 1999 der damalige Kulturstaatsminister Michael Naumann (SPD) vorgelegt. Im Jahr 2008 beschloss das Bundeskabinett unter Angela Merkel (CDU) die Fortschreibung des Konzepts. Die Vertreter der NS- und der DDR-Gedenkstätten hätten sich von Anfang an dafür ausgesprochen, den deutschen Kolonialismus in die Konzeption mit aufzunehmen, sagt Henning Borggräfe vom Verband der Gedenkstätten in Deutschland.

Widerstand gegen Claudia Roths Vorhaben

Weimers Vorgängerin Claudia Roth (Grüne) legte schließlich 2024 einen Neuentwurf der Konzeption vor, der die Kolonialgeschichte als dritte Säule des Erinnerns vorsah – neben Drittem Reich und DDR-Diktatur. Das Konzept stieß jedoch auf heftigen Widerstand.
Roths Vorhaben habe zu tiefen Verletzungen und Zerwürfnissen geführt, erklärt Daniel Botmann vom Zentralrat der Juden. Die jüdische Gemeinschaft habe bereits sehr damit gerungen, als 2008 das Gedenken an die SED-Diktatur in eine gemeinsame Konzeption mit der Erinnerung an die Schoah aufgenommen worden sei. Letztlich habe es einen Konsens gegeben. Dieser solle nun nicht aufgebrochen werden, so Botmann.
Dass die Erforschung und Aufarbeitung der Verbrechen in den deutschen Kolonien wichtig sind, erkennt allerdings auch Botmann an. Diese müsse aber wie von der Bundesregierung vorgesehen durch ein eigenes Konzept verwirklicht werden.

Wird die Singularität des Holocausts relativiert?

Die Sorge des Zentralrats: Ein weiterer Schwerpunkt in der Erinnerungskultur könne die Singularität der Schoah relativieren. Für Henning Borggräfe vom Verband der Gedenkstätten in Deutschland ist dieses Argument „nicht unmittelbar einleuchtend“. Denn sowohl nach der bisherigen als auch nach der aktuellen Gedenkstättenkonzeption gilt für die offizielle deutsche Erinnerungspolitik die „Faulenbach-Formel“. Demnach dürfen weder die Verbrechen der Nazis relativiert oder geleugnet, noch darf das von der SED verübte Unrecht bagatellisiert werden. Borggräfe glaubt, auch für den Kolonialismus hätte man eine solche Formel finden können.
Weimers Kolonialismus-Konzept soll im Herbst 2026 fertig sein. Das kündigte eine Sprecherin des Beauftragten für Kultur und Medien auf Anfrage des Deutschlandfunks an. Darin soll es um den Aufbau eines zentralen Ortes für Kolonialgeschichte gehen. Ein umfassendes Konzept zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit wurde nicht erwähnt.

Online-Text: tmk
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