Documenta-Verantwortliche lehnen Vergleich zu Schmerzensgeldklage ab

Vor vier Jahren sorgte ein riesiges Werk der indonesischen Künstlergruppe Taring Padi auf der documenta 15 für einen Skandal. Zu sehen war beispielweise ein Schweinegesicht, das einen Helm des israelischen Geheimdienstes trug. Die Bildsprache empfanden viele als antisemitisch, eine Jüdin aus Niedersachsen verklagte die Kunstausstellung deswegen auf 1.500 Euro Schmerzensgeld. Eine gütliche Einigung mit ihr lehnte die documenta gGmbH am Amtsgericht Kassel jetzt ab - wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache. Die Klägerin hatte als Vergleich angeboten, dass die documenta-Leitung öffentlich Bedauern zeigen und 250 Euro an eine jüdische Organsation zahlen sollte. Sie hatte bereits während der Veranstaltung Anzeige wegen des Bildes erstattet. Die Staatsanwaltschaft hatte aber unter Hinweis auf die Kunstfreiheit und auf das Fehlen eines Straftatbestandes Ermittlungen abgelehnt. Im vergangenen Jahr erhob die Frau deshalb Zivilklage. Durch die Antisemitismusvorwürfe geriet die documenta 2022 in einte tiefe Krise: Infolge des Skandals trat die Generaldirektorin, Sabine Schormann, zurück. Die Künstlergruppe Taring Padi entschuldigte sich damals für die Empörung, die ihr Darstellung in Deutschland ausgelöst hatte.