Diskussion über Verankerung der Kultur als Staatsziel im Grundgesetz

    Vor einem steinernen Bundesadler steht eine Ausgabe des Grundgesetzes auf einem Schreibtisch.
    Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet, am nächsten Tag trat es in Kraft. © picture alliance/dpa/Uli Deck
    In Zeiten knapper Kassen landen öffentliche Mittel für die Kultur rasch auf der Streichliste. Vor diesem Hintergrund haben sich Politikerinnen der Ampel-Koalition erneut für die Verankerung der Kultur als Staatsziel im Grundgesetz ausgesprochen. Die Regierungsparteien hatten dies in ihren Koalitionsvertrag geschrieben. Kulturstaatsministerin Claudia Roth bedauerte, dass das Ziel noch nicht erreicht worden sei. Ohne die Union gebe es nicht die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit, sagte die Grünen-Politikerin der Nachrichtenagentur dpa. Die Vorsitzende des Kulturausschusses im Bundestag, Katrin Budde, sagte, der "größte Feind der Kultur-Finanzierung" sei, dass sie in den Kommunalverfassungen als "freiwillige Aufgabe" stehe. Bei Spardruck werde der Rotstift immer zuerst bei der Kultur angesetzt. Die SPD-Politikerin erhofft sich eine Verankerung der Kultur im Grundgesetz und darüber hinaus: Sie müsse als Pflichtaufgabe in die Kommunalverfassungen geschrieben werden. Der bayerische Kunstminister Markus Blume (CSU) sprach sich gegen Kultur als Staatsziel im Grundgesetz aus. Die Kulturpolitik sei Kernbereich der Eigenstaatlichkeit der Länder, sagte er in München. Kultur als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen sei "reine Symbolpolitik", so Blume.