documenta fifteen: Keine Ermittlungen wegen Volksverhetzung

Die Staatsanwaltschaft Kassel hat die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Beteiligte der "documenta fifteen" wegen Volksverhetzung abgelehnt.
Eine Straftat sei nach geltendem Recht nicht gegeben, heißt es in einem Bescheid, der dem Evangelischen Pressedienst vorliegt. Die Kunstwerke bedrohten nicht den öffentlichen Frieden und richteten sich auch nicht gegen die inländische jüdische Bevölkerung, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Selbst Darstellungen, die für eine demokratische Öffentlichkeit kaum erträglich seien, seien durch die Kunst- und Meinungsfreiheit geschützt. 25 Personen hatten Anzeige gegen Künstler, Kuratoren, die Leitung der Kasseler Kunstschau sowie gegen politisch Verantwortliche erstattet. Konkret richteten sich diese gegen Werke des indonesischen Künstlerkollektivs "Taring Padi", des palästinensischen Künstlers Mohammed Al Hawajri sowie gegen Zeichnungen der palästinensischen beziehungsweise arabisch-deutschen Künstler Naji al-Ali und Burhan Karkutli.