Diskussion nach Coronademo

Bannmeile am Parlament "hat sich nicht bewährt"

08:50 Minuten
Drei Polizisten stehen mit Absperrgittern vor dem Reichstagsgebäude in Berlin.
Am Wochenende habe die Polizei die von der Demonstration ausgehende Gefahr unterschätzt, sagt Ströbele. © picture alliance/dpa/Johannes Neudecker
Hans-Christian Ströbele im Gespräch mit Julius Stucke · 31.08.2020
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Nachdem Demonstranten zum Reichstagsgebäude durchbrachen, fordert Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) "Bannmeilen", um Parlamente zu schützen. Die seien heute "absurd", findet der ehemalige grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele.
Der Bundestag hat 1999 im Zuge des Umzugs von Bonn nach Berlin entschieden, rund um das Parlament lediglich einen "befriedeten Bezirk" einzurichten. Damit sind Versammlungen und Demonstrationen am Reichstagsgebäude grundsätzlich erlaubt, solange dadurch die Arbeit des Bundestags nicht gestört wird. In der Praxis heißt das, Einschränkungen gibt es nur in den Sitzungswochen.
Allerdings kann nicht jeder einfach so direkt vor das Parlament spazieren. Im Zuge der zunehmenden Terrorgefahr wurde ein provisorisches Besucherzentrum in Containern eingerichtet, in dem alle, die ins Gebäude wollen, kontrolliert werden. In diesem Zusammenhang wurde auch der Absperrzaun aufgestellt, den die Demonstranten am Samstag überrannt haben.
Es ist ein Dauerprovisorium, bis eine bauliche Lösung realisiert wird. Geplant sind ein neues Besucherzentrum und ein Graben vor dem Westportal, der nicht ohne weiteres überwunden werden kann.

Die Erfahrungen mit der Bonner Bannmeile

In Bonn gab es eine Bannmeile. Die umfasste nicht nur Bundestag und Kanzleramt sondern nahezu das gesamte Regierungsviertel mit den meisten Landesvertretungen, vielen Journalistenbüros, dem Bundespresseamt und einer Reihe von Botschaften.
Einer, der das in Berlin so nicht wiederhaben wollte, war der damalige grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele. Er forderte Demonstrationsfreiheit auch und gerade vor dem Parlament. Letztlich verständigte sich die damalige rot-grüne Koalition auf den Kompromiss, der bis heute gilt.
Auch angesichts der Bilder vom Wochenende hätte Ströbele damals nicht anders entschieden: "Die Bannmeile in Bonn hatte sich nicht bewährt". Sie habe nahezu ein ganzes Viertel eingeschlossen. Einmal seien dort drei Abgeordnete mit einem Transparent entlanggelaufen, was verboten war. Die Abgeordnetnen hätten jedoch innerhalb der Bannmeile gewohnt. Ströbele hatte sie daraufhin als Anwalt verteidigt. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt: "Aber das hat uns damals gezeigt, wie absurd in der heutigen Zeit eigentlich eine Bannmeile ist."

Abzug von Polizisten "völlig unverantwortlich"

In den letzten Jahren hätten um den Reichstag und das Brandenburger Tor fast täglich Versammlungen stattgefunden. Die Offenheit und Zugänglichkeit sei schließlich ein "typischer Punkt der modernen Demokratie". Diese Offenheit habe sich auch bewährt.
Der Fehler am Wochenende liege woanders, sagt Ströbele: Die Polizei habe mehrere Leute von der Treppe abgezogen, "obwohl unten gerade eine Demonstration stattfand, auf der unter anderem dazu aufgerufen worden ist, die aufgestellten Barrieren zu öffnen und hochzugehen." Die Gefahr sei also offensichtlich gewesen. "Es ist mir überhaupt nicht nachvollziehbar, wie man da mehrere Polizisten abziehen konnte, und dann die drei, die wirklich bravourös den Bundestag verteidigt haben, alleine zu lassen. Das war völlig unverantwortlich", sagt Ströbele.
(sed)
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