Die Künstlersozialabgabe liegt künftig bei 5,0 Prozent

    Ein Stempel mit der Aufschrift "Künstlersozialabgabe" steht auf Banknoten.
    Die Erhöhung der Künstlersozialabgabe sollte ursprünglich höher ausfallen, wird aber nun durch Zuschüsse des Bundes begrenzt. © imago-images / Steinach
    Die Künstlersozialabgabe soll im kommenden Jahr von 4,2 auf 5,0 Prozent angehoben werden. Das teilte das Bundesarbeitsministerium mit. Die Abgabe zahlen Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Sie trägt zur Finanzierung der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung von rund 190.000 selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern sowie Publizistinnen und Publizisten in Deutschland bei. Seit 2018 ist der Satz unverändert geblieben. Dies sei während der für die Kulturszene schwierigen Corona-Jahre 2021 und 2022 durch zusätzliche 117 Millionen Euro vom Bund gewährleistet worden, so das Ministerium. Angesichts der großen wirtschaftlichen Schäden in der Kunst- und Kulturwirtschaft hätte der Satz eigentlich auf 5,9 Prozent angehoben werden müssen, heißt es in einer Mitteilung. Dank weiterer Bundesmittel in Höhe von rund 58,9 Millionen Euro könne er aber auf 5,0 Prozent begrenzt werden.