Ein deutsches Reinheitsgebot
Eine deutsche Gerichtsakte: Sie dokumentiert die Geschichte eines Mannes, der 1941/42 in Köln in die Maschinerie von Gestapo, Polizei und Justiz geriet und dessen Vergehen, als Jude "Rassenschande" mit "arischen" Frauen begangen zu haben, mit dem Todesurteil geahndet wurde.
Im Sommer 1941 lernte eine junge Berlinerin in einer Kölner Bar den Barmixer "Charly" kennen und begann ein Liebesverhältnis mit ihm. Irgendwann kühlte sich die Liebe ab, es gab ein paar Streitereien und die Sache schien erledigt.
Ein paar Monate später jedoch bekam sie eine polizeiliche Aufforderung, sich zu einer Vernehmung in Köln zu melden. Im Lauf dieser Befragung, bei der sie gezwungen wurde, intimste Details preiszugeben, wurde ihr eröffnet, dass "Charly" Jude sei. Mit deutscher Gründlichkeit begannen Gestapo, Polizei und Justiz zu ermitteln, vernahmen 50-60 Personen - Freundinnen des Mannes und deren Eltern, Zimmervermieterinnen, Hausmeister, Kneipenbesucher, Arbeitgeber, Prostituierte, Offiziere, Tänzerinnen, Bardamen, Seeleute, betrogene Ehefrauen bis hin zur Direktion der berühmten Schifffahrtsgesellschaft "Hamburg-Amerika-Linie".
Sie alle waren "rein arisch" und standen im Verdacht, mit "Charly" gegen das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" verstoßen zu haben oder davon gewusst zu haben. Die Kölner Gerichtsakte offenbart exemplarisch die Perversion des Rechts im Unrechtsstaat der Hitlerjahre – und den Verfolgungseifer deutscher Juristen.
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Ein paar Monate später jedoch bekam sie eine polizeiliche Aufforderung, sich zu einer Vernehmung in Köln zu melden. Im Lauf dieser Befragung, bei der sie gezwungen wurde, intimste Details preiszugeben, wurde ihr eröffnet, dass "Charly" Jude sei. Mit deutscher Gründlichkeit begannen Gestapo, Polizei und Justiz zu ermitteln, vernahmen 50-60 Personen - Freundinnen des Mannes und deren Eltern, Zimmervermieterinnen, Hausmeister, Kneipenbesucher, Arbeitgeber, Prostituierte, Offiziere, Tänzerinnen, Bardamen, Seeleute, betrogene Ehefrauen bis hin zur Direktion der berühmten Schifffahrtsgesellschaft "Hamburg-Amerika-Linie".
Sie alle waren "rein arisch" und standen im Verdacht, mit "Charly" gegen das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" verstoßen zu haben oder davon gewusst zu haben. Die Kölner Gerichtsakte offenbart exemplarisch die Perversion des Rechts im Unrechtsstaat der Hitlerjahre – und den Verfolgungseifer deutscher Juristen.
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