Elektronische Fußfessel

Überwachen und Resozialiseren

Fußfessel-Überwachung (26.01.2016).
Fußfessel-Überwachung © dpa
Von Carina Fron · 26.04.2018
In Deutschland kann die elektronische Fußfessel bei Sexualstraftätern, die rückfallgefährdet sind, sowie zur Überwachung sogenannter Gefährder eingesetzt werden. Wie wirksam sie aber tatsächlich ist, wurde jetzt in einigen Studien untersucht.
Jörg Kinzig: "Man muss ja sagen, diese Menschen haben ihre Strafe verbüßt. Die Schuld ist getilgt auch. Also grundsätzlich sind das freie Menschen. Und man will natürlich auch erreichen, dass die resozialisiert werden. Also neben dieser Überwachung spielt auch Betreuung eine Rolle und die darf in diesem ganzen Setting nicht zu kurz kommen."
Jörg Kinzig ist Direktor des Kriminologischen Instituts der Universität Tübingen. Mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung - der elektronischen Fußfessel - beschäftigt er sich schon lange. Bislang wird die Fessel bei Straftätern mit Rückfallrisiko eingesetzt, beispielsweise bei Sexualstraftätern.
Kinzig hat die Bundesregierung zum Einsatz und Wirkung der Fußfessel beraten. Im Auftrag des Bundesjustizministeriums hat er mit seinem Team zwei große Studien durchgeführt.
"Ziel des Ministeriums war es, wissenschaftlich belegt zu erfahren, man könnte vereinfacht formulieren: Wie die Fußfessel funktioniert."
Technisch ist das einfach. Seit 2011 ist es in ganz Deutschland möglich, die Fußfessel zur Führungsaufsicht zu nutzen. Nachdem die Strafe verbüßt wurde, kann der nicht vollständig rehabilitierte Entlassene weiter überwacht werden.

Bei Eintritt in die Verbotszone gibt's Alarm

"Ich kann zum Beispiel begründen, wenn ich sage, es ist eine Person, die gesagt hat und zwar mit allem Ernst über viele Jahre: Wenn ich rauskomme, werde ich den Staatsanwalt, den Richter, den Zeugen, meine Ehefrau, wen auch immer endgültig umbringen. Dann kann ich sagen: Das wirst du nicht tun, weil du gehst nicht in die Gegend, wo dieser Mensch wohnt, das potentielle Opfer, und wenn du es versuchen würdest, würden wir dich auf jeden Fall hindern, weiterzugehen. Das können wir tun."
Was Hans-Dieter Amthor, Leiter der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder, hier beschreibt, sind die sogenannten Verbotszonen. Bewegt sich der Fußfesselträger dorthin, gibt die Fessel ein Signal an Amthor und sein Team ab. Ohne Alarm dürfen sie den Standort nicht überwachen.
Verlässt die Fußfessel die definierten Bereiche, rufen Amthor und Kollegen zunächst den betreffenden Träger an. Unabsichtliche Überschreitungen sind möglich. Im Ernstfall wird aber sofort die Polizei kontaktiert.
"Das System hat noch nie versagt. Das muss man einfach mal so sagen und es gibt auch keine Fehlalarme. "
Über 16.000 Meldungen in den letzten sechseinhalb Jahren, seit Gründung der bundesweiten Überwachungsstelle und noch sei kein Opfer zu Schaden gekommen. Dazu ist die Fußfessel im Durchschnitt noch günstiger als ein Aufenthalt im Gefängnis. Amthor zweifelt nicht eine Sekunde am Erfolg der elektronischen Fußfessel.

Fußfesselträger fühlen sich stigmatisiert

Wissenschaftlich eindeutig belegbar ist das bislang noch nicht. Zwar zeigen einige Studien, dass es zu weniger Straftaten kommt. Einen positiven Effekt auf den Träger konnten Forscher aber nicht nachweisen. Vielmehr leiden die Menschen mit einer Fußfessel häufig unter Stigmatisierungen. Das zeigte ein Modellprojekt in Baden-Württemberg.
"Fast alle Probanden haben berichtet, dass sie in irgendeiner Form versucht haben zu verbergen, dass sie diese Fußfessel tragen. Im Sommer lange Hosen anziehen oder doppelte Socken drüber ziehen, damit es nicht so auffällt. Da gab es schon einen relativ großen Leidensdruck."
Ein Mitarbeiter der IT-Stelle der hessischen Justiz veranschaulicht anhand eines Schaubildes, wie es aussehen würde, wenn ein Straftäter, der mit einer elektronischen Fußfessel ausgestattet ist, eine verbotene Zone betritt.
Überwachungszentrale für die elektronische Fußfessel© pa/dpa/Prautsch
Gunda Wößner vom Max-Plank-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht hat das Modellprojekt des Justizministeriums Baden Württemberg begleitet. Eine Kontrollgruppe saß dabei die Haftstrafe ganz regulär im Gefängnis ab. Die andere Gruppe bekam tägliche Freigänge oder wurde früher in den Hausarrest entlassen, mit der Elektronischen Fußfessel. Ein Ziel:
"Haftschäden vermeiden, weil in Haft geht man davon aus, dass die Strafgefangenen noch mehr kriminelles Verhalten lernen. Dass die das sich quasi bei anderen abgucken. Dass man einen Autonomieverlust erlebt, weil ja alles vorgegeben ist."
Bei den Studienteilnehmern handelte es sich aber nicht um Sexualstraftäter oder Mörder. Sondern um Straftäter mit niedrigem Risikoprofil: Betrüger, Verkehrssünder, Drogenkonsumenten - alle mit einer Arbeitsstelle, viele mit einer Familie. Und deswegen mit einer guten Chance auf Eingliederung in die Gesellschaft.
"Das bedeutet, dass alles in allem die Probanden dann doch die Maßnahme sehr positiv bewertet haben. Weil sie zu dem Schluss kamen: ‘Es hat mir ermöglicht, früher aus dem Vollzug zu kommen, es hat mir ermöglicht, früher wieder eine Arbeit aufzunehmen, es hat mir ermöglicht, wieder früher bei meiner Familie zu sein’. Das aber alles vor dem Hintergrund: ‘Normalerweise wäre ich jetzt noch in Haft.’"

