Deutscher Musikrat legt Empfehlung zu Honoraruntergrenzen vor

    Instrumente liegen während der Probenpause eines Orchestern auf Stühlen in einem Orchestergraben.
    Ein ganzer Tag Probe gegen 350 Euro - diese Honoraruntergrenze fordert der Deutsche Musikrat © picture alliance / ZB / Jens Büttner
    Seit gut eineinhalb Jahren sollen öffentlich geförderte Institutionen Kunstschaffende angemessen bezahlen. Was aber ist angemessen? Dazu hat der Deutsche Musikrat gerade seine aktuellen Empfehlungen vorgelegt. Die Interessensvertretung für fast 17 Millionen Musizierende in Deutschland schlägt als Honorar-Untergrenze einen Tagessatz von 350 Euro vor - und zwar für Proben ebenso wie für Konzerte. Diese Empfehlung sei ein Kompromiss zwischen den Interessen der freien Musiker:innen einerseits und den marktwirtschaftlichen Bedingungen andererseits, betont die Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, Antje Valentin. Denn die Vorgaben dürften die freie Musikwirtschaft nicht in Bedrängnis bringen. Klar ist Valentin zufolge aber auch: Realistisch berechnet müsste das Honorar deutlich höher sein. Nur dann könnten Freischaffende Vorbereitungs- und Reisezeiten, Verwaltungskosten sowie die Vorsorge für Alter und Krankheit abdecken.