"Eine moralische Entscheidung"

Der Entwurf des Abschlussberichts des Berliner Kirchner-Untersuchungsausschusses, der am Donnerstag dem Abgeordnetenhaus vorgelegt werden soll, entlastet den ehemaligen Senat vom Vorwurf, er habe das Gemälde "Berliner Straßenszene" von Ernst Ludwig Kirchner aus dem Brücke-Museum leichtfertig und voreilig an die Erben des jüdischen Unternehmers Alfred Hess zurückgegeben.
Das 50-seitige Papier kommt zu dem Ergebnis, dass sich der Senat an die Vorgaben der von Deutschland unterzeichneten "Washingtoner Erklärung" von 1998 und an die darauf beruhende "Berliner Erklärung" zum Umgang mit Raubkunst gehalten habe.
Deutschlandfunk-Redakteur Stefan Koldehoff sagte im Gespräch mit Deutschlandradio Kultur zu dem Bericht:
Er kommt in seiner parlamentarischen Mehrheit (…) zu dem Ergebnis, dass der damalige Senat nicht anders hätte handeln können. Das wird auch in diesem Papier ausführlich begründet, indem auch die Chronologie des Ganzen nachvollzogen wird. (…) Um auf den Kern zu kommen: Die Bundesrepublik hat die Washingtoner Erklärung 1998 unterschrieben. 1999 wurde das Ganze in einer Berliner Erklärung von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden noch mal bekräftigt. Und da steht drin, wenn es ein Bild, ein Kunstwerk gibt, das in einem deutschen Museum hängt und bei dem es den begründeten Verdacht gibt, dass es unter dem Druck des Nationalsozialismus seinem damaligen Besitzer enteignet, gestohlen, entwendet wurde, dann verpflichtet sich Deutschland moralisch dazu, dieses Werk zurückzugeben. Die Kritiker dieser Entscheidung sagen, es hätte juristisch gar keine Pflicht bestanden, dieses Bild zurückzugeben (…), moralisch aber hätte nun tatsächlich der Senat keine andere Möglichkeit gehabt, weil er nicht in der Lage war zu beweisen a), dass ein angemessener Kaufpreis gezahlt wurde, und b), dass die Familie Hess sich von dem Bild 1937 auch getrennt hätte, wenn die Nationalsozialisten sie dazu nicht gezwungen hätten.
Sie können das vollständige Gespräch mindestens bis zum 15.6.08 als MP3-Audio in unserem Audio-on-Demand-Player nachhören.
Deutschlandfunk-Redakteur Stefan Koldehoff sagte im Gespräch mit Deutschlandradio Kultur zu dem Bericht:
Er kommt in seiner parlamentarischen Mehrheit (…) zu dem Ergebnis, dass der damalige Senat nicht anders hätte handeln können. Das wird auch in diesem Papier ausführlich begründet, indem auch die Chronologie des Ganzen nachvollzogen wird. (…) Um auf den Kern zu kommen: Die Bundesrepublik hat die Washingtoner Erklärung 1998 unterschrieben. 1999 wurde das Ganze in einer Berliner Erklärung von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden noch mal bekräftigt. Und da steht drin, wenn es ein Bild, ein Kunstwerk gibt, das in einem deutschen Museum hängt und bei dem es den begründeten Verdacht gibt, dass es unter dem Druck des Nationalsozialismus seinem damaligen Besitzer enteignet, gestohlen, entwendet wurde, dann verpflichtet sich Deutschland moralisch dazu, dieses Werk zurückzugeben. Die Kritiker dieser Entscheidung sagen, es hätte juristisch gar keine Pflicht bestanden, dieses Bild zurückzugeben (…), moralisch aber hätte nun tatsächlich der Senat keine andere Möglichkeit gehabt, weil er nicht in der Lage war zu beweisen a), dass ein angemessener Kaufpreis gezahlt wurde, und b), dass die Familie Hess sich von dem Bild 1937 auch getrennt hätte, wenn die Nationalsozialisten sie dazu nicht gezwungen hätten.
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