Positive Auswirkungen auf die Träger nicht nachweisbar

Dieser positive Eindruck kratzt für Wößner aber nur an der Oberfläche. Während das Justizministerium in Baden-Württemberg bei der Studie erwartete, die Fußfessel würde auch auf die Einstellung der Probanden Einfluss haben, blieb die Psychologin skeptisch.
"Von was soll eigentlich eine resozialisierende oder rückfallverhindernde Wirkung ausgehen? Also schon allein theoretisch ist das sehr schwer zu begründen."
Die Studie konnte nicht nachweisen, dass die Fußfessel einen Effekt auf die Rückfallquote hat. Nachweisbar waren aber körperliche Beschwerden durch die Fußfessel, Aussetzer im Funksignal und Fehlalarme. Alles Kleinigkeiten zu dem, was sie bei den Trägern selbst auslöst, wie die Studien-Probanden in Gesprächen zu Protokoll gaben:
"Weil das Problem war halt kurz vor der Entlassung, kam ein Bericht in den Tagesthemen über die elektronische Fußfessel, wo es dann hieß: In naher Zukunft sollen Sexualstraftäter und all solche Menschen halt - ich will jetzt keine Kraftausdrücke benutzen - auf jeden Fall diese Menschen sollen eine solche elektronische Fußfessel kriegen. Ich hatte natürlich die Sorgen, dass wenn Menschen das jetzt sehen und denken, ich bin einer von denen."
Die Probanden berichteten aber auch vom Gefühl, überwacht zu werden.
"Ich habe ja immer im Hinterkopf, dass man immer sieht, wo ich bin, wo ich mich aufhalte, wie ich mich bewege. Man sieht halt alles. Ich glaube nicht, dass es irgendjemand mag, überwacht zu werden. Ja gut, ich war es ja schon gewohnt, von der Anstalt, ein bisschen überwacht zu werden immer. Man hat ja nicht wirklich einen Sender an sich normalerweise."

"Die Fußfessel ist kein Allheilmittel"

Der Kriminologe Jörg Kinzig glaubt, dass es für Straftäter mit schwerwiegenden Delikten mehr braucht als nur die Fußfessel. Immerhin kann ein Mensch auch eine Straftat mit Fußfessel in seinem erlaubten Umfeld begehen.
"Wir sind zu der Erkenntnis gekommen, dass die Fußfessel jedenfalls kein Allheilmittel ist. Man muss sich verabschieden von dem Gedanken, dass man eine perfekte Sicherheit herstellen kann vor entlassenen Straftätern."
Gunda Wößner pocht außerdem nach dem Testprojekt in Baden-Württemberg auf mehr Untersuchungen zur Wirkung der Fußfessel:
"Für mich sind das alles Instrumente der populistischen Politik, sag ich mal. Beispielsweise als ich mir die Bundestagsdebatte angehört habe, als es um die Überwachung der Gefährder ging. Selbst unser damaliger Justizminister Heiko Maas hat Begründungen an den Tag gelegt, die überhaupt nicht empirisch bewiesen sind."
Momentan ist die elektronische Aufsicht in erster Linie ein Instrument zur nahezu lückenlosen Überwachung. Damit kann sie teilweise dazu beitragen, Straftaten bis zu einem gewissen Grad zu verhindern. Sie kann allerdings kein Schuldbewusstsein beim Träger wecken.
Einsicht lässt sich nicht ausschließlich durch die Angst vor einer weiteren Strafe erzwingen. Vielmehr braucht es hierfür soziale Systeme, wie die Bewährungshelfer und auch psychologische Betreuung. Damit am Ende der Träger einer Fußfessel nicht nur ein Punkt auf einem Überwachungsmonitor ist.
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