Ende der Stasiunterlagenbehörde

In der Normalität angekommen

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Rekonstruktion von zerrissenen Stasiakten 2005 im ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit in Berlin.
Rekonstruktion von zerrissenen Stasiakten 2005 im ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit in Berlin. © picture alliance / dpa / R4200
Johannes Beleites im Gespräch mit Ute Welty · 17.06.2021
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Nur noch ein Festakt, dann ist das Ende der Stasiunterlagenbehörde offiziell. Die Akten werden dann Teil des Bundesarchivs. Der Jurist und Bürgerrechtler Johannes Beleites begrüßt den Schritt und spricht von einer Normalisierung.
Der Schlusspunkt ist ein Festakt in Berlin: Kulturstaatsministerin Monika Grütters und Joachim Gauck haben sich angekündigt. Anlass ist die Abwicklung der Stasiunterlagenbehörde, die ab sofort Geschichte ist.
Alle Unterlagen nimmt das Bundesarchiv auf. Räumlich sollen die Stasiakten weiter auf dem Gelände des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit in Berlin-Lichtenberg verbleiben. Dort ist ein Archivzentrum geplant.
Der Bürgerrechtler und Jurist Johannes Beleites spricht von "Normalisierung". Für die behördeninterne Forschung werde der Zugang zu den Akten künftig vermutlich etwas schwerer werden, für die Wissenschaftler von außen dafür leichter.
Er habe das Bundesarchiv bei eigenen Recherchen als "ausgesprochen dienstleistungsorientierten und kompetenten Partner" erlebt, sagt Beleites. Das habe man von der Stasiunterlagenbehörde "leider nicht unbedingt sagen" können. Dort habe man gar nicht eigenständig recherchieren können, sondern nur mittels eines zugewiesenen Sachbearbeiters.
Dennoch ist die Stasiunterlagenbehörde für Beleites eine Erfolgsgeschichte. Ohne sie hätte es keine Aufarbeitung in dem Maße wie bereits erfolgt gegeben, betont er.

Sturm auf die Stasi-Zentrale

Hätte man die Akten damals gleich ins Bundesarchiv gegeben, hätte das dem Juristen zufolge zwei wesentliche Nachteile gehabt: Zum einen hätte das Bundesarchiv nur exemplarische Vorgänge aufbewahrt, und nicht den gesamten Aktenbestand.
Zum anderen hätte es eine Sperrfrist von 30 Jahren auf personenbezogene Unterlagen gegeben. Das hätte bedeutet, dass eine Aufarbeitung erst jetzt wirklich möglich gewesen wäre.
"Alles, was wir bis jetzt wissen, wäre noch nicht da, und es hätte mit unterschlagenen Stasiunterlagen und Geschichten eine Menge Erpressung geben können."
Vor über drei Jahrzehnten stürmten DDR-Bürger die Stasi-Zentrale und sicherten damit Akten, die sonst vernichtet worden wären. Die Stasi hatte Zehntausende Bürger bespitzelt. Der Bürgerrechtler und spätere Bundespräsident Joachim Gauck übernahm das Amt des Beauftragten für die Unterlagen, weswegen aus der Stasiunterlagenbehörde dann umgangssprachlich die "Gauck-Behörde" wurde.
Im Stasiunterlagengesetz wurde 1991 bereits geregelt, dass der Aktenbestand zu einem späteren Zeitpunkt ins Bundesarchiv überführt werden soll.
(ahe)
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