Deutschland zieht IGH-Klage gegen Italien wegen NS-Entschädigungen zurück

Deutschland hat die in der vergangenen Woche eingereichte Klage beim Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen Italien im Streit um Entschädigungszahlungen wegen NS-Verbrechen wieder zurückgezogen. Berlin habe von der Regierung in Rom angestrengte Gesetzesänderungen für ausreichend befunden, erklärte das oberste UN-Gericht mit Sitz in Den Haag am Freitag. Für kommenden Montag und Dienstag angesetzte Anhörungen wurden in der Folge abgesagt. Der Internationale Gerichtshof hatte vor zehn Jahren nach einem langen Rechtsstreit geurteilt, dass Deutschland italienische Militärinternierte und andere italienische NS-Opfer nicht individuell entschädigen müsse. Dennoch hätten italienische Gerichte seit 2012 "eine beträchtliche Anzahl von neuen Ansprüchen gegen Deutschland" erhoben, erklärte die Bundesregierung in der vergangenen Woche. Wenige Tage später erließ Rom ein Dekret, um Abhilfe zu schaffen. "Deutschland glaubt auf der Grundlage dieses Dekrets zu verstehen, dass das italienische Recht von den italienischen Gerichten verlangt, dass sie früher ergriffene Vollstreckungsmaßnahmen aufheben und von weiteren Zwangsmaßnahmen gegen deutsches Eigentum absehen", erklärte der Internationale Gerichtshof nun. Die deutsche Klageschrift hatte insbesondere widerrechtliche "Zwangsmaßnahmen gegen deutsches Staatseigentum in Italien" angeprangert. Davon betroffen waren demnach unter anderem das Deutsche Archäologische Institut Rom, das Goethe Institut, das Deutsche Historische Institut sowie die Deutsche Schule in Rom. Die Bundesregierung argumentiert, dass die Entschädigungsfrage nach dem Krieg im Rahmen zwischenstaatlicher Abkommen gelöst worden sei.