Digitales Stalking

Machtlos gegen hartnäckige Verfolger

08:21 Minuten
Illustration: Schatten eines Menschen über einem Mann, der am Laptop sitzt in einem leeren Raum.
"Ich war geschockt": Weil ihr Noch-Ehemann nicht nur sie, sondern auch ihren Arbeitgeber online attackierte, verlor Anna ihren Arbeitsplatz. © imago / Ikon Images / Darren Hopes
Von Simone Horst, Patrizia Schlosser und Lisa Maria Hagen · 08.06.2021
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Jedes Jahr werden in Deutschland um die 20.000 Anzeigen wegen Stalking aufgenommen. Verurteilt wird aber nur ein Bruchteil der Täter. Dass die Betroffenen sich kaum geschützt fühlen, soll eine geplante Gesetzesverschärfung ändern.
"Du bist eine hinterfotzige, miese, dreckige Schlampe. Ich werde dafür sorgen, dass du auf dieser Welt nie wieder einen Fuß in eine Firma setzen wirst. Du asoziales Drecksvieh bist eine Schande für alle integren Frauen." Diese Nachrichten von Annas Stalker sind nur ein kleiner Ausschnitt dessen, was sie ständig ertragen muss.
Anna lebt in Zürich und heißt in Wirklichkeit anders. Ihr Stalker ist ihr Noch-Ehemann, ein Deutscher aus Duisburg.

"Ich habe mich nur von jemandem getrennt"

"Ich habe ja versucht mich mit Behörden, Polizei, Staatsanwaltschaft zu wehren - und das ist auch der Grund, warum ich jetzt bei Ihnen gelandet bin - weil ich da auf taube Ohren stoße", erzählt sie.
"Niemand will verantwortlich sein, niemand will zuhören. Das stört mich extrem an der Sache. Diese Ungerechtigkeit, die dahintersteht. Weil, ich habe nie etwas getan. Ich habe mich nur von jemandem getrennt, oder?"
Seit der Trennung vor vier Jahren attackiert er sie. Er schreibt ihr SMS und Mails, schickt ihr Pakete und schreibt negative Bewertungen über ihren Arbeitgeber auf Google. Tatsächlich erzielt das Cyberstalking seine Wirkung.
Annas Arbeitgeber schreibt im November 2020 eine E-Mail an alle Mitarbeitenden.
"14.11.2020: Durch das Cyberstalking sind wir seit über drei Jahren negativen Rezensionen und Google-Bewertungen unterworfen. Die Direktions- und Bereichsleitung hat sich deshalb entschieden, das Arbeitsverhältnis mittelfristig aufzulösen. Wir weisen ganz klar darauf hin, dass diese Entscheidung in keiner Weise mit der Arbeitseinstellung und/oder Arbeitsqualität sowie mit den Leistungen zu tun hat."

Der Arbeitsplatzverlust – ein Schock

"Ich war geschockt, ich habe damit nicht gerechnet. Ich habe ihn geliebt. Ich muss schauen, dass es nicht zu emotional für mich wird. Das ist ein wunder Punkt. Ich war natürlich nicht einverstanden, ich habe den Entscheid als extrem ungerecht empfunden, empfinde ich immer noch", erzählt Anna.
"Ich habe es akzeptiert, aber es ist nicht fair. Weil ich ja nichts getan habe. Ich habe mich dann entschieden, erhobenen Hauptes zu gehen, und habe dann gesagt: Bevor ihr mich rausschmeißt, gehe ich selber."
Stalking bedeutet, jemandem willentlich und beharrlich nachzustellen. Es bedeutet Belästigung, der kaum zu entkommen ist, denn gerade wer online gestalkt wird, hat seinen Täter fast immer dabei. Für Anna hat das Stalking noch weitreichendere Folgen.

Weitreichende Drohung des Stalkers

"Weil ich kein Unternehmen mehr repräsentieren kann. Sobald ich irgendwo öffentlich auftauche, wird das Spiel wieder von vorne beginnen. Genau das hat er mir ja auch mal geschrieben: Egal wo du hingehst, ich werde dort weitermachen", sagt Anna.
Sie wendet sich an die deutsche und die Schweizer Polizei. Doch für Ermittlungen gegen Cyberstalking erscheint der Tatort Internet als unüberwindbare Hürde.
"Es kann nicht sein, dass ein Polizist mir am Telefon sagt: Das Internet ist ein rechtsfreier Raum und mir empfiehlt, ich soll doch bitte untertauchen. Nein, ich habe nichts getan. Wie kann die Erwartung an mich gestellt werden, ich muss was ändern, ich habe nichts getan", erzählt sie.
Immer wieder hören wir von Betroffenen, dass sie sich von der Polizei nicht richtig ernst genommen fühlten oder das man ihnen gesagt hat, man könne nichts tun.

