Die EU nach dem Urteil der Karlsruher Richter
Es ist ein Mechanismus, der sich in der Politik immer wieder gut beobachten lässt. An der Seite der Gewinner möchte man gerne stehen. Nach <papaya:addon addon="d53447f5fcd08d70e2f9158d31e5db71" article="202851" text="dem Urteil der Karlsruher Richter" alternative_text="dem Urteil der Karlsruher Richter" /> über den Reformvertrag von Lissabon will die CSU plötzlich zu den Siegern gehören. Bislang zählte Peter Gauweiler nicht mehr zu den Vorzeige-Kandidaten der Christsozialen, mit denen man in München oder Berlin punkten wollte. Nach dem Urteil ist das alles anders. Jetzt spricht die CSU in freistaatlicher Manier davon, dass das neue Begleitgesetz zum Reformvertrag von Lissabon, dass nach den Vorgagen der Karlsruher Richter geändert werden muss unter völkerrechtlichen Vorbehalt gestellt werden soll, so lange bis alle Kriterien erfüllt sind.
Da können wir uns schon lebhaft vorstellen, wie am 8. September am Tag der zweiten Sondersitzung des Bundestages an dem das neue Begleitgesetz verabschiedet werden, soll die Selbstständigkeit der Bundesrepublik gegen die Brüsseler Vereinnahmungsstrategien verteidigt werden wird. Das passt ins Konzept der Wahlkämpfer, nur zwei Wochen vor der Bundestagswahl. Das reicht für eine Stimmungsmache, wie sie vor solch einem Wahltermin sicherlich gerne gesehen ist.
Nur sollten sich die, die sich jetzt alle wieder hinter Peter Gauweiler scharen, fragen lassen, warum sie erst das Bundesverfassungsgericht dazu drängen muss, sich der europäischen Verantwortung zu stellen. Anders gesagt, das Urteil ist doch auch eine Ohrfeige dafür, dass das deutsche Parlament Europa und die EU oft genug als passiver Beobachter hingenommen hat. Doch das schert die Wahlstrategen wenig. Jetzt wird vom arbeitsreichen Sommer gefaselt. Dabei haben die Karlsruher Richter den Parlamentariern die Arbeit wieder einmal abgenommen und in dem Urteil fast bis ins Detail die Leitplanken für die notwendigen Änderungen am Begleitgesetz hineingeschrieben.
Aber eines sollten die mutigen CSU’ler auch bedenken. Wer jetzt von der Letztkompetenz des Verfassungsgerichts spricht und dem Urteil einen unfangreichen Forderungskatalog hinterherschicken will, läuft Gefahr, den Europaskeptikern in der EU wieder Oberwasser zu verschaffen. Das aber sollte tunlichst vermieden werden. Die Karlsruher Verfassungsrichter haben nämlich auch gesagt, dass der Reformvertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist und ihre Bedenken eindeutig an die deutschen Ausführungsgesetze und nicht den Reformvertrag selbst geknüpft.
Diesen kleinen aber gewichtigen Unterschied sollte bedenken, wer jetzt den Mut zum Widerstand schöpft. Es sei denn, er möchte sich politisch auf einer Linie mit dem tschechischen Präsidenten Vaclav Klaus oder dem polnischen Präsidenten Lech Kaczynski sehen, die bislang trotz der klaren Voten der Parlamente und Verfassungsgerichte ihre Unterschrift unter dem Reformvertrag verweigern. Der Unmut über Europa ist in den letzten Jahren vor allem deshalb gestiegen, weil die Bürger die langwierigen und in Teilen auch undemokratischen Entscheidungsprozesse nicht mehr verstehen, geschweige denn gutheißen.
Doch gerade da soll der Vertrag von Lissabon Abhilfe schaffen. Die Beteiligungs- und Einspruchsrechte der nationalen Parlamente werden so groß sein, wie nie zuvor in der Geschichte der EU. Insofern kommt es auch darauf an, den Vertragsabschluss endlich über die Bühne zu bringen und Verzögerungen soweit als möglich zu vermeiden. Die Stimmung in Irland, wo die Bürger im Oktober noch einmal über den Vertrag abstimmen sollen, hat sich deutlich gewandelt. Die Europaskeptiker, die im vergangenen Jahr noch für klare Mehrheiten gesorgt haben, sind mittlerweile keine ernstzunehmende Gefahr mehr.
