Die Föderalismusreform
Zunächst einmal Chapeau! Die "Mutter aller Reformen", oder, der Politeuphorie ihrer Protagonisten entblößt, die Föderalismusreform ist verabschiedet, zumindest vom Bundestag. Die schwarz-rote Koalition hat ihre erste große Bewährungsprobe bestanden.
Allen Spekulationen und im Vorfeld deutlich zutage tretenden großkoalitionären Gereiztheiten zum Trotz: Die Hürde wurde heute ziemlich problemlos genommen, mit solider Zwei-Drittel-Mehrheit und 18 Stimmen über den Durst. Und die Voraussage ist nicht gerade kühn, dass am nächsten Freitag auch der Bundesrat dem Reformwerk mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen wird.
So hat denn die große Koalition, was in der rot-grünen Endphase nach ebenso erbitterten wie ermüdenden Muskelspielen unmittelbar vor Toresschluss gescheitert war, endlich über die Rampe gebracht: die umfänglichste Reform im Bund-Länder-Verhältnis, die mit der Änderung von 25 Grundgesetzartikeln zumindest numerisch üppigste Verfassungsänderung in der Geschichte der Bundesrepublik.
Und wozu das alles? Damit für den Bürger, dem Gesetzgebung hierzulande längst wie ein gordischer Knoten erscheint, wo keiner weiß, wer wofür letztendlich die Verantwortung trägt, damit dem Wahlvolk alles wieder transparent werden möge. Und schneller über die Politbühne geht.
Die Blockade zwischen Bund und Ländern soll ausgehebelt werden durch eine Halbierung der Zahl zustimmungspflichtiger Gesetze. Der Vermittlungsausschuss, jene parlamentarische Dunkelkammer, wo der Vertraulichkeit wegen keiner der Beteiligten politisch haftbar gemacht werden kann, würde nachgerade beschäftigungslos.
Die Landtage, von denen die wenigsten wissen, was sie überhaupt noch Substanzielles zu beschließen haben, sollen eine legislative Blutzufuhr und mehr gesetzgeberische Zuständigkeiten erhalten. Und schließlich soll der Landesgesetzgeber bei bestimmten Materien, Beispiel Umweltrecht, auch vom Bundesrecht abweichen dürfen, bis, ja bis der Bund im legislativem Ping-Pong-Spiel wieder ein eigenes Gesetz verabschiedet.
Beste Aussichten also für einen Föderalismus, der sich demnächst in seiner ganzen Pracht und Vielfalt präsentiert. Der die Konjunktur ankurbelt, zumindest im Bereich der Lose-Blatt-Sammlung von Gesetzestexten, der 16 unterschiedliche Ladenschlusszeiten und ein ebenso diversifiziertes öffentliches Dienst-, Heim- und Strafvollzugsrecht kennt, bei dem die einen den Wettbewerb propagieren etwa im Bildungsbereich, während die anderen sich mühen, der Insolvenz zu entkommen.
Unser Reformland zwischen Kleinstaaterei und großem Zukunftsentwurf.
Der Föderalismus aber wird die Nagelprobe nur bestehen, wenn etwas mehr geschieht als Umorganisieren beim Formalen. Die Ansprüche an die Reformpolitik müssen deutlich höher sein. Sie erfordern eine Änderung der Finanzverfassung und eine Neugliederung der Bundesländer. Scheitern diese Reformen, ist der Föderalismus am Ende.
So hat denn die große Koalition, was in der rot-grünen Endphase nach ebenso erbitterten wie ermüdenden Muskelspielen unmittelbar vor Toresschluss gescheitert war, endlich über die Rampe gebracht: die umfänglichste Reform im Bund-Länder-Verhältnis, die mit der Änderung von 25 Grundgesetzartikeln zumindest numerisch üppigste Verfassungsänderung in der Geschichte der Bundesrepublik.
Und wozu das alles? Damit für den Bürger, dem Gesetzgebung hierzulande längst wie ein gordischer Knoten erscheint, wo keiner weiß, wer wofür letztendlich die Verantwortung trägt, damit dem Wahlvolk alles wieder transparent werden möge. Und schneller über die Politbühne geht.
Die Blockade zwischen Bund und Ländern soll ausgehebelt werden durch eine Halbierung der Zahl zustimmungspflichtiger Gesetze. Der Vermittlungsausschuss, jene parlamentarische Dunkelkammer, wo der Vertraulichkeit wegen keiner der Beteiligten politisch haftbar gemacht werden kann, würde nachgerade beschäftigungslos.
Die Landtage, von denen die wenigsten wissen, was sie überhaupt noch Substanzielles zu beschließen haben, sollen eine legislative Blutzufuhr und mehr gesetzgeberische Zuständigkeiten erhalten. Und schließlich soll der Landesgesetzgeber bei bestimmten Materien, Beispiel Umweltrecht, auch vom Bundesrecht abweichen dürfen, bis, ja bis der Bund im legislativem Ping-Pong-Spiel wieder ein eigenes Gesetz verabschiedet.
Beste Aussichten also für einen Föderalismus, der sich demnächst in seiner ganzen Pracht und Vielfalt präsentiert. Der die Konjunktur ankurbelt, zumindest im Bereich der Lose-Blatt-Sammlung von Gesetzestexten, der 16 unterschiedliche Ladenschlusszeiten und ein ebenso diversifiziertes öffentliches Dienst-, Heim- und Strafvollzugsrecht kennt, bei dem die einen den Wettbewerb propagieren etwa im Bildungsbereich, während die anderen sich mühen, der Insolvenz zu entkommen.
Unser Reformland zwischen Kleinstaaterei und großem Zukunftsentwurf.
Der Föderalismus aber wird die Nagelprobe nur bestehen, wenn etwas mehr geschieht als Umorganisieren beim Formalen. Die Ansprüche an die Reformpolitik müssen deutlich höher sein. Sie erfordern eine Änderung der Finanzverfassung und eine Neugliederung der Bundesländer. Scheitern diese Reformen, ist der Föderalismus am Ende.