Ein Jahr Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Komplizierter Weg zur Beschwerde

Der Schriftzug "Hate Speech" auf einem Handydisplay wird wegradiert, Symbolfoto zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz *** The writing "hate speech" on a cell phone s display is erased. icon photo for the planned network enforcement law
Das seit einem Jahr geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat zu viel weniger Meldungen über strafbare Inhalte geführt als erwartet. © imago stock&people
Philip Banse im Gespräch mit Sigrid Brinkmann · 26.01.2019
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen Hass im Netz ist eine Beschwerdewelle von Internetnutzern ausgeblieben. Statt der erwarteten 25000 gingen beim Bundesjustizamt nur 714 Meldungen ein. Der Journalist Philip Banse erklärt die Hintergründe.
Man müsse zuerst begreifen wie das Gesetz funktioniert, sagt der Journalist und Podcaster Philip Banse: "Nutzer sollen Inhalte bei großen sozialen Netzwerken melden können, die offensichtlich oder sehr wahrscheinlich rechtswidrig sind. Die Netzwerke wie Twitter, Facebook oder Youtube prüfen dann diese Inhalte und wenn diese Inhalte offensichtlich rechtswidrig sind, haben die Netzwerke 24 Stunden Zeit um sie zu löschen. Bei wahrscheinlich rechtswidrigen Inhalten haben sie eine Woche Zeit, diese zu löschen."

Das Bundesamt für Justiz wertet das Gesetz als Erfolg

Erst wenn ein Netzwerk dieser Löschpflicht nicht nachkommt, können sich Nutzer beim Bundesamt für Justiz melden und sich darüber beschweren. Es sei aber schwer zu sagen, woher die Diskrepanz zwischen den vom Bundesjustizamt erwarteten 25000 Beschwerden und der tatsächlichen Zahl von 714 Beschwerden rühre, so Banse. Eine Lesart sei die des Bundesjustizamts, das davon ausginge, dass die Netzwerke die Beschwerden der Nutzer sehr ernst nähmen und sich deswegen nur sehr wenige beschwerten. "Es gibt aber auch eine andere Lesart, nämlich die des grünen Abgeordneten Konstantin von Notz. Der sagt nämlich, dass der Weg zur Beschwerde viel zu kompliziert sei."
Dazu müsse man wissen, dass es zum Beispiel bei Facebook mindestens zwei Wege gibt sich zu beschweren, sagt Banse. Der eine sei der sogenannte "Feedback zum Beitrag", der über einen Klick einfach zu erreichen sei. Dies sei aber keine Meldung im Sinne des Gesetzes. Wer Facebook im Sinne des Gesetzes zur Löschung eines Inhalts auffordern will, müsse einen anderen Weg gehen. "Und der sitzt tief in den Einstellungen, und man findet ihn nur sehr, sehr schwer. Wenn Facebook dann immer noch nicht löscht, muss man auf die Idee kommen, sich darüber beim Bundesamt für Justiz zu beschweren. Ein Amt von dem selbst manch altgedienter Jurist nichts gehört hat."

Noch keine hohen Strafzahlungen gefordert

Seit Inkrafttreten des Gesetzes hat es noch keinen Fall gegeben, bei dem eine empfindlich hohe Strafe für ein Netzwerk gefordert wurde. Das liege daran, dass diese Strafen, die bis zu 50 Millionen Euro betragen können, nicht bei einem oder ein paar Verstößen verhängt würden. "Diese Strafzahlungen drohen den Netzwerken erst, wenn sie die dafür erforderliche Infrastruktur nicht bereitstellen, wenn es also System hat, dass nicht gelöscht wird. Es ist aber für das Bundesamt sehr schwer zu kontrollieren, welche Beschwerden überhaupt eingehen und welche Inhalte gelöscht werden und welche nicht.", so Banse.
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