Doch mit neuem Futter, ausgerechnet aus Deutschland, könnte sich das ändern. In Großbritannien sind mögliche Verzögerungen ohnehin ein gefundenes Fressen. Die britischen Torys haben dieser Tage gemeinsam mit den tschechischen Konservativen eine eigene europaskeptische Fraktion im EU Parlament aufgemacht und damit die Christdemokraten verlassen. Sollte es in Großbritannien zu vorzeitigen Wahlen kommen, dann lassen die Konservativen bislang keine Zweifel darüber aufkommen, dass sie den Vertrag noch stoppen wollen, auch wenn das nach der bereits erfolgten Anerkennung schwierig erscheint. All das sollten die plötzlich erwachten europaskeptischen Fahnenträger der CSU bedenken, wenn sie jetzt ihre Kampagnen starten.
Nur sollten sich die, die sich jetzt alle wieder hinter Peter Gauweiler scharen, fragen lassen, warum sie erst das Bundesverfassungsgericht dazu drängen muss, sich der europäischen Verantwortung zu stellen. Anders gesagt, das Urteil ist doch auch eine Ohrfeige dafür, dass das deutsche Parlament Europa und die EU oft genug als passiver Beobachter hingenommen hat. Doch das schert die Wahlstrategen wenig. Jetzt wird vom arbeitsreichen Sommer gefaselt. Dabei haben die Karlsruher Richter den Parlamentariern die Arbeit wieder einmal abgenommen und in dem Urteil fast bis ins Detail die Leitplanken für die notwendigen Änderungen am Begleitgesetz hineingeschrieben.
Aber eines sollten die mutigen CSU’ler auch bedenken. Wer jetzt von der Letztkompetenz des Verfassungsgerichts spricht und dem Urteil einen unfangreichen Forderungskatalog hinterherschicken will, läuft Gefahr, den Europaskeptikern in der EU wieder Oberwasser zu verschaffen. Das aber sollte tunlichst vermieden werden. Die Karlsruher Verfassungsrichter haben nämlich auch gesagt, dass der Reformvertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist und ihre Bedenken eindeutig an die deutschen Ausführungsgesetze und nicht den Reformvertrag selbst geknüpft.
Diesen kleinen aber gewichtigen Unterschied sollte bedenken, wer jetzt den Mut zum Widerstand schöpft. Es sei denn, er möchte sich politisch auf einer Linie mit dem tschechischen Präsidenten Vaclav Klaus oder dem polnischen Präsidenten Lech Kaczynski sehen, die bislang trotz der klaren Voten der Parlamente und Verfassungsgerichte ihre Unterschrift unter dem Reformvertrag verweigern. Der Unmut über Europa ist in den letzten Jahren vor allem deshalb gestiegen, weil die Bürger die langwierigen und in Teilen auch undemokratischen Entscheidungsprozesse nicht mehr verstehen, geschweige denn gutheißen.
Doch gerade da soll der Vertrag von Lissabon Abhilfe schaffen. Die Beteiligungs- und Einspruchsrechte der nationalen Parlamente werden so groß sein, wie nie zuvor in der Geschichte der EU. Insofern kommt es auch darauf an, den Vertragsabschluss endlich über die Bühne zu bringen und Verzögerungen soweit als möglich zu vermeiden. Die Stimmung in Irland, wo die Bürger im Oktober noch einmal über den Vertrag abstimmen sollen, hat sich deutlich gewandelt. Die Europaskeptiker, die im vergangenen Jahr noch für klare Mehrheiten gesorgt haben, sind mittlerweile keine ernstzunehmende Gefahr mehr.
Doch mit neuem Futter, ausgerechnet aus Deutschland, könnte sich das ändern. In Großbritannien sind mögliche Verzögerungen ohnehin ein gefundenes Fressen. Die britischen Torys haben dieser Tage gemeinsam mit den tschechischen Konservativen eine eigene europaskeptische Fraktion im EU Parlament aufgemacht und damit die Christdemokraten verlassen. Sollte es in Großbritannien zu vorzeitigen Wahlen kommen, dann lassen die Konservativen bislang keine Zweifel darüber aufkommen, dass sie den Vertrag noch stoppen wollen, auch wenn das nach der bereits erfolgten Anerkennung schwierig erscheint. All das sollten die plötzlich erwachten europaskeptischen Fahnenträger der CSU bedenken, wenn sie jetzt ihre Kampagnen starten.