Eilantrag gegen Möglichkeit zum Gendern an Berliner Schulen scheitert

    Schultafel mit Aufschrift GENDER* - Gleichberechtigung in der Sprache, Deutschland.
    Schultafel mit Aufschrift GENDER* - Gleichberechtigung in der Sprache, Deutschland. © picture alliance / blickwinkel / McPHOTO / C. Ohde
    27.03.2023
    Ein Vater aus Berlin ist vor Gericht mit einem Eilantrag gescheitert, mit dem er genderneutrale Sprache an den Gymnasien seiner beiden Kinder verbieten lassen wollte. Das Berliner Verwaltungsgericht sah keine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass das elterliche Erziehungsrecht verletzt sei und die Schulaufsicht einschreiten müsse, erklärte es. Die Schulleitungen stellten es den Lehrkräften ausdrücklich frei, genderneutrale Sprache im Unterricht zu verwenden. Sie seien klar darauf hingewiesen worden, dass die Regeln der deutschen Rechtschreibung einzuhalten seien. Die Benutzung genderneutraler Sprache in Lehrmaterialien und Arbeitsblättern überschreite den durch die Rahmenlehrpläne eingeräumten Spielraum nicht, zumal genderneutrale Sprache Gegenstand von Unterrichtseinheiten sei - wenn auch nicht in der vom Vater favorisierten Weise, hieß es weiter. Der Vater hatte angegeben, dass seine Kinder durch das Gendern sowie die aus seiner Sicht im Ethikunterricht einseitig dargestellte Identitätspolitik und die sogenannte Critical Race Theory indoktriniert würden. Dazu holte das Gericht Stellungnahmen ein, die diese Auffassung nicht bestätigten. In einem freiheitlich-demokratisch ausgestalteten Gemeinwesen könne die Schule zudem offen für ein breites Spektrum von Meinungen und Ansichten sein, hieß es.