Gestalkte sind in der Beweispflicht

Thomas Broy von der Polizei Hamburg hat sich auf Opferschutz spezialisiert und schult Polizisten und Polizistinnen für Stalkingfälle.
Seine Dienststelle sei mittlerweile dafür gerüstet, sagt er. Viele andere noch nicht: "Das Opfer muss immer noch selber bewirken, dass Bilder wieder aus dem Netz genommen werden, dass Fake Profile gelöscht werden und vergleichbare Dinge. Dabei hilft ihnen im Moment noch niemand."
Gestalkte sind also in der Beweispflicht. Während sie zugleich dauerhaft unter hohem psychischen Druck stehen.
So ist es auch bei Merle aus Berlin. Alles beginnt vor vier Jahren. Merle kennt ihren Stalker nicht. Er sieht sie bei einem Vortrag auf der Bühne - es ist zufällig, willkürlich. Zu Beginn schreibt er ihr Liebesbotschaften über Social Media. Doch irgendwann schlagen die um - in Hass.
"Am Anfang habe ich das gar nicht ernst genommen. Also ich glaube, das ist auch das, was in meinem Fall irgendwie fast sinnbildlich für diese Form von Stalking steht. Dass das wie kleine Nadelstiche kommt. Also, es kommt immer wieder eine Nachricht, nachts, tagsüber: Aber nie so schlimm, dass man denkt, man müsste jetzt was tun", erzählt sie.

Keine gute Erfahrung mit der Polizei

Doch irgendwann wird es Merle doch zu viel. Wie auch Anna erstattet sie Anzeige. "Und dann wurde ich gefragt, warum ich überhaupt Vorträge halte, wenn dann so was passiert. Ich war auch gar nicht in der Lage, in dem Moment dann zu sagen: Sekunde, darum geht es ja gerade gar nicht."
Merle hält ein Blatt Papier vor sich, auf dem "Fotze" geschrieben steht.
Merle kennt ihren Stalker nicht: Seine Botschaften schlagen irgendwann in Hass um.© NDR / Lisa Maria Hagen
Die Polizei setzt den mutmaßlichen Stalker schriftlich von der Anzeige in Kenntnis, vergisst dabei aber, Merles Adresse zu schwärzen. Danach erhält sie plötzlich Warensendungen, die sie nie bestellt hat, erzählt sie: "Er hat angefangen, mir Zeitungen zu schicken, irgendwelche Warensendungen auf meinen Namen zu bestellen. Ich habe, ich weiß nicht, 20, 30 Magazine bekommen, Autoreifen, eine Sexpuppe, einen Hometrainer, Weinkisten. Alles Mögliche."
Viele Monate ist Merle damit beschäftigt, all diese Dinge zurückzuschicken, die Warensendungen und Drohungen ihres Stalkers zu dokumentieren. Es bestimmt ihr Leben.
"Man hat keine Kontrolle darüber. Und die Frage, ob das nur Pakete sind, die bei einem ankommen, oder ob er irgendwann selbst vor der Tür steht, die kann man sich ja zu keiner Zeit beantworten", sagt sie. "Ich fand es immer unberechenbar. Deshalb war es auch für mich schwierig, mit meinem Alltag einfach so weiterzumachen."
2019 findet beim Stalker eine Hausdurchsuchung statt. Doch die Ergebnisse liegen bis heute nicht vor. Und Merle kann erst damit abschließen, wenn ihr Stalker verurteilt ist. Doch das ist schwer.

"Die denken, hier wird übertrieben"

Anwalt Volkmar von Pechstaedt vertritt seit mehr als 20 Jahren überwiegend Betroffene von Stalking. Warum fällt es den Behörden so schwer, Stalking als Straftat zu begreifen und dementsprechend zu verfolgen?
"Die denken, hier wird übertrieben. Das ist alles nur so ein bisschen unter Ex-Partnern oder Nachbarn", erklärt er. "Es gibt sehr viele Stalking-Fälle, auch Cyberstalking-Fälle, im Nachbarschaftsbereich oder unter Arbeitskollegen: Das wird alles noch nicht entsprechend gesehen und als übertrieben eingestuft. Und es muss eben erst eine gewisse Intensität erreicht haben, dass man bei der Staatsanwaltschaft die Ohren aufsperrt."
Anna in der Schweiz hat ein Kontaktverbot gegen ihren Ex-Partner und Stalker erwirkt. Aufgehört hat das Stalking dadurch nicht. Seit vier Jahren bleibt ihr nichts anderes übrig, als das Stalking in ihren Alltag zu integrieren. Abstumpfen als Bewältigungsstrategie.
"Es nervt manchmal, wenn wieder ein Pizzabote vor der Tür steht, wenn die Polizei vor der Tür steht und meint, ich möchte Suizid begehen", sagt Anna.
Reporterin: "Weil er anruft und das der Polizei so sagt?"
Anna: "Ja. Also diese Sachen sind nervig, aber dass es mich trifft - das tut es nicht."

Was bringt die geplante Gesetzesänderung?

Im Jahr 2019 wurden 28.653 Anzeigen wegen Stalkings aufgenommen. Verurteilt wurden davon 1,4 Prozent. Im Anbetracht der Last der Betroffenen ist das ziemlich wenig. Wie kann sich das ändern?
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will das Gesetz verschärfen. Ein Beispiel: Statt jemandem "beharrlich" nachzustellen, macht sich dann schon strafbar, wer dies "wiederholt" tut. Ein paar Worte im Gesetz ändern - reicht das aus?
"Das ist auch ein ganz, ganz wichtiges Signal an die Täter, dass Sie wissen: Nein, das ist nichts, was du dir erlauben kannst, und da passiert dann nichts", sagt die Ministerin. "Sondern es ist Psychoterror. Der macht Frauen fertig, richtig fertig, wenn man da mit Betroffenen spricht, die das durchlebt haben. Und es muss Konsequenzen haben."
Über den neuen Gesetzentwurf soll noch dieses Jahr im Bundestag entschieden werden. Für Merle und Anna kommt diese Entscheidung zu spät.
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